Auch Mieter:innen passieren Missgeschicke
Wohnungs-Haftpflichtversicherung: Sicherheit für Mieter:innen
Gute Gründe für die Wohnungs-Haftpflichtversicherung der DEVK
Schutz bei selbst verursachten Mietsachschäden
Neuwertentschädigung bei Sachschäden bis 250 Euro (Komfort- und Premium-Schutz)
geliehene oder gemietete Gegenstände ebenfalls mitversichert (Komfort- und Premium-Schutz)
Haftpflichtversicherung: Wohnung und Mieter:in umfassend abgesichert
Für jede:n Mieter:in sollte eine Privathaftpflichtversicherung zur Basisabsicherung gehören. Diese bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, den Sie am Eigentum Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters verursachen. Auch immer mehr Vermieter:innen wissen, um die Wichtigkeit und lassen sich einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung für ihre Mietwohnung vorlegen. So kann er oder sie sichergehen, dass die Kosten im Schadenfall auch beglichen werden können.
Wir schützen Sie als Mieter:in mit der privaten Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen, die Ihr:e Vermieter:in in Folge eines Mietsachschadens an Sie stellt. Dabei kann es sich sowohl um beschädigten Wohnraum als auch um Beschädigungen an allen fest verbauten Bestandteilen des Gebäudes handeln.
Dazu zählen:
- Wohnräume
- Türen und Wände
- Einbauschränke
- Böden (Dielen, Fliesen etc.)
- Sanitäranlagen wie Waschbecken, Badewannen und Toiletten
- Terrassen, Balkone und Loggien (sofern diese nach oben nicht ganz oder teilweise freiliegen)
Die Leistungen und Services der Mieterhaftpflichtversicherung
Starke Leistungen und praktische Services: Auch als Mieter:in sind Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung umfassend abgesichert. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren eine Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.
Weitere Leistungen
- Neuwertentschädigung bei Sachschäden in privat gemieteten Wohnräumen bis zu 250 Euro (Komfort- und Premium-Schutz)
- Schäden durch Gefälligkeitshandlungen (auch Umzugsschäden) sind versichert.
- Kostenerstattung für Schlüsseldienst in privat gemieteten Wohnräumen (im Komfort-Schutz bis 100 Euro und im Premium-Schutz bis 200 Euro)
- Verlust von fremden, privat überlassenen Schlüsseln z. B. vom Vermieter bis zu 50.000 Euro im Premium-Schutz mitversichert (mit 150 Euro Selbstbeteiligung)
Unsere Servieleistungen
- Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland
- Online-Schadenmeldung
- Zusenden von Bescheinigungen für die Steuererklärung
Wichtig: Haftpflicht-Klausel im Mietvertrag ist unzulässig
Das Vorschreiben einer Haftpflichtversicherung im Mietvertrag ist laut aktueller Rechtsprechung im Mietrecht unzulässig und somit unwirksam. Jedoch werden Bewerber:innen mit einer Privathaftpflicht von der Vermieterin oder dem Vermieter häufig bevorzugt. Weitere Infos zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Praxisbeispiele: Wie sichert mich die Haftpflichtversicherung als Mieter:in ab?
Ihnen fällt der Flakon Ihres Parfüms in das Badezimmer-Waschbecken. Dieser zerspringt und hinterlässt einen Riss im Becken.
Gute Freunde helfen Ihnen beim Umzug in die neue Wohnung. Beim Hochtragen der Möbel beschädigen sie die Wände im Treppenhaus.
Die Wasserzufuhr Ihrer Waschmaschine ist undicht. Das austretende Wasser verursacht einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung.
Highlight: Versicherungsschutz für geliehene medizinische Geräte
Im Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung sind auch medizinische Geräte bis 50.000 Euro versichert.
Downloads zur Wohnungs-Haftpflichtversicherung
Checkliste: Was tun bei Mietsachschäden?
Eine kurze Unachtsamkeit kann ausreichen, um das Eigentum Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters zu beschädigen. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie folgende Empfehlungen berücksichtigen:
- Informieren Sie umgehend Versicherung und Vermieter:in – dazu sind Sie verpflichtet.
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu sind Sie im Rahmen der Schadensminderungspflicht angehalten.
- Füllen Sie das Formular zur Schadenmeldung umgehend und vollständig aus.
- Beachten Sie, dass die Meldepflicht auch für Mängel gilt, die sich nicht direkt in Ihrer Wohnung befinden (z. B. Treppenhaus oder Kellerräume).