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Balkonkraftwerk versichern: Das sollten Sie wissen
Balkonkraftwerke ermöglichen eine einfache und kostengünstige Stromerzeugung für die eigenen vier Wände. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Versicherung für Balkonkraftwerke sinnvoll ist, wem Sie ein Balkonkraftwerk melden müssen und worauf Mieter:innen und Eigentümer:innen besonders achten sollten.
Balkonkraftwerk versichern: die wichtigsten Punkte
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Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind über die Hausratversicherung abgesichert.Die Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Bei der DEVK ist außerdem der Diebstahl von Balkonkraftwerken im Premium-Schutz bis zu 1.500 Euro abgesichert.
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Schädigt Ihr Balkonkraftwerk Dritte oder deren Eigentum, leistet die Privathaftpflichtversicherung.
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Melden Sie das Balkonkraftwerk umgehend Ihrer Versicherung. Eine fehlende Meldung kann zur Kürzung oder Ablehnung von Schadenzahlungen führen.
Inhaltsverzeichnis
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Balkonkraftwerk versichern: die wichtigsten Punkte -
Was ist ein Balkonkraftwerk? -
Was kostet ein Balkonkraftwerk? -
Muss ich ein Balkonkraftwerk melden? -
Anforderungen für Balkonkraftwerke mit Speicher -
Muss ein Balkonkraftwerk versichert werden? -
Welche Versicherung deckt ein Balkonkraftwerk ab? -
Zusammenfassung: Welche Versicherung übernimmt welche Schäden? -
Was kostet eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk? -
Balkonkraftwerk versichern – Schritt-für-Schritt-Anleitung -
Versicherung für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen -
FAQ
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kompakte und steckerfertige Solaranlage, die für eine einfache Installation auf Balkonen oder kleinen Flächen, z. B. an der Fassade oder auf der Terrasse, konzipiert ist.
Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus mehreren Modulen mit einer maximalen Ausgangsleistung von insgesamt 2.000 Watt und einem Wechselrichter, der max. 800 Watt Leistung ins eigene Netz einspeisen darf.
Während Balkonkraftwerke für die Stromerzeugung im Eigenbedarf optimiert sind, ermöglichen Photovoltaikanlagen auch die Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Stromnetz. Mehr zu PV-Anlagen und deren Absicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber Photovoltaikanlage versichern.
Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Die Kosten für ein Balkonkraftwerk variieren, je nach Ausstattung, zwischen 200 und 1.500 Euro. Wichtige Faktoren sind u. a., wie viele Module die Anlage enthält und ob Sie sich für eine Balkon-Solaranlage mit oder ohne Speicher entscheiden.
- Set mit einem Modul (ca. 400 Watt): ab 200 Euro
- Set mit zwei Modulen (ca. 800 Watt): ab 250 bis 500 Euro
- Set mit zwei Modulen (ca. 800 Watt) und Speicher: ab 600 bis 1.200 Euro
- Set mit vier Modulen (ca. 1800 bis 2000 Watt) und Speicher: ab 900 bis 1.500 Euro
Muss ich ein Balkonkraftwerk melden?
Ja, jedes Balkonkraftwerk muss dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sie haben dafür bis maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme Zeit und können dies bequem online erledigen. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Wichtig ist auch, dass Sie das Balkonkraftwerk Ihrer Versicherung melden, da es eine Gefahrenerhöhung darstellen und eine fehlende Meldung im Schadenfall zu Kürzungen oder der Ablehnung von Schadenzahlungen führen kann.
Anforderungen für Balkonkraftwerke mit Speicher
Balkonkraftwerke mit Speicher sind deutlich teurer, haben aber den Vorteil, dass Sie den produzierten Strom auch abends nutzen können. Bei einem Balkonkraftwerk mit 800 Watt sollte die Speicherkapazität bei etwa 1 bis 2 Kilowattstunden liegen. Bedenken Sie, dass der Speicher den Wert Ihres Balkonkraftwerks erhöht und er einen geeigneten Standort in der Nähe der installierten Anlage benötigt.
Melden Sie den Speicher Ihrer Versicherung auf jeden Fall separat, da er die Brand- und Schadengefahr erhöht. Prüfen Sie auch, ob der Batteriespeicher Ihrer PV-Anlage für den Balkon in Ihrem Versicherungsumfang enthalten ist. Manche Versicherungen verlangen zudem zusätzliche Sicherheitsnachweise für den Speicher, die Sie einreichen müssen.
