Gegen das Kostenrisiko
Krankentagegeldversicherung
Wenn Ihre Gesundheit angeschlagen ist, sind Geldsorgen kein gutes Heilmittel. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor. Mit den Tagegeldern der DEVK minimieren Sie Ihre finanziellen Risiken bei Krankenhausaufenthalten und unfall- oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Gute Gründe für die Krankentagegeldversicherung der DEVK
Sicherung von Zahlungsverpflichtungen
Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen
keine allgemeine Wartezeit bei Unfällen
Das Krankentagegeld der DEVK (KT)
Langwierige Erkrankungen stellen nicht nur Körper und Seele auf eine harte Belastungsprobe. Auch der Geldbeutel leidet darunter, denn das gesetzliche Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit fällt für Arbeitnehmer:innen bis zu 25 Prozent niedriger aus, als das gewohnte Nettoeinkommen. Bei Selbstständigen und Freiberufler:innen sind die Einkommenseinbußen im Krankheitsfall noch dramatischer.
Beugen Sie solchen Versorgungslücken vor. Mit einer Krankentagegeldversicherung der DEVK sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall ab.
Einkommenslücken bei Arbeitsunfähigkeit
Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit können bittere finanzielle Folgen haben: Während der ersten sechs Wochen zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in das Gehalt in gewohnter Höhe weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt noch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen müssen Sie unterm Strich mit einer Einkommenseinbuße von bis zu 25 Prozent Ihres Nettoeinkommens rechnen. Bei laufenden Zahlungsverpflichtungen wie Baufinanzierungen und Darlehen können solche Verdienstausfälle besonders schwerwiegende Folgen haben. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor krankheitsbedingten Versorgungslücken – mit der Krankentagegeldversicherung der DEVK.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:in:
- keine Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit
- steuerfreie und zeitlich unbegrenzte Auszahlung des Krankentagegelds, auch an Sonn- und Feiertagen
- frei wählbare Karenzzeiten, für Arbeitnehmer:innen frühestens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (KT 43N) oder wahlweise ab dem 92. (KT 92), 183. (KT 183) oder 365. (KT 365) Tag der Arbeitsunfähigkeit
- kein Gehaltsnachweis bei Tagegeldern bis 20 €
- bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit
Ihre Vorteile als Selbständige:r und Freiberufler:in:
- Krankentagegeld bereits ab dem 15. (KT 15) oder 29. (KT 29) Tag der Arbeitsunfähigkeit
- bei stationärer Behandlung Krankentagegeld ab dem 3. Tag des Krankenhausaufenthaltes und für die gesamte Dauer der stationären Behandlung (nur bei KT 15 und KT 29)
- bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
Das Krankenhaustagegeld der DEVK (KHS)
Krankenhausaufenthalte gehen ins Geld: gesetzliche Zuzahlungen von bis zu 280 Euro, Kosten für Fernsehen und Telefon, Fahrtkosten für Besuche von Familienangehörigen – lauter Ausgaben, die sich summieren. Muss darüber hinaus noch eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung bezahlt werden, ist die finanzielle Belastung besonders hoch. Mit dem Krankenhaustagegeld der DEVK können Sie finanzielle Mehrbelastungen auffangen bei Tagesätzen von bis zu 60 Euro für Erwachsene und 35 Euro für Kinder.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Tagegeldanspruch für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts (inkl. Sonn- und Feiertage)
- steuerfreie, zeitlich unbegrenzte Auszahlung, einzige Ausnahme: Bei stationärer Psychotherapie ist der Leistungsanspruch auf vier Wochen beschränkt.
- bei Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit
Erweiterte Leistung mit dem Ergänzungstarif (KHS-E)
Mit unserem Ergänzungstarif (KHS-E) können Sie den Leistungsumfang Ihrer Krankenhaustagegeld-Versicherung (KHS) gezielt erweitern. Bei schwerwiegenden und behandlungsintensiven Erkrankungen sind Sie auf diese Weise besonders gut versorgt. Der Tarif KHS-E umfasst folgende Leistungen:
- Verdopplung des Krankenhaustagegelds bei Unfällen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs
- Krankenhaustagegeld auch bei stationären Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen zu den oben genannten Krankheitsbildern
- Bei versicherten Kindern wird bis zum vollendeten 12. Lebensjahr das in KHS-E vereinbarte Tagegeld auch bei anderen stationär zu behandelnden Erkrankungen geleistet, um die Unterbringung eines begleitenden Elternteils im Krankenhaus zu ermöglichen.
Download zu unseren Tagegeldern
Tipp: Förderpflege – staatlich gefördert vorsorgen
Nutzen Sie die staatliche Förderung für die private Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) und nehmen Sie Ihre Absicherung selbst in die Hand. Dank staatlicher Förderung und ohne Gesundheitsprüfung oder Höchsteintrittsalter fällt die Pflegevorsorge besonders leicht.