Persönliche Daten in meineDEVK ändern

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Sie sind umgezogen, haben geheiratet oder die Bank gewechselt? Ändern Sie Ihre Daten in meineDEVK, damit wir Sie weiterhin optimal betreuen, beraten und informieren können.

meineDEVK: Daten einfach ändern

Ihre persönlichen Daten sind uns wichtig. Daher können Sie Ihre persönlichen Daten nun schnell und einfach im geschützten Bereich unseres Onlineportals meineDEVK bearbeiten. Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem! Das können Sie mit wenigen Schritten ändern.

Persönliche Daten ändern

Teilen Sie uns direkt online in meineDEVK mit, welche der folgenden Daten Sie ändern möchten:

  • Adresse/Kontaktdaten aktualisieren
  • neue Bankverbindung mitteilen
  • Nachname anpassen

Weitere Veränderungen mitteilen

Sie haben Fragen oder möchten uns eine Änderung mitteilen? Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) oder online über unser Kontaktformular.

  • Versicherungssumme der Hausratversicherung anpassen
    Wenn Sie mit Ihrem Ehe-/Lebenspartner zusammenziehen, vermehrt sich in der Regel auch der vorhandene Hausrat. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte deshalb nicht nur die Wohnfläche, sondern auch die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung an die neue Wohnsituation angepasst werden. Hat der Partner ebenfalls eine Hausratversicherung, empfiehlt es sich, einen der beiden Verträge zu kündigen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie am besten vorgehen. Sprechen Sie uns an.
  • Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern
    In der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können Sie Ehe- bzw. Lebenspartner mitversichern. Hatten Sie bislang einen Singletarif, stellen wir Ihren Vertrag gerne auf unseren Familientarif um. Denken Sie daran, Verträge des Partners rechtzeitig zu kündigen, damit Sie nicht unnötig Geld ausgeben. Wir besprechen mit Ihnen gerne die beste Vorgehensweise.
  • Unfallversicherung
    Hat Ihr Ehe-/Lebenspartner keine eigene Unfallversicherung, besteht die Möglichkeit, ihn in Ihrem Vertrag mitzuversichern. Im Rahmen unserer Familienvorsorge sind Ehepartner und leibliche Kinder für bis zu 12 Monate nach der Hochzeit. bzw. Geburt kostenfrei mitversichert.
  • Absicherung im Todesfall
    Um den Ehe- bzw. Lebenspartner im Falle Ihres Todes finanziell abzusichern, können Sie diesen in der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung als Begünstigten bzw. Bezugsberechtigten von Hinterbliebenenleistungen angeben.
  • Mitversicherung von Kindern in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
    Im Familientarif unserer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind Kinder und Ehepartner automatisch mitversichert. Lebenspartner können kostenlos in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Haben Sie einen Singletarif abgeschlossen, stellen wir Ihren Vertrag auf Wunsch gerne um.
  • Krankenzusatzschutz für Ihr Kind abschließen
    Mit unsereren Krankenzusatzversicherungen sichern Sie Ihrem Kind eine bessere ärztliche Versorgung. Zum Beispiel für stationäre Behandlungen im Krankenhaus oder für kieferorthopädische Behandlungen. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu unseren Krankenzusatzversicherungen. Wenden Sie sich einfach an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe.
  • kostenfreie Familienvorsorge in der Unfallversicherung
    Wenn Sie eine Unfallversicherung bei der DEVK abgeschlossen haben, sind leibliche Kinder und Ehepartner im Rahmen unserer Familienvorsorge für bis zu 12 Monate nach der Geburt bzw. Hochzeit mitversichert.
  • Unfallschutz für Kinder
    Mit einer Kinder-Unfallversicherung sichern Sie Ihr Kind finanziell vor den Folgen eines Unfalls ab. Junior Plus - unsere erweiterte Kinder-Unfallversicherung - schützt Ihr Kind sowohl bei unfall- als auch bei krankheitsbedingter Invalidität.
  • Familienrabatt in der Kfz-Versicherung (nur für Pkw)
    In der Kfz-Versicherung bieten wir Ihnen für Ihren Pkw einen attraktiven Familienrabatt. Voraussetzung: Sie haben ein Kind unter 15 Jahren. Bei Interesse hilft Ihnen Ihr DEVK-Berater gerne weiter.
  • Mitversicherung von Kindern in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
    Leibliche Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder sind im Familientarif (über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus) bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums mitversichert.
  • Mitversicherung von Kindern in der Kfz-Versicherung
    Hat Ihr Kind den Führerschein erworben bzw. nimmt es am "Begleiteten Fahren mit 17" teil, können wir es als weiteren Fahrer in Ihre Kfz-Versicherung aufnehmen. Für die Teilnahme am "Begleiteten Fahren mit 17" gewähren wir einen günstigeren Beitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für junge Fahrer. Bei Interesse hilft Ihnen ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe gerne weiter.
  • Umstellung der Kinder-Unfallversicherung
    Erreicht Ihr Kind das 18. Lebensjahr, muss die bestehende Kinder-Unfallversicherung auf eine Erwachsenen-Unfallversicherung umgestellt werden. Wir informieren Sie frühzeitig darüber.
  • Versicherungsbedarf prüfen
    Waren Sie über Ihren Ehepartner mitversichert, sollten Sie sich nach einer Scheidung selbst versichern. Im Falle einer Trennung ermitteln wir mit Ihnen zusammen mögliche Versicherungslücken, prüfen, ob der Versicherungsschutz Ihrer Kinder nach der Trennung/Scheidung gewährleistet ist und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an.
  • auf Singletarife umsteigen
    Hatten Sie in der Haftpflicht- oder der Rechtsschutzversicherung einen Familientarif abgeschlossen, stellen wir Ihren Vertrag nach einer Scheidung/Trennung gerne auf den günstigeren Singletarif um, sofern keine Kinder mitversichert werden sollen.
  • Absicherung im Todesfall prüfen
    Wenn Sie eine Renten-, Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, ist nach einer Trennung häufig noch der ehemalige Partner als Begünstigter bzw. Bezugsberechtigter im Versicherungsvertrag angegeben. Informieren Sie uns bitte, wenn dieser künftig nicht mehr durch den Vertrag begünstigt werden soll.

