Mann fährt gut gelaunt E-Scooter

Elektrokleinstfahrzeuge: Wissenswertes über E-Scooter und Co.

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Was Sie beachten müssen, um auf dem elektrischen Roller sicher unterwegs zu sein und wie Sie Ihr praktisches Gefährt richtig absichern, lesen Sie hier.

Elektrokleinstfahrzeuge: Wichtiges auf einen Blick

In Deutschland besteht beim Fahren eines E-Scooters keine Helmpflicht.
Sie dürfen mit Elektrokleinstfahrzeugen nur auf Radwegen fahren. Ist keiner vorhanden, müssen Sie auf die Straße ausweichen.
Segway oder E-Scooter fahren ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Es muss eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden.

Elektrokleinstfahrzeuge: Regeln im Straßenverkehr

Ein Mann fährt lachend E-Scooter.
Mit Elektrokleinstfahrzeugen dürfen Sie nur auf Radwegen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Es sind nur Segways und E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h im Straßenverkehr erlaubt. Für die Fahrer:innen gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Ein Führerschein ist für beide Fahrzeuge nicht nötig. Das Mindestalter für die Fahrt mit einem E-Scooter- oder Segway beträgt 14 Jahre. E-Scooter und Segways sind versicherungspflichtig. Sie müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und die selbstklebende Versicherungsplakette als Nachweis an Ihrem E-Scooter befestigen. Zudem müssen Sie die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ am Fahrzeug anbringen.

E-Scooter nicht bei jedem Wetter geeignet

Ob Regen, Laub, Matsch, Schnee oder Eis: Bei schlechten Witterungsbedingungen verändert sich nicht nur für Autofahrer:innen das Fahrverhalten. Wer dann mit einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, sollte äußerst vorsichtig sein. Durch längere Bremswege, Aquaplaning oder schlechte Sichtverhältnisse steigt das Gefahrenpotenzial. Lassen Sie bei schwierigen Wetterbedingungen den E-Scooter lieber stehen und steigen Sie auf andere Verkehrsmittel um.

Die E-Scooter-Versicherung der DEVK

Für E-Scooter und Segways mit Straßenzulassung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Den passenden Versicherungsschutz gibt es bei uns – auch im Kombischutz mit einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung.

Haftpflichtversicherung für E-Scooter

  • gesetzliche Pflichtversicherung
  • Schäden, die Sie mit Ihrem E-Scooter oder Segway bei anderen verursachen
  • Schadenservice rund um die Uhr – sowohl im In- als auch im Ausland

Kombischutz für E-Scooter

  • Haftpflicht-Leistungen
  • Diebstahl
  • Schäden am eigenen Kleinkraftrad (Brand, Kurzschluss, Sturz nach Tierkollision)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen

E-Roller-Versicherung: Kosten pro Jahr

In unserer Übersicht aller Beiträge (PDF, 937 KB) für die Kleinkraftradversicherung im aktuellen Verkehrsjahr können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für die Versicherung Ihres Elektrokleinstfahrzeugs zahlen.

E-Scooter, Hoverboard & Co. im Vergleich

Neben dem E-Scooter flitzen auch Segways durch die Städte. Zusätzlich gibt es noch weitere Elektrokleinstfahrzeuge. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei den verschiedenen Fahrzeugtypen achten müssen.

E-Scooter

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, die auch als Elektro-Tretroller oder Elektroscooter bezeichnet werden. Sie sind klein, wendig und durch den Klappmechanismus leicht zu transportieren. Sie eignen sich besonders gut für kurze Strecken. Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Nutzung im Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsplakette müssen Sie am Elektrokleinstfahrzeug anbringen.

Segway

Ein Segway ist ein Elektrokleinstfahrzeug, das Sie durch Gewichtsverlagerung steuern. Bei dem zweirädrigen Fahrzeug stehen Sie auf einer Plattform zwischen den zwei Rädern. Um die Balance zu halten, ist eine Lenkstange zum Festhalten angebracht. Auch für ein Segway gilt die Versicherungspflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsplakette müssen Sie am Elektrokleinstfahrzeug anbringen.

Hoverboard

Ein Hoverboard ist ein Segway im Mini-Format. Es besitzt jedoch keine Lenkstange. Auch das Hoverboard steuern Sie durch Gewichtsverlagerung. Zurzeit ist das Fahren im Straßenverkehr mit einem Hoverboard nicht erlaubt. Die Nutzung ist ausschließlich auf privatem Gelände zulässig. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr Hoverboard über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

E-Skateboard

E-Skateboards sind Skateboards mit elektrischem Motor. Sie werden per Fernbedienung oder App gesteuert. Aufgrund des Motors ist das Fahren im Straßenverkehr mit einem E-Skateboard derzeit nicht erlaubt. Die Nutzung ist ausschließlich auf privatem Gelände zulässig. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr E-Skateboard über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

One Wheel

Ein One Wheel, auch Monowheel oder Airwheel genannt, ist ein elektrisches Einrad ohne Lenkstange. Die Steuerung erfolgt ausschließlich durch Gewichtsverlagerung. Aufgrund des Motors ist das Fahren im Straßenverkehr derzeit nicht erlaubt. Es darf nur auf privaten Grundstücken gefahren werden. Für Fahrten auf Privatgelände können Sie Ihr One Wheel über den Premium-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der DEVK absichern.