Muss ein Balkonkraftwerk versichert werden?
Eine Pflichtversicherung für ein Balkonkraftwerk gibt es nicht. In der Regel benötigen Sie für die Balkon-Solaranlage auch keine spezielle Photovoltaikversicherung. Der Schutz Ihrer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ist für ein Balkonkraftwerk ausreichend. Sprechen Sie nach dem Kauf umgehend mit Ihrer Versicherung, um das Balkonkraftwerk zu melden und abzuklären, ob Ihr Versicherungsschutz die Anlage absichert oder Ihre Verträge angepasst werden müssen. Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht der Versicherung, so kann sie Ihnen Schadenzahlungen kürzen oder gar verweigern.
Welche Versicherung deckt ein Balkonkraftwerk ab?
Balkonkraftwerke können über Versicherungen abgesichert werden, die viele Menschen ohnehin besitzen: die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erfahren Sie nachfolgend, gegen welche Kostenrisiken Sie die beiden Versicherungen absichern.
Hausratversicherung Balkonkraftwerk
Eine wichtige Versicherung für Ihr Balkonkraftwerk ist die Hausratversicherung. Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, werden sie als Teil Ihres Hausrats versichert. Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung des Wechselrichters bis 800 Watt und einer maximalen Modulleistung von 2.000 Watt sind automatisch über die Hausratversicherung abgesichert. Die Versicherung leistet bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz sowie bei einem Kurzschluss. Bei der DEVK ist außerdem der Diebstahl von Balkonkraftwerken bis zu 1.500 Euro im Premium-Schutz abgesichert.
Haftpflichtversicherung Balkonkraftwerk
Auch eine Privathaftpflichtversicherung ist wichtig, denn sie kommt für Schäden auf, die Ihr Balkonkraftwerk an Dritten oder deren Eigentum verursacht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihre Photovoltaikanlage von einem Sturm heruntergerissen wird und dabei die Terrasse des Nachbarn bzw. der Nachbarin beschädigt. Schäden durch eine fahrlässige Bedienung der Solartechnik sind ebenfalls über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Wohngebäudeversicherung Balkonkraftwerk
Eine Wohngebäudeversicherung benötigen Sie für die Absicherung Ihres Balkonkraftwerks nicht. Sie sichert größere Solaranlagen auf dem Dach oder an der Fassade ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Photovoltaikanlage versichern.
Zusammenfassung: Welche Versicherung übernimmt welche Schäden des Balkonkraftwerks?
In der Regel übernehmen die Versicherungen folgende Schäden, sofern das Balkonkraftwerk in die Versicherung eingeschlossen ist:
Schutz für eigene SchädenHausratversicherung
Schutz für Schäden bei DrittenPrivathaftpflichtversicherung
Schäden durch Sturm, Hagel, Überspannung durch Blitz, Schneedruck und weitere Elementargefahren
Kurzschluss des Balkonkraftwerks
Diebstahl
Schäden, die das Balkonkraftwerk am Eigentum von Dritten verursacht
z. B. Terrasse des Nachbarn bzw. der Nachbarin wird beschädigt
Personenschäden durch das Balkonkraftwerk
Passant:in wird z. B. durch ein herabfallendes Teil verletzt.
Schäden durch fahrlässige Bedienung
Was kostet eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk?
Sowohl die Hausrat- als auch die Privathaftpflichtversicherung sichern Ihr Balkonkraftwerk ab, ohne dass Sie dafür einen Zusatzbaustein abschließen müssen. Klären Sie jedoch ab, ob Ihr aktueller Leistungsumfang ein Balkonkraftwerk bereits enthält, oder ob Sie Ihren Vertrag in der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung anpassen müssen. Grundsätzlich variieren die Preise für beide Versicherungen – je nachdem, für welche Versicherungsgesellschaft und für welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden. Nachfolgend erfahren Sie, was eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung für Ihr Balkonkraftwerk bei der DEVK kosten.
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Eine Hausratversicherung können Sie bei der DEVK schon ab 3,90 € im Monat abschließen.
