Kontaktieren Sie uns!
Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Nachricht senden
Im Steuerrecht sind wir für Sie da
Steuer-Rechtsschutz: Rundum-Schutz für Steuerstreitigkeiten
Ob beim Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid oder Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer: Mit unserem Steuer-Rechtsschutz sind Sie bestens abgesichert.
Gute Gründe für den Steuer-Rechtsschutz der DEVK
-
Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
-
Vermittlung von Steueranwält:innen
-
telefonische Rechtsberatung
Der Steuer-Rechtsschutz der DEVK
Im Komfort-Tarif unserer Privat-Rechtsschutzversicherung, Wohnrechtsschutzversicherung, Vermieterrechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen umfassenden Steuer-Rechtsschutz ab dem Gerichtsverfahren (z. B. Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer oder Streitigkeiten aufgrund der Kfz-Steuer).
Unser Highlight im Premium-Tarif: Dort vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen bereits ab dem Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren, also noch vor einer Klage.
Rechtsschutzversicherung Steuerrecht: mögliche Streitfälle
Gegenstand der Streitfälle im Steuer-Rechtsschutz sind Abgaben wie Steuern, Zölle, Beiträge oder Gebühren. Im Wesentlichen sind folgende Bereiche betroffen:
- Einkommensteuer
- Kfz-Steuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer
- Kirchensteuer
- Umsatzsteuer
Unsere Serviceleistungen im Steuer-Rechtsschutz
Die DEVK übernimmt bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen die Anwalts- und Gerichtskosten – auch bei Verlust des Prozesses (im Komfort-Tarif ab dem Gerichtsverfahren). Darüber hinaus sind folgende Services im Steuer-Rechtsschutz der DEVK enthalten:
- kostenlose telefonische Rechtsberatung
- Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
- Vermittlung von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten
- Mediation zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Häufig gestellte Fragen zum Steuer-Rechtsschutz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht.
Ist die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine Sachversicherung handelt, sind die Beiträge prinzipiell nicht als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar. Ausnahmen bilden Versicherungen, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdecken. Wenn Sie also den Berufs-Rechtsschutz mitversichert haben, können Sie die Beiträge anteilig absetzen.
Auch Aufwendungen für den Vermieterrechtsschutz sind abzugsfähig, soweit die versicherte Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird.
Wo trage ich die Rechtsschutzversicherung in meiner Steuererklärung ein?
Beiträge für Ihren Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz können Sie als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Beiträge für Ihren Vermieterrechtsschutz können Sie, soweit die versicherte Immobilie zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird, als Werbungskosten in der Anlage V berücksichtigen.