Kontaktieren Sie uns!
Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Nachricht senden
Schützen Sie sich und Ihre Daten
Cyber-Rechtsschutz: der Internet-Rechtsschutz der DEVK
Wir schützen Sie vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet und beraten Sie zu Ihren Rechten.
Gute Gründe für den Internet-Rechtsschutz der DEVK
-
Schutz Ihrer Identität im Internet und Darknet
-
Entfernung von rufschädigenden Inhalten und Hilfe bei Cybermobbing
-
Online-Rechtsberatung durch unabhängige Anwältinnen und Anwälte
Internetkriminalität kann jeden treffen – warum Internet-Rechtsschutz so wichtig ist
Identitätsklau, Datenmissbrauch, digitale Erpressung: Internetkriminalität hat viele Gesichter. Nach Zahlen des Bundeskriminalamts wurden allein im Jahr 2025 rund 335.000 Straftaten im Bereich Internetkriminalität registriert. Da lediglich wenige Geschädigte Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, dürfte die Dunkelziffer bedeutend höher sein.
Wer betroffen ist, hat nicht nur mit finanziellen Schäden zu rechnen. Häufig gehen mit einem Straftatbestand der Internetkriminalität auch Reputationsschädigungen einher, z. B. wenn Kriminelle Straftaten in Ihrem Namen begehen. Schützen Sie sich mit dem Zusatzbaustein Cyber-Rechtsschutz der DEVK rechtzeitig vor den Folgen eines Missbrauchs Ihrer digitalen Identität.
Cyber-Rechtsschutz: die Internet-Rechtsschutzversicherung der DEVK
Profitieren Sie und andere mitversicherte Personen in unserem Cyber-Rechtsschutz von zahlreichen Leistungen und Services. Diese können Sie ganz einfach als Zusatzbaustein in Ihre private Rechtsschutzversicherung einschließen:
- Identitätsschutz im Internet und Dark-/Deep-Web
- sicherer mobiler VPN-Tunnel (IDPROTECT)
-
Entfernung von rufschädigenden Inhalten: Unser Partner
DEIN GUTER RUF.DE recherchiert die Website-Betreibenden, über die die Inhalte verbreitet werden, und sorgt dafür, dass diese gelöscht werden. Die Kosten übernehmen wir, die Selbstbeteiligung entfällt. - Online-Rechtsschutz: Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
- weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz
-
Vermittlung von psychologischer telefonischer Hilfe, wenn
- Sie Opfer von Cybermobbing werden und
- Sie Opfer von Cybergrooming werden.
Unsere Absicherungsvarianten in der Rechtsschutzversicherung
Den Cyber-Rechtsschutz können Sie in folgenden Produktkombinationen als Zusatzbaustein einschließen:
- Rechtsschutzversicherung Privat + Wohnen + Beruf + Verkehr: unser Rundum-Schutz
- Rechtsschutzversicherung Privat + Wohnen + Beruf: Ihr Paket, wenn Sie auf Verkehrsrechtsschutz verzichten möchten
- Erweiterter Verkehrsrechtsschutz
- Wohnrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
In welchen Fällen hilft mir der Cyber-Rechtsschutz?
Ist ein Internet-Rechtsschutz sinnvoll? Auf jeden Fall! Das zeigen auch unsere zahlreichen Praxisbeispiele, die Ihnen verdeutlichen, wobei wir Sie unterstützen.
- Von Ihnen werden rufschädigende Falschinformationen oder manipulierte Bilder verbreitet.
- Sie sind Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden und erhalten Rechnungen für Waren, die Sie nicht bestellt haben.
- Ihr Kind ist in sozialen Netzwerken unterwegs und wird dort gemobbt (Cybermobbing).
- Ihr Kind wird in sozialen Netzwerken gezielt angesprochen und sexuell belästigt (Cybergrooming).
- Fremde haben Ihre Kreditkartennummer missbräuchlich verwendet. Ihrer Abrechnung entnehmen Sie unbekannte Positionen. Wir helfen mit der Rechtsschutzversicherung auch bei diesem Internetbetrug.
Unsere Ratgeberwelt zum Rechtsschutz Internetrecht und Co.
Tipps und Tricks für das digitale Leben
Ob Erpressung, digitaler Nachlass oder Identitätsdiebstahl – in unserem umfangreichen Ratgeberbereich finden Sie auch hilfreiche Informationen zu digitalen Themen. Schauen Sie doch mal vorbei!
Häufige Fragen zum Internet-Rechtsschutz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Internet- und Cyber-Recht.
Was ist Cybermobbing?
Unter Mobbing versteht man die über einen längeren Zeitraum anhaltende Diffamierung, Belästigung oder Nötigung eines Menschen. Mobbing kann von einer Einzelperson oder einer ganzen Gruppe wie z. B. einer Schulklasse ausgeübt werden und hat die Ausgrenzung und Erniedrigung eines oder einer „Anderen“ zum Ziel. Prinzipiell kann jeder Mensch Opfer von Mobbing werden, oft reichen dazu Banalitäten wie der Kleidungsstil oder die Frisur aus. Auch Verhaltensweisen sowie kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten werden zum Anlass für Mobbing genommen.
Während das „normale“ Mobbing in der realen Welt stattfindet, z. B. auf dem Schulhof oder am Arbeitsplatz, verlegt das Cybermobbing die Attacken ins Internet. Die Angriffe erfolgen in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen oder über Messenger-Dienste wie z. B. WhatsApp. Der oder die Täter:innen handeln oft anonym, die Opfer wissen also nicht, von wem das Mobbing ausgeht. In den meisten Fällen kennen sich Opfer und Täter bzw. Täterin aber aus dem „realen“ Leben.
Welche Arten von Cybermobbing gibt es?