- Tarif: Komfort-Schutz
- Wohnungsgröße: 50 qm
- Wohnort: 64395 Brensbach
- Versicherungssumme: 35.000 €
- Unterversicherungsverzicht*: wird gewährt
- Elementarschadendeckung: enthalten
- Selbstbeteiligung: nein
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Die Privathaftpflichtversicherung der DEVK können Sie schon ab 3,50 € im Monat abschließen.Eine private Haftpflichtversicherung können Sie im Basis-Schutz bei uns schon ab 3,50 € im Monat abschließen. Rechenbeispiel für einen Monatsbeitrag von 3,50 €:
- versicherte Person: Single
- Tarif: Basis
- Versicherungssumme: 20 Mio. €
- Selbstbeteiligung: keine
Balkonkraftwerk versichern – Schritt-für-Schritt-Anleitung
1.
Bestehende Versicherungen prüfen
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Bei vielen Versicherern sind Balkonkraftwerke standardmäßig mitversichert.
2.
Umfang des Versicherungsschutzes prüfen
Sind alle für Sie relevanten Gefahren abgedeckt? Ist ein ggf. vorhandener Speicher ebenfalls eingeschlossen? Sprechen Sie dazu mit Ihrer Versicherung.
3.
Balkonkraftwerk melden
Melden Sie die geplante Anschaffung Ihres Balkonkraftwerks rechtzeitig der Versicherung, damit keine Versicherungslücke entsteht.
4.
Dokumentation
Bewahren Sie die Vertragsunterlagen (Versicherungspolice) am besten zusammen mit dem Kaufbeleg und der Installations-Dokumentation auf.
Versicherung für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen
Seit Herbst 2024 haben Mieter:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Anbringung eines Balkonkraftwerks. Die Balkon-Solaranlage zählt zu den „privilegierten baulichen Veränderungen“, denen Vermieter:innen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei statischen Bedenken, widersprechen dürfen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften müssen der Anbringung zustimmen.
Trotz des Rechtsanspruchs sollten Sie Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter im Vorfeld der Montage informieren und die Zustimmung am besten schriftlich einholen. Wichtig ist, dass das Balkonkraftwerk fachkundig und mit zertifizierten Halterungen installiert wird, damit die Anlage kein Sicherheitsrisiko darstellt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend, andernfalls droht Ihnen bei Prüfung ein Bußgeld. Ziehen Sie aus der Wohnung aus, muss die Anlage wieder entfernt werden.
Für eine umfassende Absicherung sollten Sie das Balkonkraftwerk schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Klären Sie zudem ab, ob die Balkon-Solaranlage im Versicherungsumfang Ihrer Hausrat- und Privathaftpflicht enthalten ist, oder ob Sie diesen erweitern müssen, damit Ihre Versicherung für Schäden aufkommt, die das Balkonkraftwerk verursacht.
Häufige Fragen zum Thema Balkonkraftwerk
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Balkonkraftwerk.
Allgemeines
Welche Arten von Balkonkraftwerken gibt es?
Balkonkraftwerke lassen sich insbesondere durch Ausstattung, Leistung und Anschluss unterscheiden.
- Ausstattung: Hierbei unterscheidet man zwischen einem Balkonkraftwerk mit oder ohne Speicher. Während das Balkonkraftwerk ohne Speicher den erzeugten Strom direkt über den Wechselrichter ins hauseigene Netz einspeist, speichert ein Batteriespeicher überschüssige Energie. Diese kann auch abends oder nachts genutzt werden, wenn kein Strom über die Anlage erzeugt wird.
- Leistung: Im Hinblick auf die Leistung von Balkonkraftwerken muss die Modulanzahl betrachtet werden. Ein-Modul-Anlagen sind platzsparend und eignen sich auch für kleine Balkone. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist dabei allerdings eher gering. Eine Zwei-Modul-Anlage ist der Klassiker unter den Balkonkraftwerken und verfügt in der Regel über eine Einspeiseleistung von 800 Watt. Eine Mehr-Modul-Anlage enthält bis zu vier Module. Bei dieser Anlage ist allerdings zu beachten, dass die Einspeiseleistung in Deutschland auf 800 Watt begrenzt ist, auch wenn die Module mehr Strom erzeugen.
- Anschluss: Beim Anschluss unterscheidet man zwischen einem Schuko-Stecker, der bei Plug-in-Systemen direkt in die Steckdose gesteckt wird und einem Wieland-Stecker, den ein:e Elektriker:in installiert und der daher eine sicherere Variante darstellt.
Versicherung
Welche Versicherung ist für ein Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher geeignet?
Balkonkraftwerke mit und ohne Speicher sind in der Regel über die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung versichert. Wichtig ist, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk umgehend der Versicherung melden, andernfalls riskieren Sie eine Kürzung oder sogar Ablehnung von Zahlungen im Schadenfall.