Sie haben Fragen oder möchten uns eine Änderung mitteilen? Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) oder online über unser Kontaktformular.

  • neue Anschrift mitteilen
    Sie können uns Ihre neue Anschrift ganz bequem online in meineDEVK mitteilen.
  • Hausratversicherung anpassen
    Bei einem Umzug ändert sich häufig nicht nur die Wohnfläche. Wenn Sie für die neu bezogenen vier Wände teure Möbel, wertvolle Teppiche oder neue Elektrogeräte anschaffen, steigt auch der Wert Ihres Hausrats. Damit Sie in Ihrem neuen Zuhause vollen Versicherungsschutz haben, passen wir Ihre Hausratversicherung an die neuen Wohnverhältnisse an und prüfen mit Ihnen zusammen, ob eine Erhöhung der Versicherungssumme sinnvoll ist. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Fahrzeug ummelden
    Als Fahrzeughalter müssen Sie nach einem Umzug ggf. auch Ihr Fahrzeug ummelden. In unserem Servicebereich rund ums Fahrzeug finden Sie u. a. Informationen zur Ummeldung.
  • Immobilienfinanzierung und Versicherungsschutz aus einer Hand
    Die DEVK bietet Ihnen neben zuverlässigem Versicherungsschutz auch attraktive Konditionen bei der Immobilienfinanzierung.
    Ihr DEVK-Berater informiert Sie gerne umfassend.
  • Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung
    Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein Haus erwerben, ist es sinnvoll, die Finanzierung Ihrer Immobilie abzusichern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bauen Sie gesundheitsbedingten Verdiensteinbußen und einer daraus resultierenden Zahlungsunfähigkeit vor. Die Risikolebensversicherung sichert Ihre Familien finanziell ab, sollte Ihnen etwas zustoßen. Wir beraten Sie gerne.
  • Wohngebäudeversicherung frühzeitig abschließen
    Wenn Sie einen Hausbau planen, sollten Sie bereits zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Während der Bauphase ist dann auch der Rohbau gegen Feuerschäden versichert.
  • Haftungsrisiken als Bauherr absichern
    Als Bauherr haften Sie beispielsweise für Schäden, die anderen entstehen, wenn Ihre Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor derartigen Risiken.
  • Hausratversicherung anpassen
    Wer in ein Eigenheim einzieht vergrößert sich in der Regel. Denken Sie deshalb daran, uns die Wohnfläche Ihrer neuen Immobilie mitzuteilen. Bei teuren Neuanschaffungen sollte ggf. auch die Versicherungssumme angepasst werden, um Leistungskürzungen im Falle einer Unterversicherung zu vermeiden. Sie haben auch die Möglichkeit eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht in Ihren Vertrag einzuschließen. Wir beraten Sie gerne ausführlich dazu.
  • Schutz vor den Folgen von Naturkatastrophen und Unwettern
    Hochwasserschäden aber auch Sturm- und Orkanschäden werden immer häufiger. Indem Sie Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung um eine Elementarschadendeckung erweitern, sind Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen abgesichert.
  • Glasversicherung abschließen
    Glasschäden sind durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Bei Gebäude- oder Mobiliarverglasungen schützt Sie unsere Glasversicherung vor teuren Glasbruchschäden. Der Versicherungsschutz gilt auch für Spiegel und Cerankochfelder.
  • Rabatte in der Kfz-Versicherung nutzen
    Inhabern von selbst genutztem Wohneigentum (Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung) bieten wir in der Kfz-Versicherung einen attraktiven Nachlass. Besonders günstig wird es, wenn Sie die Gebäudeversicherung für Ihr Haus bei der DEVK abgeschlossen haben. Wer eine Einzel- bzw. Doppelgarage nutzt, erhält ebenfalls einen Nachlass. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von diesen Preisvorteilen.
  • Absicherung gegen Gewässerschäden
    Eigentümer von Immobilien mit einer Ölheizungsanlage haften unbegrenzt für Gewässerschäden, die durch austretendes Heizöl verursacht werden. Unsere Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor derartigen Haftungsrisiken.
  • Rechtsschutz für Haus- oder Wohnungseigentümer
    Streit mit den Nachbarn? Ärger mit dem Mieter? Unser Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nimmt Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten rund um die eigene Immobilie das Rechtskostenrisiko ab.
    Im Premium-Schutz unserer Privat-Rechtsschutzversicherung ist der Immobilienrechtsschutz für alle selbstbewohnten Immobilien im Inland bereits eingeschlossen.

