
Unser Zahnersatz Premium
- bis zu 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz
- professionelle Zahn- und Prothesenreinigung
- Erstattung auch für Implantate - ohne Zahnstaffel
Zahnzusatzversicherung: so strahlen Sie und Ihre Zähne
Ihr Plus für gesunde Zähne
Wenn es um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne geht, kann guter Rat schnell teuer werden. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sichern Ihnen nur eine einfache Grundversorgung. Viele wichtige Leistungen für Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz werden dadurch nicht abgedeckt.
Mit den Zahnzusatztarifen der DEVK senken Sie die Kosten beim Zahnarzt und gestalten Ihren Zahnschutz passgenau. Wir bieten Ihnen bedarfsgerechte Leistungspakete im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Unsere Leistungen im Bereich Zahnersatz
Der Zahnersatztarif der DEVK stellt Ihnen drei Tarifstufen zur Auswahl.
- Aktiv-Schutz: Basisabsicherung für Sparfans
- Komfort-Schutz: Rundumabsicherung für Clevere
- Premium-Schutz: Topabsicherung für Anspruchsvolle
Ihr besonderer Leistungsvorteil in allen Tarifstufen: keine jährliche Erstattungshöchstgrenze oder Leistungsstaffelung in den ersten Jahren sowie eine hohe Beitragsstabilität.
Aktiv (ET-G Z) | Komfort (ET-G Z2) | Premium (ET-G Z5) | |
---|---|---|---|
Allgemeine Leistungen | Aktiv (ET-G Z) | Komfort (ET-G Z2) | Premium (ET-G Z5) |
Zahnersatz | Kostenerstattung: 30% der erstattungsfähigen Gesamtkosten, auch für Implantate. Zusammen mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse bis zu 100% | Kostenerstattung: 40% der erstattungsfähigen Gesamtkosten, z. B. auch für Implantate. Zusammen mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse bis zu 100% | Kostenerstattung: 70% der erstattungsfähigen Gesamtkosten, auch für Implantate. Zusammen mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse bis zu 100% Garantiert 100% für die Regelversorgung |
Ergänzende Leistungen (Komfort und Premium) | Aktiv (ET-G Z) | Komfort (ET-G Z2) | Premium (ET-G Z5) |
Zahnreinigung | Professionelle Zahnreinigung bis zu 50 € pro Jahr | Professionelle Zahnreinigung bis zu 80 € pro Jahr | |
Prothesenreinigung | Professionelle Prothesenreinigung bis zu 50 € pro Jahr | Professionelle Prothesenreinigung bis zu 80 € pro Jahr | |
Exklusive Premium-Leistungen | Aktiv (ET-G Z) | Komfort (ET-G Z2) | Premium (ET-G Z5) |
Gebissfunktionsprüfung | 100% der Kosten für funktionsanalytische und -therapeutische zahnärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen | ||
Previous | Previous |
Ja, es gibt Wartezeiten zu beachten. Diese rechnen vom Versicherungsbeginn an und betragen für den Bezug von Brillen oder Kontaktlinsen drei Monate und für Zahnersatz acht Monate (entfällt jedoch bei Unfällen). Die Wartezeiten gelten nicht für die Auslandsreisekrankenversicherung und die professionelle Zahnreinigung (PZR).
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr (= Kalenderjahr) geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (31.12.) gekündigt wird.
Nein, das müssen Sie nicht. Wir bieten Ihnen jedoch gerne den Service, Kostenvoranschläge im Vorfeld einer Behandlung zu prüfen, Ihnen eine entsprechende Kostenzusage zu geben und Sie auf eventuelle Besonderheiten in den Kostenvoranschlägen hinzuweisen.
