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Ihre Rechte als Erb:in und Erblasser:in

Erbrechtsschutz: umfassender Schutz bei Erbstreitigkeiten

Wer erbt wie viel? Wie hoch ist der Pflichtteil? Und wer zahlt die Beerdigung? Wenn es ums Erbe geht, stellen sich viele Fragen. Wir klären die wichtigsten.

Gute Gründe für den Erbrechtschutz der DEVK

  • Dokumenten-Assistent: Hilfe bei der Testamentserstellung
  • Mediation für außergerichtliche Streitbeilegung
  • Vermittlung von spezialisierten Rechtsbeiständen

Der Erbrechtsschutz der DEVK

Welche Rechtsschutzversicherung hilft bei einem Erbstreit? Bei der DEVK ist über die Privat-Rechtsschutzversicherung das Erbrecht abgedeckt. Wir bieten Ihnen einen Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht, der folgende Leistungen und Services umfasst:
  • Rechtsberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin: Wir tragen pro Kalenderjahr die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis zu einer Gesamtsumme von 250 Euro im Komfort-Tarif. Im Premium-Tarif übernehmen wir die Kosten sogar bis zu 500 Euro – auch für außergerichtliche Aufwendungen.
  • Dokumenten-Assistenten zur Testamentserstellung inkl. der Regelung Ihres digitalen Nachlasses
  • Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung. Alternativ kann unter den zuvor genannten Voraussetzungen eine von uns vermittelte Mediation in Anspruch genommen werden.

Unser Tipp: mit „Komfort clever“ und „Premium clever“ bis zu 15 % Beitrag im Rechtsschutz sparen

Sie können Ihren Rechtsschutz auch als Service-Tarif abschließen. In den Varianten „Komfort clever“ und „Premium clever“ sparen Sie bis zu 15 Prozent Beitrag. Dafür müssen Sie uns Ihren Versicherungsfall lediglich unverzüglich vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts melden – telefonisch unter 0221 757-1996 oder über die Online-Schadenmeldung. Die Meldung bestätigen wir Ihnen gerne auf Wunsch schriftlich. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro. Wird der Meldeweg nicht eingehalten, erhöht sich die Selbstbeteiligung für diesen Versicherungsfall auf 300 Euro.

Erbstreit: Unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie

Erbstreitigkeiten können Familien entzweien. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, beginnt unter den Hinterbliebenen nicht selten ein erbitterter Kampf um den Nachlass der Verstorbenen. In diesem Fall kann es hilfreich sein, bei Erbrechtsstreitigkeiten eine Versicherung an seiner Seite zu haben. Oft hilft ein Blick ins Gesetz. Denn wer erbberechtigt ist und wer wie viel erbt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genauestens geregelt. Im Erbrecht gilt grundsätzlich: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“ Welche Schritte dabei zu beachten sind und welche rechtlichen Grundlagen gelten, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Testament

Das Testament ist das wichtigste Dokument, um den persönlichen Nachlass zu regeln. Im „letzten Willen“ legen Sie fest, wer Ihre Erben sind und wie Ihr Vermögen unter ihnen aufgeteilt wird. Bei der Erstellung können digitale Assistenten unterstützen. Die rechtliche Wirksamkeit wird entweder durch ein vollständig handschriftlich verfasstes und unterschriebenes Testament oder durch eine notarielle Beurkundung sichergestellt. Weitere Informationen, was Sie sonst noch bei der Erstellung eines Testaments beachten sollten, erhalten Sie in unserem Ratgeber „Testament aufsetzen".

Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind Ehepartner:in bzw. eingetragene:r Lebenspartner:in und die Verwandten. Der/die Ehe-/Lebenspartner:in steht in der Erbfolge neben den Verwandten und erbt bevorzugt. Die Verwandten erhalten den Anteil, der nicht zum gesetzlichen Erbteil des Partners bzw. der Partnerin gehört. Dabei erben sie nach einem Ordnungssystem, das sich am Verwandtschaftsgrad orientiert. Nachkömmlinge des Erblassers bzw. der Erblasserin (Kinder, Enkel, Urenkel) erben bevorzugt gegenüber Eltern, Geschwistern oder Großeltern. Ist die Erblasserin bzw. der Erblasser ledig bzw. ohne Partner:in und hinterlässt keine direkten Verwandten, geht das Erbe ohne vorliegendes Testament an den Staat.

Digitales Erbe: Was passiert mit meinen Daten?

Ob Online-Banking, E-Mail-Konto oder Facebook-Account – die Profile und Zugangsdaten bleiben auch nach dem Tod erhalten. Die Rechte für die Nutzung der Internet-Dienste gehen an die Erbinnen und Erben über. Gleichzeitig übernehmen sie aber auch alle Pflichten – z. B. die Kosten für gebührenpflichtige Online-Abos oder vor dem Tod getätigte Bestellungen.

Wichtig für Sie im Erbrecht:

Digitales Erbe im Testament regeln

Wir empfehlen, auch das digitale Erbe im Testament zu regeln und festzulegen, wer auf die Online-Profile und Passwörter zugreifen darf. Unser Dokumenten-Assistent hilft Ihnen dabei, in wenigen Schritten online ein Testament zu erstellen und zudem Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen unabhängige Rechtsbeistände, die Sie telefonisch beraten.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrechtsschutz

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung mit Erbrecht.