Sie haben Fragen oder möchten uns eine Änderung mitteilen? Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) oder online über unser Kontaktformular.

  • Versicherungsbedarf prüfen
    Ist die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen, endet in der Regel die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern. Wir beraten Sie gerne persönlich und prüfen individuell, welche Versicherungen für Sie Sinn machen. Besonders wichtig: Krankenversicherung, Haftpflichtschutz, Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Altersvorsorge
    Bei der Altersvorsorge gilt: je früher desto besser. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge berät Sie am besten ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe.
    Wichtig: Die vom Ausbildungsbetrieb angebotene betriebliche Altersversorgung kann häufig auch bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalstelle.
  • Tarif überprüfen lassen
    Ein Berufs- oder Arbeitgeberwechsel kann sich auf die Höhe Ihrer Beiträge auswirken. Teilen Sie uns berufliche Veränderungen daher bitte zeitnah mit.
  • Haftpflichtschutz ggf. erweitern
    Mit dem Wechsel in einen anderen Beruf kann auch ein erhöhtes Haftungsrisiko verbunden sein. Für Freiberufler und Selbstständige ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Beginnen Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst z. B. als Lehrer, ist der Abschluss einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ratsam. Ein DEVK-Berater in Ihrer Nähe berät Sie gerne ausführlich.
  • Angaben zur jährlichen Fahrleistung anpassen
    Mit dem Wechsel des Arbeitgebers verkürzt oder verlängert sich häufig auch die tägliche Anfahrt zum Arbeitsplatz. Nutzen Sie dazu das eigene Fahrzeug, schlägt sich dies auf die jährliche Fahrleistung Ihres Pkw nieder. Teilen Sie uns etwaige Abweichungen bitte mit, damit wir Ihren Versicherungsbeitrag anpassen können.
  • bestehende Altersvorsorge fortführen
    Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es häufig von Vorteil, eine bereits bestehende betriebliche Alterversorgung beim neuen Arbeitgeber fortzuführen. Fragen zur betrieblichen Altersversorgung klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab.
  • erhöhtes Gefahrenpotenzial absichern
    Mit einem Berufswechsel kann ein erhöhtes Gefahrenpotenzial einher gehen. Teilen Sie uns Berufswechsel daher bitte mit. So können wir sicher stellen, dass Sie auch in Ihrer neuen Tätigkeit optimal abgesichert sind. Besonders wichtig ist das in der Unfallversicherung.
  • Umstellung Ihres Rechtsschutztarifs
    Wenn Sie sich beruflich selbstständig machen und einen Jahresumsatz von über 10.000 € erzielen, denken Sie bitte daran, Ihren Rechtsschutzvertrag auf den Tarif für Selbstständige umstellen zu lassen.
  • Haftpflichtschutz für Tagesmütter
    Wussten Sie, dass im Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung Tagesmütter für die Betreuung von bis zu sechs Kindern automatisch versichert sind?
  • Betriebshaftpflicht abschließen
    Wenn Sie sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ratsam. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Wenden Sie sich einfach an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe.
  • Krankheitsbedingte Ausfallzeiten absichern
    Als Selbstständiger haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Unsere Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor Einkommenseinbußen durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten.
  • Schutz vor Berufsunfähigkeit
    Wenn gesundheitliche Probleme Sie zwingen, Ihren Beruf vorzeitig aufzugeben, hilft Ihnen unsere Berufsunfähigkeitsversicherung die finanziellen Folgen abzufangen.
  • private Altersvorsorge frühzeitig abschließen
    Für Selbstständige ist die private Altersvorsorge besonders wichtig, denn Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliche Rentenleistungen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der privaten Altersvorsorge. Wenden Sie sich einfach an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe.
  • Krankenversicherung abschließen
    Auch Selbstständige müssen sich krankenversichern - gesetzlich oder privat. Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Leistungsspektrum unserer privaten Krankenvollversicherung. Wenden Sie sich einfach an einen DEVK-Berater in Ihrer Nähe.

