Kontaktieren Sie uns!
Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Nachricht senden
Riester-Rente: gut informiert entscheiden
Reform der privaten Altersvorsorge 2027
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird ab dem 1. Januar 2027 neu aufgestellt. Die gute Nachricht: Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert – Sie müssen nichts tun. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.
Reform der privaten Altersvorsorge: Das Wichtigste zuerst
-
Ihr Riester-Vertrag bleibt bestehen.Bestehende Verträge können zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden – auch über das Jahr 2026 hinaus. Wenn Sie es wünschen, können Sie mit Ihrem Vertrag ab 2027 aber auch in eine der neuen Altersvorsorgelösungen wechseln.
-
Die Förderung Ihres Riester-Vertrags läuft weiter wie bisher.Wenn Sie Ihren Vertrag wie bisher fortführen, ändert sich an der Förderung nichts. Nur, wenn Sie aktiv in die neue Förderung wechseln, erhalten Sie zukünftig die Förderung nach dem neuen Modell. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:
- Sie können mit einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln.
- Sie können zu einem neuen Altersvorsorgeprodukt wechseln, das dann automatisch die neue Förderung erhält (sofern Sie förderungsberechtigt sind).
-
Wir arbeiten bereits an attraktiven neuen Versicherungsprodukten für Sie.Wir informieren Sie rechtzeitig über alle Neuerungen und beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten.
Mit uns die beste Lösung für Ihre private Altersvorsorge finden
In unserem Online-Portal meineDEVK werden wir Ihnen zeitnah einen Vergleichsrechner zur Verfügung stellen. So können Sie auf einen Blick sehen, mit welchen Zulagen Sie je nach Altersvorsorgemodell rechnen können.
Registrieren Sie sich schon jetzt bei meineDEVK, um in den nächsten Wochen über alle Neuerungen informiert zu werden.
Die 3 neuen förderfähigen Vorsorgelösungen der Reform
Im Mittelpunkt der Reform steht eine größere Produktvielfalt. So können Anleger:innen – je nach Sicherheitsbedürfnis – aus drei verschiedenen Produktkategorien die Altersvorsorge auswählen, die am besten zu ihnen passt.
-
Standarddepot
Das Standarddepot ist der einfache Einstieg in die geförderte Altersvorsorge.- keine Garantien, dafür höhere Renditechancen
- Kapitalanlage (fest vorgegebenes Anlagekonzept mit individueller Beitragsaufteilung)
- einfacher, standardisierter Einstieg
-
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot bietet maximale Flexibilität bei der Geldanlage.- keine Garantien, dafür höhere Renditechancen
- individuelle Auswahl der Anlage (z. B. Fonds/ETFs)
- Strategie kann flexibel angepasst werden
-
Garantieprodukt
Das Garantieprodukt richtet sich an Anleger:innen mit hohem Sicherheitsbedürfnis.- 80 % oder 100 % Garantie möglich
- Anlage in stabile Kapitalmarktformen (teilweise mit individueller Auswahl)
- hohe Planungssicherheit
Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich 2027 ändert
Der Staat hat die Reform der geförderten Altersvorsorge für 2027 beschlossen. Damit will er mehr Flexibilität schaffen und gleichzeitig neue Zielgruppen erreichen. Wir möchten Sie frühzeitig und transparent zu diesem Thema informieren. Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Neuerungen rund um die 3 neuen förderfähigen Modelle.
Erweiterung der Vorsorgemodelle
Künftig können Sie aus drei verschiedenen Altersvorsorge-Modellen wählen, die alle förderfähig sind:
- vereinfachtes Standardprodukt (Standarddepot), das Kund:innen die Auswahl erleichtert, ohne Garantie
- Altersvorsorgedepot mit höheren Renditechancen, ohne Garantie
- Altersvorsorgeverträge mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie (Garantieprodukt)
Höhere Renditechancen durch Kapitalmarkt
Es werden verstärkt Fonds- und ETF-Lösungen genutzt. So können Anlegerinnen und Anleger von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren, um im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Förderung bleibt bestehen, wird aber angepasst
- Es gibt weiterhin staatliche Zulagen.
- Die Zulagen richten sich zukünftig nach der Höhe der Einzahlung statt nach dem Einkommen.
- Voraussetzung für den Erhalt von Zulagen ist eine Mindesteinzahlung von 120 Euro jährlich.
- Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr.
- Es ist ein Kinderzuschlag von bis zu 300 Euro pro Kind möglich.
Auszahlungsmöglichkeiten in der Rentenphase
Sie können die Rentenphase künftig flexibler gestalten:
- Lassen Sie sich lebenslang monatlich eine Rente auszahlen – egal, wie alt Sie werden.
- Oder neu: Erhalten Sie höhere monatliche Auszahlungen durch zeitlich befristete Auszahlpläne. Die Auszahlungen enden nach der vereinbarten Zeit.
Mehr Menschen profitieren
Die Reform öffnet die Förderung ab 2027 auch für Selbstständige und weitere Gruppen.
(Stand: Juni 2026, Änderungen möglich)
Was bedeutet die Reform der privaten Altersvorsorge konkret für Sie?
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag bei der DEVK haben:
- Ihr Riester-Vertrag bleibt unverändert bestehen.
- Sie profitieren weiter von der Förderung.
- Sie können Ihren Vertrag unverändert weiterlaufen lassen oder diesen ab 2027 auf die neue Förderung umstellen. Alternativ beraten wir Sie gern über den möglichen Wechsel in die neue geförderte Anlageform.
Wenn Sie mit der Altersvorsorge beginnen möchten:
- Der Einstieg in die Altersvorsorge ist jederzeit möglich. Es ist nie zu früh, anzufangen!
- Nutzen Sie unser Beratungsangebot – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
- Ihre persönliche Situation und Ihre Risikobereitschaft stehen für uns dabei im Fokus.
Wir begleiten Sie durch die Riester-Reform
Die Reform der Riester-Rente bringt mehr Möglichkeiten – erfordert aber auch Entscheidungen, die Sie bewusst treffen sollten. Wir begleiten für Sie die Entwicklungen rund um die Reform und informieren Sie über wichtige Neuerungen.
Registrieren Sie sich am besten schon jetzt in unserem Kundenportal meineDEVK, damit wir Sie mit allen notwendigen Informationen zu Ihrem Riester-Vertrag versorgen können.