Welche Versicherung für Erbrechtsschutz brauche ich? 

Sobald es in der Familie zum Erbstreit kommt, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie am besten vorgehen sollten. In diesem Fall bietet die DEVK über die Privat-Rechtsschutzversicherung eine Rechtsschutzversicherung inklusive Erbrecht-Versicherung an. So sind Sie für den Fall der Fälle bestmöglich vorbereitet.

Was kann vererbt werden?

Im Erbrecht gilt das Prinzip der „Universalsukzession“. Demzufolge übernehmen die Erb:innen die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich in alle Rechte und Pflichten der Erblasserin bzw. des Erblassers eintreten. Vererbt werden neben dem Vermögen und dem Eigentum nämlich auch alle Verpflichtungen des Erblassers bzw. der Erblasserin, wie z. B. offene Schulden. Nicht vererbt werden sogenannte höchstpersönliche Rechtspositionen, die nicht auf andere übertragen werden können. Hierbei handelt es sich im Privatrecht z. B. um den Namen oder die Mitgliedschaft in einem Verein. Beides erlischt mit dem Tod. Gleiches gilt grundsätzlich für Unterhaltsansprüche, die nur gelten, solange der/die Unterhaltsberechtigte lebt. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen. Im öffentlichen Recht versteht man vor allem die Grundrechte wie z. B. das Wahlrecht als höchstpersönliche Rechte.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Die Testierfreiheit ermöglicht es prinzipiell, auch gesetzliche Erb:innen vom Erbe auszuschließen. Dennoch gehen diese nicht leer aus: Gesetzliche Erben und Erbinnen haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Gemäß der gesetzlichen Erbfolge sind sowohl der/die Ehe- bzw. der/die eingetragene Lebenspartner:in als auch die nächsten Verwandten des Erblassers bzw. der Erblasserin pflichtteilsberechtigt. Verwandte erben nach einem Ordnungssystem, das sich am Verwandtschaftsgrad zur Erblasserin bzw. zum Erblasser orientiert. Anspruch auf den Pflichtteil haben grundsätzlich alle Nachkommen („Abkömmlinge“) der vererbenden Person (Kinder, Enkel, Urenkel). Entferntere Abkömmlinge können durch nähere Abkömmlinge vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen sein. Enkel haben beispielsweise keinen Pflichtteilsanspruch, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls noch das Kind des Erblassers oder der Erblasserin, von dem sie abstammen, lebt und selbst pflichtteilsberechtigt ist. Auch Eltern des Erblassers bzw. der Erblasserin werden vom Pflichtteilsrecht durch vorrangige Erbberechtigte wie z. B. Kinder oder Enkelkinder ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der der/dem jeweiligen Pflichtteilberechtigten zustünde. Der gesetzliche Erbteil ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig, etwa dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. der Erblasserin oder der Anzahl der weiteren Erbinnen und Erben. Er muss somit immer im Einzelfall berechnet werden.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung. Ob eine Leistung ohne Gegenleistung erbracht wurde, ist gegebenenfalls eine Auslegungsfrage. Im Erbrecht gewinnen Schenkungen insbesondere dann an Bedeutung, wenn die Erblasserin oder der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an andere Personen übertragen hat und dadurch ein Pflichtteilsanspruch geschmälert wurde. In solchen Fällen kann Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Hierfür werden die betreffenden Schenkungen dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet, um die Höhe des Pflichtteils zu bestimmen. Allerdings werden grundsätzlich nur Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall berücksichtigt und mit Zeitablauf nur noch anteilig angerechnet.

Wer zahlt die Beerdigung gemäß Erbrecht? 

In Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist geregelt, dass die Erbinnen und Erben für die Beerdigungskosten aufzukommen haben. Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer können die zuständigen Behörden öffentlich-rechtlich auch z. B. Verwandte in bestimmter Reihenfolge für die Beerdigungskosten heranziehen. Die Betroffenen können dann versuchen, bei dem oder den Erb:innen Ausgleichs- oder Erstattungsansprüche geltend zu machen. Dies kommt anteilig auch in Frage, wenn sie selbst Miterbende sind.

Was ist eine Stufenklage und wer trägt die Kosten?

Eine Stufenklage wird häufig angestrebt, wenn eine Auskunft benötigt wird, z. B. von Miterbenden oder zur Bezifferung eines Pflichtteilanspruchs. Hierbei wird in einer ersten Stufe die Auskunft eingeklagt und dann in einer weiteren Stufe auf Basis der erteilten Auskunft eine Zahlung. Die Kosten hat grundsätzlich die unterliegende Partei zu tragen, wobei gegebenenfalls die einzelnen Klagestufen zu unterscheiden sind. Wird die auskunftspflichtige Person in der ersten Stufe zur Erteilung der verlangten Auskunft verurteilt, hat sie auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen. Wird die Klage hingegen abgewiesen, z. B. weil bereits außergerichtlich eine ausreichende Auskunft erteilt wurde, fallen die Kosten grundsätzlich der klagenden Person zur Last.

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