Es wird zwischen verschiedenen Arten von Cybermobbing unterschieden:
- Cyberstalking: Wiederholtes Belästigen und Nachstellen einer Person mit Hilfe von digitalen Medien. Dazu zählen z. B. obszöne oder beleidigende E-Mails, SMS oder Nachrichten in sozialen Netzwerken.
- Cyberthreats: Androhung von Gewalt über E-Mails, Messenger-Dienste, Chats oder soziale Netzwerke
- Denigration: Bewusste Verbreitung von Fehlinformationen oder Gerüchten über eine Person im Internet, um diese zu verunglimpfen oder bloßzustellen.
- Exklusion: Ausgrenzung einer Person aus einer Gruppe (z. B. aus einem Forum, einer Messenger-Gruppe o. ä.)
- Flaming: Beleidigen und Beschimpfen von Personen in öffentlichen Bereichen des Internets
- Happy Slapping: Hierbei filmen Täter und Täterinnen ihre Opfer, während sie sie schlagen und stellen das Video online oder verbreiten es per Smartphone.
- Harassment: Belästigungen von Unbekannten oder Bekannten in sozialen Netzwerken
- Impersonation: Auftreten unter falscher Identität, um das Opfer zu schädigen
- Outing and Trickery: Veröffentlichung intimer Details oder Geheimnisse
Warum ist Cybermobbing schlimmer als „normales“ Mobbing?
Im Gegensatz zum klassischen Mobbing, das meist in bestimmten Kontexten und Gruppen stattfindet (z. B. im Klassenverbund oder am Arbeitsplatz), geht das Cybermobbing auch nach Schulschluss oder Feierabend weiter. Im Internet können die Angriffe rund um die Uhr erfolgen. Es gibt keinen Rückzugsraum für die Opfer.
Die Anonymität des Internets senkt zudem die Hemmschwelle der Täterinnen und Täter. Was sich diese eventuell von Angesicht zu Angesicht nicht trauen würden, wird online einfach gemacht. Die Reaktion des Opfers auf das Cybermobbing ist oft nicht sichtbar. Da Videos, Bilder oder Posts in sozialen Netzwerken häufig ein Eigenleben entwickeln, geteilt und weiterverbreitet werden, nimmt das Cybermobbing noch einmal eine ganz andere Dimension an. Das Internet vergisst nicht – beleidigende und herabsetzende Inhalte tauchen wiederholt und an vielen Stellen auf und können das Opfer immer wieder aufs Neue demütigen.
Welche Folgen hat Cybermobbing?
Viele Mobbing-Opfer ziehen sich zurück und meiden Gespräche mit Verwandten, Freund:innen, Lehrer:innen oder Kolleg:innen. Sie sind oft bedrückt, schweigsam oder nervös. Sie glauben nicht, dass ihnen geholfen werden kann und geben sich häufig selbst die Schuld am Mobbing. Viele Geschädigte zeigen neben einem geringen Selbstwertgefühl Symptome wie Schlaf- und Essstörungen, Angst, Traurigkeit, Depression oder psychosomatische Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Kopfschmerzen. Einige verletzen sich selbst oder hegen Suizidgedanken. Expertinnen und Experten schätzen, dass ca. 20 Prozent aller Selbstmorde durch Mobbing ausgelöst werden.
Mobbing-Opfer leiden in der Regel sehr lange Zeit an den Folgen der Attacken – oft auch noch, wenn das Mobbing längst aufgehört hat. Studien zeigen, dass Menschen, die in Schulzeiten gemobbt wurden, im Erwachsenalter häufiger an Depressionen leiden und dass es ihnen schwerer fällt, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen.
Ist Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing ist nicht direkt strafbar. Dennoch können einzelne Taten durchaus Straftatbestände erfüllen. Beleidigungen, Hetze oder die Verbreitung von Bildern und Videos können strafrechtlich verfolgt werden. Hierbei muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Fälle, in denen Gesetze des Strafgesetzbuchs greifen, sind z. B.:
Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist im Persönlichkeitsrecht geregelt. Verstöße dagegen – also z. B. die unerlaubte Verbreitung von Bildern auf Instagram – sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
- Beleidigung
- üble Nachrede
- Verleumdung
- Nötigung und Bedrohung
- Erpressung
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- Gewaltdarstellungen
- Nachstellung (Stalking)
Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist im Persönlichkeitsrecht geregelt. Verstöße dagegen – also z. B. die unerlaubte Verbreitung von Bildern auf Instagram – sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Was kann ich gegen Cybermobbing unternehmen?
Mobbing-Opfer sind nicht wehrlos. Es gibt Mittel und Wege, gegen die Attacken vorzugehen. Um nicht alleine mit den Schikanen umgehen zu müssen, sollten Sie in jedem Fall Freunde, Freundinnen oder Verwandte ins Vertrauen ziehen. Vielleicht haben sie Ähnliches erlebt und können helfen. Oder sie kennen Menschen bzw. Einrichtungen, an die Sie sich wenden und über Ihren Fall berichten können.
Auch wenn es Ihnen schwerfällt, sollten Sie das Beweismaterial sichern. Speichern Sie unerlaubt verbreitete Bilder und Videos sowie beleidigende E-Mails oder SMS und machen Sie Screenshots von Einträgen in sozialen Netzwerken. Das kann bei der Ermittlung der Täterinnen und Täter helfen.
Wenden Sie sich an den Dienst (Internetseitenbetreiber, Handyanbieter), über den die Attacken erfolgen. Sie können Bilder und Videos, die ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht wurden, löschen lassen. Auch Fake-Profile, die andere unter Ihrem Namen erstellt haben, können Sie von den entsprechenden Seitenbetreibern entfernen lassen. In schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.