Klären Sie außerdem, ob der bestehende Versicherungsumfang ausreichend ist, oder ob Sie Ihre Verträge anpassen müssen, insbesondere, wenn Ihre Balkon-Solaranlage über einen Speicher verfügt, der den Wert der Anlage deutlich erhöht und zu einer Unterversicherung führen kann.
Bei welcher Versicherung muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk immer der Versicherung melden. Zum einen, um mit der Versicherung abzuklären, ob Ihre Anlage im aktuellen Versicherungsumfang enthalten ist, oder ob Sie Verträge umstellen müssen. Gerade bei Balkonkraftwerken mit größerem Speicher kann es in der Hausratversicherung aufgrund des höheren Werts schnell zu einer Unterversicherung kommen.
Zum anderen riskieren Sie, dass Ihre Versicherung im Schadenfall nur teilweise oder gar nicht zahlt, wenn sie im Vorfeld keine Kenntnis von Ihrem Balkonkraftwerk erlangt hat, da die Anlage bei einer bestehenden Versicherung als Gefahrenerhöhung gewertet werden kann.
Muss ein Speicher zusätzlich versichert werden?
Der Speicher eines Balkonkraftwerks muss nicht zusätzlich versichert werden. Da er aber den Wert Ihrer Balkon-Solaranlage deutlich erhöht und die Brandgefahr steigert, sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre bestehende Hausratversicherung den Speicher abdeckt, oder ob dieser in den Vertrag aufgenommen werden muss. Prüfen Sie auch, ob es aufgrund des Werts zu einer Unterversicherung kommen könnte. Gegebenenfalls lohnt sich in diesem Fall eine separate Photovoltaikversicherung. Sprechen Sie hierzu ebenfalls mit Ihrer Versicherung.
Ist ein Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung mitversichert?
Technisch gesehen zählt ein Balkonkraftwerk zu den Haushaltsgeräten und ist daher über die Hausratversicherung mitversichert. Diese sichert Sie gegen Kostenrisiken ab, die entstehen, wenn:
- das Balkonkraftwerk durch Sturm, Hagel, Überspannung durch Blitz, Schneedruck und weitere Elementargefahren beschädigt wird,
- ein Schaden durch einen Kurzschluss entsteht oder
- gestohlen wird.
Benötige ich eine Zusatzversicherung für ein Balkonkraftwerk?
Nein, eine spezielle Zusatzversicherung ist für ein Balkonkraftwerk nicht erforderlich. Die Hausratversicherung sowie die Privathaftpflichtversicherung decken die gängigsten Schadenfälle ab.
- Hausratversicherung: Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Überspannung durch Blitz, Schneedruck und weitere Elementargefahren, Kurzschluss und Diebstahl
- Privathaftpflichtversicherung: Sach- und Personenschäden, die das Balkonkraftwerk bei Dritten verursacht sowie Schäden durch fahrlässige Bedienung
Benötige ich eine Haftpflichtversicherung für mein Balkonkraftwerk?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Ihr Balkonkraftwerk sehr empfehlenswert, da sie Schäden abdeckt, die Ihre Balkon-Solaranlage an Dritten oder deren Eigentum verursacht, z. B. wenn ein herabfallendes Modul Ihren Nachbarn bzw. Ihre Nachbarin trifft.
In den neueren Verträgen ist die Absicherung von Balkonkraftwerken automatisch enthalten, bei älteren Verträgen sollten Sie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig ist. In jedem Fall sollten Sie Ihrer Versicherung das Balkonkraftwerk melden.
Kosten und Leistungen
Was kostet eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk (mit und ohne Speicher)?
In den meisten neueren Policen der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung ist die Absicherung einer Balkon-Solaranlage automatisch enthalten. Bei bestehenden Versicherungen ist eine Prüfung des Leistungsumfangs sinnvoll.
Haben Sie in ein Balkonkraftwerk mit größerem Speicher investiert, so lohnt es sich, mit der Versicherung zu sprechen, da sowohl eine Vertragsanpassung als auch eine spezielle PV-Versicherung sinnvoll sein können. Grundsätzlich sollten Sie die Anlage Ihrer Versicherung immer melden.
Eine Pauschal-Aussage zu den Kosten lässt sich nur schwer treffen, da die Beiträge von sehr individuellen Faktoren abhängen.
