Zwei Personen fahren mit dem E-Bike durch den Wald.
Auf den Sattel, fertig, los!

E-Bike-Versicherung: rundum geschützt auf zwei Rädern

Gute Gründe für die E-Bike-Versicherung der DEVK

günstige E-Bike-Versicherung: Haftpflichtschutz schon ab 48 €
E-Bike-Zusatzversicherung: ergänzende Teilkasko-Absicherung möglich
unkompliziert Versicherungskennzeichen fürs E-Bike erhalten

Was deckt die E-Bike-Versicherung ab?

Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs zulassungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung.

E-Bike-Haftpflicht

Die gesetzliche Pflichtversicherung
  • Schäden, die Sie mit Ihrem E-Bike bei anderen verursachen

E-Bike-Kombischutz

Das Plus an Schutz
  • E-Bike-Haftpflicht
  • Diebstahl sowie Schäden am eigenen E-Bike durch Brand, Explosion, Kurzschluss oder Sturz
  • Absicherung bei Tierbissschäden
  • wahlweise mit 50 € oder 150 € Selbstbeteiligung abschließbar

Unsere zwei Tarife in der E-Bike-Versicherung

In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
E-Bike-Haftpflicht
E-Bike-Haftpflicht + TeilkaskoKombischutz
Versicherungssumme gesamt
100 Mio. €
100 Mio. €
Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch Fremde

Brand oder Explosion
Schäden durch Naturgefahren
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Tierbissschäden
Schäden durch Schnee- und Dachlawinen
Unser Tipp: Gehen Sie mit 10 Euro auf Nummer sicher
Schließen Sie bei der Abholung Ihres Versicherungskennzeichens für nur 10 Euro Jahresbeitrag gleich den Verkehrsunfallrechtsschutz ab. Damit stehen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Häufige Fragen zur E-Bike-Versicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur E-Bike-Versicherung.
Bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern können Sie Ihr E-Bike über unsere Moped-Versicherung absichern. Einen Haftpflichtschutz erhalten Sie bei uns schon ab günstigen 48 Euro im Jahr. Eine Übersicht der Kosten für eine E-Bike-Versicherung stellen wir Ihnen nachfolgend zum Herunterladen bereit. Als Halterin oder Halter eines E-Bikes müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer E-Bike-Versicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahrs bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig. Beiträge aktuelles Verkehrsjahr herunterladen (PDF, 924 KB)
Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. E-Mail-Adresse und IBAN nur noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Datenbestätigung nach eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) Ihres E-Bikes. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Bikes, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer.
Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert. Nachfolgend zwei Beispiele aus der Praxis:
  • Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen. Für den entstandenen Sachschaden kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf.
  • Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde. Ihre Teilkaskoversicherung zahlt Ihnen den Zeitwert des gestohlenen Zweirads aus, damit Sie sich schnell einen Ersatz besorgen können.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung der DEVK absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben. Pedelec (Pedal Electric Cycle) Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs. „Echte“ E-Bikes fahren auch dann elektrisch, wenn Sie nicht selbst treten. Eine Pedelec-Versicherung für Pedelecs bis 25 km/h können Sie bei der DEVK über eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Mit der Fahrraderweiterung unserer Hausratversicherung können Sie Ihr Pedelec auch vor Diebstahl schützen. S-Pedelec S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht. In der Regel reicht hier ein Fahrradhelm. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen aber, einen Motorradhelm zu tragen. Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen. Ihre DEVK-Beraterin oder Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen bei Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis gerne weiter. E-Bike E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.
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