Häufige Fragen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge.
Elektrokleinstfahrzeuge sind kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und geringem Gewicht. Dazu zählen beispielsweise E-Scooter, Segways, Hoverboards oder E-Skateboards. Voraussetzungen für die Nutzung im Straßenverkehr sind:
  • Das Fahrzeug hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mind. 6 bis max. 20 km/h.
  • Es liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis vor.
  • Am Fahrzeug ist ein Typenschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ und einer Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) angebracht.
  • Das Fahrzeug ist mit einer Versicherungsplakette (Kennzeichen) versehen.
Nach dieser Definition sind für die Nutzung im Straßenverkehr nur Segways und E-Scooter erlaubt. Bei der DEVK können Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug über die Kleinkraftradversicherung leistungsstark absichern. Die Versicherungsplakette erhalten Sie bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort.
Ja, für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Sie müssen für die Nutzung im Straßenverkehr mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei der DEVK haben Sie zudem die Möglichkeit, die Absicherung auf einen Kombi-Schutz mit Teilkaskoversicherung auszuweiten.
Um einen E-Scooter versichern zu können, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend, wenn Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sein möchten. Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie an Ihrem E-Scooter sichtbar anbringen müssen, sowie ein gültiges Versicherungskennzeichen. Letzteres muss jedes Jahr ausgetauscht werden, da es nur für das jeweils aktuelle Verkehrsjahr gültig ist. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar. Sie erhalten das Kennzeichen bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. In unserer Beitragsübersicht (PDF, 937 KB) für die E-Scooter-Versicherung können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für die Versicherung im aktuellen Verkehrsjahr zahlen.
Ein E-Scooter-Kennzeichen gilt immer für ein Verkehrsjahr, das am 1. März startet und am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahrs endet. Die Kennzeichen wechseln auch jedes Jahr ihre Farbe, sodass ein nicht mehr gültiges Kennzeichen schnell auffällt. Das Kennzeichen für Ihren E-Scooter erhalten Sie bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. In unserer Beitragsübersicht (PDF, 937 KB) für die E-Scooter-Versicherung können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für die Versicherung im aktuellen Verkehrsjahr zahlen.
Für die Nutzung eines E-Scooters im Straßenverkehr ist ein Kennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Dieses ist für ein Verkehrsjahr gültig und muss am E-Scooter angebracht sein. Das Verkehrsjahr beginnt am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres. Da das Kennzeichen jedes Jahr die Farbe wechselt, fällt es im Straßenverkehr schnell auf, wenn Sie mit einem nicht mehr gültigen Kennzeichen unterwegs sind. Das Kennzeichen für Ihren E-Scooter erhalten Sie bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. In unserer Beitragsübersicht (PDF, 937 KB) für die E-Scooter-Versicherung können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für die Versicherung im aktuellen Verkehrsjahr zahlen.
Nein, in Deutschland besteht beim Fahren eines E-Scooters keine Helmpflicht. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, einen Helm zu tragen, wenn Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sind. Bei einem Unfall kann er sich als Lebensretter erweisen.
Für die Nutzung Ihres E-Scooters im Straßenverkehr ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt aktuellem Versicherungskennzeichen verpflichtend. Das Kennzeichen erhalten Sie bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. Es muss sichtbar an Ihrem E-Scooter angebracht werden und ist für ein Verkehrsjahr gültig. Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie nicht, Sie müssen allerdings mindestens 14 Jahre alt sein, um den E-Scooter im Straßenverkehr fahren zu dürfen.
Im Gegensatz zu einer Zulassung des eigenen Autos müssen Sie mit einem E-Scooter nicht extra zur Kfz-Zulassungsstelle. Für die Nutzung des E-Scooters im Straßenverkehr benötigen Sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Versicherungsplakette, die Sie gut sichtbar an Ihrem E-Scooter anbringen müssen. Sie erhalten das Kennzeichen bei unseren DEVK-Beratungen vor Ort. In unserer Beitragsübersicht (PDF, 937 KB) für die E-Scooter-Versicherung können Sie direkt sehen, welchen Beitrag Sie bei uns für die Haftpflicht-Versicherung im aktuellen Verkehrsjahr zahlen.
Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters sind dazu verpflichtet, Radwege und Fahrradstreifen zu benutzen. Sofern ein als Radweg angelegter Fahrtstreifen zu erkennen ist, müssen Sie diesen nutzen. Des Weiteren gilt:
  • Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen dürfen Sie in der Regel nicht mit Ihrem E-Scooter fahren. Ausnahme: Das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gibt die Fläche zur Benutzung durch E-Scooter frei.
  • Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Straße fahren.
  • Ebenfalls verboten sind alle Wege, deren Benutzung für Fahrzeuge aller Art verboten sind.
  • Auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Sie mit Ihrem E-Scooter nicht unterwegs sein.

Wir sind für Sie da – auch persönlich!

Kfz-Versicherung Mann lächelt in die Kamera
Sie haben weitere Fragen zur Absicherung Ihres Elektrokleinstfahrzeugs oder wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann sind wir gerne für Sie da. Finden Sie jetzt schnell und einfach eine DEVK-Beraterin oder einen DEVK-Berater ganz in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Sie.
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