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Private Krankenversicherung

In den gesetzlichen Krankenversicherungen steigen die Beiträge, während Leistungen abnehmen. Wer sich privat versichern kann, hat mit der DEVK-Krankenvollversicherung eine attraktive Alternative: Sie bietet hohe Leistungsstandards und beste Tarif- und Beitragsstabilität. Pflegepflichtversicherung
Außerdem erfahren Sie auf dieser Seite mehr zur Pflegepflichtversicherung und unseren Begutachtungsfristen zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit.

Gute Gründe für die private Krankenversicherung der DEVK

  • günstige Beiträge
  • keine Zuzahlungen auf Medikamente
  • privatärztliche Behandlung

Wann kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?

Sie sind selbstständig, als Freiberufler:in tätig oder liegen mit Ihrem Gehalt seit mindestens einem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Dann haben Sie in Sachen Gesundheitsschutz die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Vieles spricht dafür:
  • günstige Beiträge
  • keine Zuzahlungen auf Medikamente
  • erstklassige privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und beim Arzt
  • umfangreiche Leistungen bei Sehhilfen und Zahnersatz
Darüber hinaus sind Sie mit einer privaten Krankenversicherung vor Leistungskürzungen sicher, denn nach Vertragsabschluss ist Ihr Versicherungsschutz unantastbar.

Flexibler Gesundheitsschutz mit der DEVK

Die Krankenvollversicherung der DEVK verbindet die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung mit den Vorteilen einer flexiblen Tarifstruktur. Das bedeutet: Sie stellen Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen und entscheiden selbst, ob Sie unser Leistungsangebot in ganzer Breite nutzen oder Prioritäten setzen zugunsten eines niedrigeren Beitrags. Unsere Kernleistungen im Vergleich:

Leistungen für ambulante Behandlungen (Ärztin/Arzt)

Basis-Schutzgesetzliche Leistungen
Unsere starken LeistungenDEVK-Tarife AM-V + ZE-V
ambulante Behandlungen bei einer Ärztin/beim Arzt/Zahnbehandlungen
Zahnersatz
Sehhilfen
Heil-, Hilfs- und Arzneimittel sowie Verbandmaterial
Behandlung im Ausland
Heilpraktiker:in

Leistungen für stationäre Behandlungen (Krankenhaus)

Nicht nur bei Ihrer Ärztin oder bei Ihrem Arzt, auch im Krankenhaus sichern Sie sich mit der Krankheitskostenversicherung der DEVK den Behandlungsstandard einer Privatpatientin oder eines Privatpatienten. Sie haben auch hier die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell zu gestalten.
Basis-Schutzgesetzliche Leistungen
Unsere starken LeistungenDEVK-Tarife ST-V3 + ST-V2
Unterbringung im Krankenhaus
ärztliche Behandlung
vor- und nachstationäre Behandlung
Zuzahlung im Krankenhaus
freie Krankenhauswahl
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Krankenrücktransport aus dem Ausland

Günstiger Schutz im Krankenhaus

Ziehen Sie einen preisgünstigeren Versicherungsschutz vor, können Sie nur den Tarif ST-V3 abschließen. Es entfallen dann folgende Leistungen:
  • Unterbringung im Zweitbettzimmer
  • privatärztliche Behandlung im Krankenhaus

Ihre Gesundheitsvorteile bei der DEVK

  • beste Tarif- und Beitragsstabilität am Markt (im Zehnjahresvergleich)
  • keine mehrjährige Mindestvertragslaufzeit
  • hoher Leistungsstandard
  • Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland
  • 'offener' Hilfsmittelkatalog, das bedeutet: keine grundsätzlichen Einschränkungen bei der Wahl des jeweiligen Hilfsmittels
  • keine Summenbegrenzung bei Zahnersatz
  • individueller Versicherungsschutz
  • garantierte Leistungen
  • umfangreiche Leistungen im stationären Bereich

Pflegepflichtversicherung

Privat Krankenversicherte sind gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch über die Soziale Pflegeversicherung abgesichert. Die Pflegepflichtversicherung gewährleistet den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz im Fall der Pflegebedürftigkeit. Wenn Sie sich darüber hinaus absichern möchten, sollten Sie über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Erfahren Sie mehr darüber, wie lange das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei uns dauert. Wir erfassen in unseren Statistiken u. a. die Bearbeitungszeiten vom Eingang des vollständigen Pflegeantrags bis zu unserer Leistungsmitteilung.
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

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Berufsunfähigkeit

Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DEVK schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
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