In der Hausratversicherung z. B.
- von der Versicherungssumme,
- dem Tarif,
- der Wohnfläche und
- dem Wohnort.
- von der Versicherungssumme,
- dem gewünschten Leistungsumfang und
- dem versicherten Personenkreis.
Welche Schäden deckt eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk ab?
Für die gängigsten Schäden, die ein Balkonkraftwerk verursachen kann, kommen die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung auf. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Versicherungsschutz bei eigenen Schäden und dem Versicherungsschutz für Schäden, die das Balkonkraftwerk an Dritten oder deren Eigentum verursacht.
Die Hausratversicherung leistet bei:
- Schäden, die durch Sturm, Hagel, Überspannung durch Blitz, Schneedruck und weitere Elementargefahren entstehen,
- Schäden durch Kurzschluss sowie
- Diebstahl.
- Personenschäden, die durch das Balkonkraftwerk verursacht werden, z. B. ein:e Passant:in wird durch ein herabfallendes Modul des Balkonkraftwerks verletzt.
- Schäden, die am Eigentum Dritter entstehen, z. B: wenn die Terrasse des Nachbarn bzw. der Nachbarin durch ein herabfallendes Teil der Balkon-Solaranlage beschädigt wird.
- Schäden durch fahrlässige Bedienung
Wer haftet bei Schäden durch ein Balkonkraftwerk?
Für Schäden, die ein Balkonkraftwerk verursacht, haftet der Betreiber bzw. die Betreiberin. Die gängigsten Schäden sind dabei durch die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihre bestehenden Verträge das Balkonkraftwerk absichern und ob es Besonderheiten in Bezug auf den Speicher zu beachten gibt, falls Sie sich für ein solches Modell entschieden haben sollten.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Versicherung über Ihr Balkonkraftwerk informieren, andernfalls riskieren Sie in der Hausratversicherung eine Unterversicherung und grundsätzlich, dass Ihnen die Versicherung eine Schadenzahlung kürzt oder verweigert.
Balkonkraftwerk in Mietwohnung
Ist ein Balkonkraftwerk für Mieter:innen erlaubt?
Ja, Mieter:innen haben seit Herbst 2024 einen rechtlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen. Seitdem gelten die Balkon-Solaranlagen als „privilegierte bauliche Veränderung“, die Vermieter:innen nicht mehr ohne einen triftigen Grund ablehnen dürfen.
Sie sollten aber auf jeden Fall Ihren Vermieter bzw. Ihre Vermieterin im Vorfeld der Installation über das Balkonkraftwerk informieren und die Zustimmung einholen. Insbesondere, wenn bauliche Veränderungen für die Montage notwendig sind. Dazu zählen bereits Bohrlöcher in der Fassade.
Wichtig ist auch, dass Sie das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Andernfalls riskieren Sie bei einer Prüfung ein Bußgeld. Die Anmeldung können Sie bequem online und bis maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme erledigen.
Kann der Vermieter bzw. die Vermieterin ein Balkonkraftwerk verbieten?
Der Vermieter bzw. die Vermieterin kann die Installation eines Balkonkraftwerks nur dann verbieten, wenn er oder sie einen schwerwiegenden Grund vorweisen kann. Darunter fallen beispielsweise eine Gefährdung der Statik und Vorschriften, die den Denkmalschutz oder die Sicherheit des Hauses betreffen.
Wer trägt die Versicherung für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung?
Haben Sie als Mieter bzw. Mieterin das Balkonkraftwerk angebracht, so tragen Sie auch die Kosten für die Versicherung. In der Regel ist die Balkon-Solaranlage über Ihre Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Wichtig ist, dass Sie die Anlage der Versicherung melden und den Versicherungsumfang abklären. Sollten Sie das nicht tun, riskieren Sie im Schadenfall eine Kürzung oder Ablehnung von Schadenzahlungen.
Wer meldet ein Balkonkraftwerk an, Mieter:in oder Vermieter:in?
Sind Sie als Mieter:in gleichzeitig Besitzer:in des Balkonkraftwerks, so liegt es in Ihrer Verantwortung, das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Dies können Sie bequem online bis maximal einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage erledigen. Melden Sie das Balkonkraftwerk nicht an, droht Ihnen ein Bußgeld.
Denken Sie auch daran, das Balkonkraftwerk rechtzeitig Ihrer Versicherung zu melden und den Versicherungsschutz zu klären.