Freundlich lächelnder Mann im Auto

E-Auto-Förderung: Zuschuss für innovative Mobilität

Der Trend geht zunehmend zum Elektroauto. In unserem Ratgeber verraten wir Ihnen, wie Sie bei der Wahl eines E-Autos staatliche Förderung in Anspruch nehmen können: von Förderkonditionen bis zur Antragsstellung. Wir informieren Sie zudem über unsere passenden Versicherungsmöglichkeiten.

E-Autos werden immer gefragter

E-Autos bestimmen den Zeitgeist auf den deutschen Straßen. Und mittlerweile sind sie längst keine Seltenheit mehr. Die Kombination aus modernen Designs und umweltschonendem Fahrspaß begeistert immer mehr Autofahrerinnen und Autofahrer. Die Zahlen der E-Neuwagen zeigen deutlich, dass immer mehr Menschen den Schritt zum Elektroauto wagen. Die Entscheidung für ein Elektroauto wird zudem auch durch staatliche Förderung in Form einer Kaufprämie für E-Autos begünstigt. Sie möchten sich weiter über die Förderung von Elektroautos informieren? Oder Sie überlegen bereits, sich für ein E-Fahrzeug zu entscheiden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Tipp: Informieren Sie sich gut im Vorfeld

Sich vorab ausführlich über den Kauf eines Elektroautos zu informieren ist von wert. In Online-Portalen, Fachzeitschriften und -büchern sowie auf Messen können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.

Welches E-Auto passt zu mir?

Wenn Sie unschlüssig bezüglich der Wahl des Modells sind, bietet es sich an, sich zunächst die folgenden Fragen stellen:
  • Was sind meine Ansprüche an ein Auto?
  • In welcher Verkehrslage brauche ich das Auto?
  • Wie viele Personen sind auf das Auto angewiesen?
Das Fahrzeug sollte Ihren Lebensumständen gerecht werden. Durch das breite Portfolio an Modellen der unterschiedlichsten Hersteller gibt es mittlerweile eine große Auswahl an E-Fahrzeugen, vom Kleinwagen bis zum Sportwagen.

Welche Förderung für E-Autos gibt es?

In Deutschland wird der Erwerb - sowohl Kauf als auch Leasing - von Elektroautos durch das Förderprogramm Elektromobilität seit 2016 staatlich gefördert. Wer sich also ein Elektrofahrzeug zulegt, kann auch in Zukunft mit finanziellen Zuschüssen für E-Autos rechnen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten folgende Richtlinien:
  • Plug-In-Hybriden werden im Rahmen des Förderprogramms nicht berücksichtigt.
  • Die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden reduziert.
  • Die Mindesthaltedauer wurde von 12 auf 24 Monate angehoben.
  • Junge Gebrauchtwagen können nun auch ohne Anmeldung auf den bzw. die Zweithalter:in Förderung in Anspruch nehmen.

Lohnt sich die Förderung für E-Autos?

Trotz der Änderungen, welche im Laufe 2023 in Kraft gesetzt werden, lohnt es sich, die Förderung für E-Autos in Betracht zu ziehen. Auch jetzt noch werden Käuferinnen und Käufern attraktive Summen im Rahmen der E-Auto-Prämie in Aussicht gestellt, welche die Überlegung zur Anschaffung eines E-Autos durchaus lukrativ machen. Teilweise können Sie mit bis zu 4.500 Euro beim Kauf eines Elektrofahrzeugs rechnen. Seit Juli 2016 wurden bereits 1,64 Millionen E-Fahrzeuge im Rahmen des staatlichen Förderprogramms bezuschusst. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie zum Beantragen des Umweltbonus finden Sie auf der Website des BAFA .

Fördervoraussetzungen im Überblick

Konditionen Neuwagen

  • Das Modell muss auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge des BAFA aufgelistet sein.
  • Die Erstzulassung darf max. ein Jahr zurückliegen.
  • Bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2023 muss das Fahrzeug für mindestens 12 Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein.
  • Bei Antragstellung für ein Leasing-Fahrzeug beträgt die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten 12 Monate und ab einer Leasingdauer von 24 Monaten 24 Monate.