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  • bei Änderungen am Fahrzeug ggf. Versicherungsschutz anpassen
    Änderungen, die Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen (Ausstattung, Motorisierung etc.), müssen unter Umständen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Bitte setzen Sie sich auch mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Versicherungsschutz ggf. anpassen können.

Praktische Informationen zur Zulassung sowie zur Um- und Abmeldung eines Fahrzeugs finden Sie auf unserer Serviceseite Fahrzeuge.

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  • Internationale Versicherungskarte beantragen
    Sie planen eine Auslandsreise mit dem eigenen Fahrzeug? Bitte prüfen Sie, ob Ihre Internationale Versicherungskarte noch gültig ist. Bei Bedarf können Sie über unser Onlineportal meineDEVK schnell und kostenlos eine neue anfordern. Sie sind noch nicht bei meineDEVK registriert? Kein Problem. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das schnell und einfach ändern können.
  • Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
    Um auch im Ausland optimal krankenversichert zu sein, sollten Sie vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Im Premium-Schutz unserer Kfz-Versicherung ist der Auslandsreisekrankenschutz bereits enthalten.
  • Reisegepäck versichern
    Mit der Jahres-Reisegepäckversicherung der DEVK sind Sie vor bösen Überraschungen im Urlaub gefeit: Wird Ihr Reisegepäck beschädigt oder geht es verloren, ersetzen wir den Schaden.
  • Schutz gegen Schadenersatzausfälle im Ausland
    Mit dem Ausland-Schadenschutz sichern Sie sich auch im Ausland den Service und Leistungsstandard der DEVK. Bei unverschuldeten Unfällen übernehmen wir die Schadenregulierung mit dem ausländischen Versicherer und gleichen Schadenersatzausfälle nach deutschem Recht und Standard aus.
  • Weltweite Deckung bei Rechtsschutz vereinbaren
    Für Weltenbummler kann zuverlässiger Rechtsschutz im Ausland wichtig sein. Reiselustige sollten daher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch auf eine weltweite Deckung achten. Im Premium-Schutz der DEVK-Rechtsschutzversicherung ist die weltweite Deckung für die Dauer von einem Jahr (im Komfort-Schutz für bis zu drei Wochen) eingeschlossen.
  • geplatzte Urlaubsträume
    Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Eine unvorhergesehene schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder ein Todesfall können Ihre Reisepläne zunichte machen. Die Reiserücktrittversicherungen unseres Kooperationspartners ERV bieten Ihnen ganzjährigen Stornokosten-Schutz für Reisen im In- und Ausland.