Sehhilfen und Auslandsreiseschutz inklusive
Der Zahnersatztarif der DEVK beinhaltet in allen oben genannten Tarifstufen zusätzliche Leistungen in den Bereichen Sehhilfen und Auslandsreiseschutz:
- Kostenerstattung für Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) von bis zu 105 Euro pro Kalenderjahr
- weltweiter Auslandsreiseschutz mit 100-prozentiger Erstattung der Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall in den ersten 42 Tagen jeder Auslandsreise - inklusive Krankenrücktransport
Mit unserem Ergänzungstarif für Sehhilfen können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Zahnersatzversicherung sinnvoll erweitern.
Brillen mit einer Glastönung über 30 Prozent und mehr gelten als Lichtschutzbrillen bzw. Sonnenbrillen.
Die DEVK erstattet auch Lichtschutzbrillen, sofern eine Augenerkrankung nachgewiesen wird, die einen besonderen Lichtschutz erforderlich macht. Bei Brillen mit einer Glastönung bis zu 30 Prozent ist nur der Nachweis über eine vorliegende Sehschwäche (i. d. R. Dioptrienwerte) erforderlich.
Haben Sie den ergänzenden Sehhilfentarif (S-G 2) abgeschlossen, erstatten wir Ihnen Lichtschutz- bzw. Sonnenbrillen auch ohne nachgewiesene Augenerkrankung. Es muss jedoch immer eine Sehschärfenkorrektur von mindestens 0,5 Dioptrien vorliegen.
Unsere Leistungen im Bereich Zahnbehandlung
Die Zahnbehandlungstarife sind nur in Verbindung mit einer Absicherung im Bereich Zahnersatz abschließbar. Auch hier haben Sie die Wahl zwischen drei bedarfsgerechten Tarifstufen. Ihr Flexibilitätsvorteil: Alle Zahnbehandlungsstufen können mit einer beliebigen Zahnersatzstufe kombiniert werden.
Aktiv (D-G 2) | Komfort (D-G 2, IT-G) | Premium (D-G 2, IT-G, KL-G) | |
---|---|---|---|
Allgemeine Leistungen | Aktiv (D-G 2) | Komfort (D-G 2, IT-G) | Premium (D-G 2, IT-G, KL-G) |
Zahnwurzelbehandlung * | 100 % | 100 % | 100 % |
Parodontosebehandlung* | 100 % | 100 % | 100 % |
Narkosen im zahnärztlichen Bereich* | 100 % | 100 % | 100 % |
Kunststofffüllungen* | 100 % | 100 % | 100 % |
Professionelle Zahn- und Prothesenreinigung | 80 € | 80 € | 80 € |
Mundkrebsvorsorge | 50 € | 50 € | 50 € |
Fissurenversiegelung | 50 € | 50 € | 50 € |
Ergänzende Leistungen (Komfort und Premium) | Aktiv (D-G 2) | Komfort (D-G 2, IT-G) | Premium (D-G 2, IT-G, KL-G) |
Inlays und Onlays** | 100 % | 100 % | |
Heilmittel ohne Höchstgrenze (z. B. Massagen, Packungen, Krankengymnastik) | 100 % | 100 % | |
Exklusive Premium-Leistungen | Aktiv (D-G 2) | Komfort (D-G 2, IT-G) | Premium (D-G 2, IT-G, KL-G) |
Kieferorthopädische Behandlungen*** | 60 % | ||
Laser-OP zur Sehschärfenkorrektur*** | 100 % | ||
Previous | Previous |
*250 € insgesamt jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 500 € im dritten Kalenderjahr, ab dem vierten Kalenderjahr unbegrenzt.
**600 € jeweils im ersten und zweiten Kalenderjahr, 1200 € ab dem dritten Kalenderjahr.
***300 € jeweils im ersten, zweiten und dritten Kalenderjahr, 1000 € ab dem vierten Kalenderjahr. (Bei Unfällen doppelte Grenzen)
Wichtiger Hinweis: Für bei Vertragsabschluss (Datum der Policierung) fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene Zahnersatz-/Zahnsanierungsmaßnahmen und hiermit in ursächlichem Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
Downloads zur Zahnzusatzversicherung
- Produktbroschüre (pdf, 1,4 MB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (Krankenzusatz) (pdf, 0,6 MB)