Konditionen Gebrauchtwagen

  • Das Modell muss auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge des BAFA aufgelistet sein.
  • Der E-Gebrauchtwagen erhält keine Förderung, wenn er vorab bereits im Rahmen des Umweltbonus Zuschüsse erhalten hat.
  • Das Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen sein und eine max. Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
  • Der Förderantrag muss spätestens 12 Monate nach Zweitzulassung gestellt werden.
  • Der maximale Kaufpreis des Fahrzeuges, welcher eine Förderung erhalten kann, beträgt 80 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs.
  • Ein privater Kfz-Kaufvertrag erhält keine Förderung.
  • Bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2023 muss das Fahrzeug mind. 12 Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein. Für ein Leasing-Fahrzeug beträgt die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten 12 Monate und ab einer Leasingdauer von 24 Monaten 24 Monate.

Antragstellung zum Erhalt der E-Auto-Prämie

Sofern Ihr Modell für den Bezug der Elektroauto-Prämie zulässig ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Umweltbonus für E-Autos über die Website des BAFA beantragen. Beachten Sie vorab, dass eine Antragstellung nur für bereits zugelassene Fahrzeuge möglich ist. Wenn Sie Ihren Antrag stellen wollen, lesen Sie sich zunächst das Merkblatt für das Verfahren durch, um einen Überblick über den Ablauf der Antragsstellung für die E-Auto-Förderung zu erlangen. Danach können Sie über das Antragsportal des BAFA Ihren Antrag ausfüllen und einreichen. Im Upload-Bereich haben Sie die Möglichkeit fehlende Unterlagen nachträglich zu ergänzen. Auch für Sonderfälle wie etwa eine sich ändernde Bankverbindung finden Sie ein Formular. Des Weiteren finden Sie auch eine Anzahl an verschiedenen Musterunterlagen zum Abgleich mit Ihren Vertragsunterlagen. Sie können zudem jederzeit den Sachbestand Ihres Antrags über die Funktion der Statusabfrage anfragen.

Welche E-Auto-Versicherung ist die richtige?

Die DEVK bietet für jedes E-Auto die passende Versicherung. Sie können zwischen einem Kfz-Haftpflichtschutz und ergänzendem Kaskoschutz wählen. Mit der E-Auto-Versicherung ist nicht nur Ihr Wagen versichert, sondern auch die Batterie Ihres E-Autos, unabhängig davon, ob es sich um ein Privat- oder Leasing-Fahrzeug handelt. Kurzschluss- und Spannungsschäden inklusive Folgeschäden sowie Ladekarte und -Kabel sind zudem mitversichert, auch bei Ladevorgängen an öffentlichen Plätzen. Mit der E-Auto-Versicherung der DEVK sind auch Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (inklusive Folgeschäden) sowie an Dämmmatten abgesichert.

Die Leistungen der DEVK-Kfz-Versicherung

  • vollständige Versicherung Ihres Fahrzeugs sowie dessen Batterie, unabhängig davon, ob es sich um ein Privat- oder Leasing-Fahrzeug handelt
  • Kurzschluss- und Spannungsschäden inklusive Folgeschäden sowie Ladekarte und -kabel sind mitversichert, auch bei Ladevorgängen an öffentlichen Plätzen.
  • Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen samt Folgeschäden sowie Schäden an Dämmmatten sind ebenfalls abgesichert.

Versicherung für Elektroautos in der Haftpflicht ab 9,82 Euro im Monat

Als Halterin oder Halter eines Pkw (egal ob Elektroauto oder Verbrennungsmotor) sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hierbei sind Schäden abgedeckt, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen. Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen kommt die Autoversicherung für diese Schäden auf. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab. Im Aktiv-Schutz unserer E-Auto-Haftpflichtversicherung sichern Sie sich bereits ab 9,82 Euro im Monat günstig ab. Überzeugen Sie sich selbst.

Kosten Elektroauto Versicherung: Rechenbeispiel für einen Monatsbeitrag von 9,82 Euro

  • Versicherungsnehmer:in: Angestellte:r im Handel, 52 Jahre mit Pkw zur Eigennutzung
  • Fahrzeug: VW e-up! (5.000 km Fahrleistung im Jahr)
  • Kennzeichen: NF (PLZ: 25996)
  • Tarif: Aktiv-Schutz (100 Mio. Deckung)
  • Schadenfreiheitsklasse: SF-Klasse 37
  • Jahresbeitrag auf Basis dieser Kalkulation: 110 Euro
  • Versicherungsbeginn: 01.09.2024
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