Paar sitzt auf Stufe vor gemeinsamem Haus
Ihr Rechtsschutz für Wohneigentum

Immobilien-Rechtsschutz: Immobilien und Grund­stücke zuverlässig versichern

Gute Gründe für den Immobilien-Rechtsschutz der DEVK

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Immobilienbesitzer:in
außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation
telefonische Rechtsberatung

Die Immobilienrechtsschutzversicherung der DEVK

Ob als Geldanlage oder Vorsorge fürs Alter – Immobilieneigentum zu besitzen, hat einige Vorteile. Ärger und Sorgen möchte man mit dem Objekt allerdings nicht haben. Doch auch als Eigentümer:in sind Sie nicht vor möglichen Konflikten mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Behörden gefeit. Falls diese dann vor Gericht landen, kann es schnell teuer werden. Gutachten und Anwaltskosten sind nur einige Posten, die schnell zur Kostenfalle werden können. Umso wichtiger, dass Sie auf diese Rechtsschutzversicherung als Eigentümer:in nicht verzichten. Im Falle eines Rechtsstreits kümmern wir uns um die Wahrung Ihrer Interessen und tragen die Kosten. Die Leistungen des Immobilien-Rechtsschutz für selbstbewohnte Wohneinheiten in Deutschland sind im Komfort- und Premium-Schutz bereits enthalten. Die Wartezeit beträgt einen Monat. Im Firmen-, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz sind im Komfort- und Premium-Schutz alle selbstbewohnten Wohnungen und Häuser in Deutschland sowie zwei selbstgenutzte Gewerbeeinheiten, deren gesamte Jahresbruttomiete 100.000 Euro nicht übersteigt, versichert.
Unser Tipp: Mit „Komfort clever“ und „Premium clever“ bis zu 15 % Beitrag sparen
Sie können Ihren Rechtsschutz auch als Service-Tarif abschließen. In den Varianten „Komfort clever“ und „Premium clever“ sparen Sie bis zu 15 Prozent Beitrag. Dafür müssen Sie uns Ihren Versicherungsfall lediglich unverzüglich vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts melden – telefonisch unter 0221 757-1996 oder über die Online-Schadenmeldung. Die Meldung bestätigen wir Ihnen gerne auf Wunsch schriftlich. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro. Wird der Meldeweg nicht eingehalten, erhöht sich die Selbstbeteiligung für diesen Versicherungsfall auf 300 Euro.

Leistungen und Services des Immobilien-Rechtsschutzes im Überblick

Starke Leistungen und umfangreiche Services: Im Immobilien-Rechtsschutz können Sie auf uns zählen, wenn es um Ihr Recht geht. Sie sind bei Konflikten rund um die eigene Immobilie in Deutschland abgesichert. Dabei kann es sich um eine Wohnung, Doppelhaushälfte oder ein Einfamilienhaus handeln, das Sie selbst bewohnen. Auch Garagen oder Abstellplätze sind bei Eigennutzung mit inbegriffen. Im Komfort- und Premium-Schutz sind Sie zudem bei Streitfällen rund um alle selbstbewohnten Wohneinheiten in Deutschland abgesichert.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die aus Ihrem Eigentum und dem Mietverhältnis entstehen
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Mediation zur außergerichtlichen Lösung von Streitfällen: Wir beraten Sie, vermitteln bei Bedarf einen unabhängigen Mediator bzw. eine Mediatorin und übernehmen die Kosten.
  • Deckung der erforderlichen Kosten einschließlich Vorschussanforderungen durch den DEVK-Rechtsschutz (u. a. gesetzliche Gebühren einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Kosten für Gutachten sowie Notarkosten)
  • telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwält:innen
  • telefonische Klärung des Kostenschutzes
  • Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwält:innen
  • Vermittlung kompetenter Rechtsanwält:innen

Unser Highlight im Immobilien-Rechtsschutz:

Komplettschutz auch für Zweitwohnungen

Im Komfort- und Premium-Schutz unserer Privat-Rechtsschutzversicherung sind Sie bei Streitfällen rund um alle selbstbewohnten Wohnungen und Häuser in Deutschland ebenfalls abgesichert.

Praxis-Beispiele: Wo hilft mir der Immobilien-Rechtschutz?

Ist der Abschluss eines Immobilien-Rechtsschutzes sinnvoll? Auf jeden Fall! Das zeigen Ihnen auch unsere Beispiele aus der Praxis, die wir für Sie zusammengestellt haben. Wir stehen für Ihr Recht ein, wenn:
  • es zu Streitigkeiten in Bezug auf Grundbuchfragen kommt,
  • Sie in Konflikt mit Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft geraten,
  • Sie unter Lärmbelästigung Ihrer Nachbarinnen und Nachbarn leiden oder
  • Sie Einspruch gegen erhöhte Kommunalabgaben (z. B. Gebühren für die Müllabfuhr oder zu hohe Grundsteuer) einlegen möchten.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilien-Rechtsschutz

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilienrecht.
Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist die- bzw. derjenige, die oder der im Grundbuch eingetragen ist. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft, geht die Eigentümerstellung nicht schon mit Abschluss des Kaufvertrags oder mit der Übergabe einher, sondern erst dann, wenn die Käuferin oder der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde.
Unter einer Eigentümergrundschuld versteht man eine Eintragung im Grundbuch, mit der keine Forderung abgesichert wird. Hauptzweck ist es, den Rang im Grundbuch durch die Grundschuld zu sichern, damit andere eingetragene Grundschulden nachrangig bleiben und der bessere Rang wieder zur Bestellung einer Fremdgrundschuld für eine weitere Finanzierung genutzt werden kann. Die im Grundbuch vorgenommenen Eintragungen stehen in einer bestimmten Rangordnung, nach der beispielsweise Gläubiger und Gläubigerinnen bei einer Zwangsversteigerung ausgezahlt werden. Daher ist die erste Position besonders begehrt.
Als Eigentümer:in eines denkmalgeschützten Gebäudes besteht die gesetzliche Verpflichtung, dieses im zumutbaren Rahmen instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln sowie das Gebäude vor Gefährdung zu schützen. Für die Durchführung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen muss die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. In keinem Fall sollte ohne schriftliche Genehmigung mit der Umsetzung von baulichen Vorhaben begonnen werden.
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