Eine Frau und ein Mann umarmen sich vor einem Haus.
Sicher zu Hause: Wir kümmern uns um Ihre Schäden im Bereich Haus und Wohnen.

Schaden in der Gebäudeversicherung melden

24-Stunden-Hotline, gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an.

Leitungswasserschäden: schnell sein lohnt sich 

Eine Person füllt ein Glas mit Leitungswasser.
  • Um Folgeschäden einzugrenzen oder zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Leitungswasserschaden unverzüglich zu melden.
  • Rekonstruieren Sie uns den Schadenhergang so genau wie möglich.
  • Geben Sie uns die Schadensumme und den Schadenumfang (Wert) – falls vorhanden – weiter.
  • Fotos helfen uns, das Ausmaß des Schadens besser nachvollziehen zu können. Bei Schäden über 5.000 Euro sind Fotos Pflicht.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Schadenübermittlung haben, wenden Sie sich gerne an die DEVK-Beratung.

Hinweise zur Schadenmeldung im Bereich Haus und Wohnen

1. Schaden dokumentieren:
Um den Schaden beurteilen zu können, bitten wir Sie, den Hergang und das Ausmaß genaustens zu dokumentieren.
2. Schaden so schnell wie möglich melden:
Sie können Ihren Schaden telefonisch oder online einreichen. Eine unverzügliche Meldung ist für eine reibungslose Regulierung förderlich!
3. Rückfragen:
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir Dokumente (z. B. Rechnungen, Fotos) benötigen.
4. Schadenregulierung:
Wir kümmern uns um alles weitere und regulieren Ihren Schaden so schnell wie möglich.

Haus und Wohnen: So erreichen Sie uns online 

Natürlich haben Sie neben der telefonischen Schadenmeldung auch die Möglichkeit, Ihren Schaden online zu melden. Hausrat- und Wohngebäude-Schäden melden Sie am schnellsten über meineDEVK. Sie müssen dazu nicht bei meineDEVK registriert sein. Wenn Sie angemeldet sind, wird es allerdings noch bequemer: Dann sind Ihre Vertragsdaten im Formular für Sie schon vorausgefüllt.

So melden Sie Schäden in unseren Zusatzbausteinen in Haus und Wohnen

Beachten Sie bitte, dass für einige unserer Zusatzversicherungen andere Kontaktwege und Abläufe gelten. Hier finden Sie alle wichtigen Infos.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

  • Melden Sie einen Schaden im Haus- und Wohnungsschutzbrief bitte unverzüglich unserem Partner ROLAND Assistance.
  • ROLAND Assistance organisiert Ihnen Hilfe und rechnet mit dem Dienstleister direkt ab.
  • Wir übernehmen pro Versicherungsjahr Kosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro.
Erforderliche Unterlagen können Sie per E-Mail an frontoffice@roland-assistance.de senden. 24-Stunden-Notfallhotline ROLAND Assistance:

Elektroschutzbrief

  • Wenn Sie im Rahmen Ihres Elektroschutzbriefs einen Schaden erleiden, melden Sie diesen bitte unverzüglich unserem Partner, der Freeyou Insurance AG. Nur dann übernehmen wir den Schaden.
  • Die Freeyou Insurance AG übernimmt die Kosten für bis zu drei Versicherungsfälle im Jahr und zahlt pro Fall bis zu 5.000 Euro.
Notfallhotline der Freeyou Insurance AG:

Häufige Fragen zur Schadenmeldung in der Gebäudeversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Schadenmeldung im Bereich Haus und Wohnen.
Welche Schäden genau von Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt sind, hängt vom Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses und den zu diesem Zeitpunkt gültigen Vertragsbedingungen ab. Beachten Sie daher bitte Ihre Vertragsunterlagen bezüglich der für Sie geltenden Tarifbestimmungen.
Der Vertrag für die Durchführung der Dienstleistung kommt zwischen der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer und dem Dienstleister zustande. Sofern der Dienstleister die fälligen Arbeiten nicht wie vereinbart erbringt und es zu einer Reklamation kommt, müssen Sie sich wegen einer Nachbesserung oder Schadenersatz direkt an den Handwerksbetrieb wenden. ROLAND Assistance kann hier nicht in Haftung genommen werden. Sie können die Reklamation allerdings auch gerne zunächst an ROLAND weitergeben. ROLAND greift dann vermittelnd ein und fordert vom Betrieb eine Nachbesserung. So hat ROLAND die Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu sichern und die Kundenzufriedenheit zu optimieren.
Ja, wir ersetzen den Mietausfall, wenn Mieter:innen von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben. Dies schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietsrechts mit ein. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, welchen Tarif Sie ausgewählt haben. Je nach Wahl beträgt der versicherte Mietausfall im Aktiv-Tarif 12 Monate, im Komfort-Tarif 18 Monate und im Premium-Tarif 36 Monate. Beachten Sie bitte jeweils Ihre Vertragsunterlagen bezüglich der für Sie gültigen Tarifbestimmungen.
Ja, wir zahlen in Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit. Hinweis: Beachten Sie bitte, dass je nach Abschlussdatum Ihrer Versicherung unterschiedliche Versicherungsbedingungen gelten können. Die grobe Fahrlässigkeit ist bei der Wohngebäudeversicherung ab Versicherungsbedingungsstand 2008 und bei der Hausratversicherung ab Stand 2005 eingeschlossen. Ihre jeweils gültigen Konditionen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Beachten Sie außerdem, dass die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit sich auf die Herbeiführung eines Schadens bezieht. Nicht abgedeckt ist eine grob fahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften bzw. Obliegenheiten – also den Verhaltenspflichten, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben.Wohngebäudeversicherung Ein Unterschied besteht darin, ob Sie den Aktiv-, Komfort- oder Premium-Schutz gewählt haben. Grobe Fahrlässigkeit wird im Aktiv-Schutz nur bis 5.000 Euro übernommen, im Komfort- und Premium-Schutz gibt es jedoch keine Begrenzung.Hausratversicherung Im Aktiv-Schutz der Hausratversicherung übernehmen wir Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis zu 10.000 Euro, während wir in Komfort und Premium 100 Prozent der Versicherungssumme abdecken.
Nein, die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, sollten Personen im Gebäude oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen. Um diesen Fall abzudecken, können wir unsere DEVK-Haftpflichtversicherung empfehlen. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an eine DEVK-Beratung.
In der DEVK-Glasversicherung sind u.a. folgende Schäden nicht versichert:
  • Schäden durch Oberflächenbeschädigungen (z. B. Kratzer)
  • Schäden an Hohlgläsern, Handspiegeln, optischen Gläsern und Beleuchtungskörpern
  • Verglasungen in beruflich oder gewerblich genutzten Räumen sowie Werbeanlagen
Beachten Sie für eine abschließende Auflistung bitte Ihre Vertragsunterlagen.
Die Glasversicherung zahlt auch bei Eigenverschulden. Grundsätzlich werden alle Beschädigungen am Glas übernommen, nur grobe Fahrlässigkeit sowie die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens sind in den Versicherungsbedingungen nicht abgedeckt.
Als Elementarschäden gelten
  • Überschwemmung/Hochwasser
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben/Erdsenkungen/Erdrutsch
  • Vulkanausbruch
Wenn Sie sich nun fragen, ob Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden nicht versichert sind: Diese Schäden deckt Ihre DEVK-Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ab.
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