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Elementarversicherung

Naturkatastrophen und extreme Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf. Eigenvorsorge ist deshalb unerlässlich. Die DEVK bietet zuverlässigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren - für Wohngebäude und Hausrat.

Elementarversicherung: Wichtiges in Kürze

  • Naturgefahren können jeden treffen: Schwere Unwetterereignisse verursachen jedes Jahr Elementarschäden in Milliardenhöhe. Betroffen sind nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer. Auch Mieter können herbe finanzielle Verluste erleiden.
  • Eigenvorsorge ist wichtig: Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sichert nur gegen einen Teil der Risiken durch Naturgefahren (Sturm und Hagel) ab. Eine zusätzliche Elementarversicherung (wird oft auch als Naturgefahrenversicherung oder Elementarschadenversicherung bezeichnet) schützt vor den finanziellen Folgen weiterer Naturgefahren wie beispielsweise Starkregen, Überschwemmung oder Erdbeben.
  • Elementarversicherung als abwählbare Zusatzleistung: Die Absicherung gegen weitere Naturgefahren ist als abwählbarere Leistung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. In der Wohngebäudeversicherung schützt sie die Immobilie gegen die Zerstörung durch Unwetterereignisse. In der Hausratversicherung sichert sie Einrichtungsgegenstände ab.

Absicherung gegen Naturgefahren

Im Rahmen einer breit angelegten und vom GDV begleiteten Öffentlichkeitskampagne bieten einige Bundesländer ihren Bürgern umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Absicherung gegen Naturgefahren. Zudem sprechen einige Landesregierungen deutliche Empfehlungen aus, sich mit einer Elementarversicherung vor den finanziellen Folgen von Natur- und Unwetterereignissen zu schützen.

Immer mehr Bundesländer zahlen Unterstützungsleistungen nach Naturgefahrenschäden nur noch aus, wenn sich der Bürger nicht versichern kann. Die Bürger sind gut daher beraten, ihr Eigentum gegen diese Wetterrisiken abzusichern.

"Schwerpunkt Naturgefahren": Informationen des GDV

Schwere Unwetterereignisse verursachen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Vorsorge ist deswegen besonders wichtig. In einem Themenschwerpunkt "Naturgefahren" fasst der GDV auf seiner Internetseite wichtige Informationen zusammen und gibt Tipps, wie Sie sich gegen die Wucht der Natur wappnen können. Der interaktive Klimawandel-Check verrät, ob Ihre vier Wände ausreichend gegen Naturgefahren versichert sind.

Starkregen: die unterschätzte Gefahr

Experten gehen davon aus, dass die Niederschlagsmengen durch den Klimawandel deutlich ansteigen werden. Somit ist ganz Deutschland den Gefahren von Starkregen ausgesetzt, der nicht selten Sturzfluten und Überschwemmungen zur Folge hat. Überprüfen Sie daher den Versicherungsschutz Ihres Zuhauses, denn im Fall der Fälle können Sie nicht mit staatlicher Hilfe rechnen.

Risikozonen und Zonierungssystem

Um Beiträge für die Elementarversicherung richtig berechnen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz „ZÜRS“, entwickelt.
Mit diesem System wird für einzelne Regionen in Deutschland die Gefährdung durch Schäden, die durch Naturgefahren entstehen, eingestuft. Aktuell enthält es über 21 Millionen Adressen, die je nach Gefährdung in vier Risikozonen eingestuft werden. Verantwortlich für die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone sind die Regierungen der einzelnen Bundesländer.

Grundsätzlich gilt: Je größer die Gefahr ist, dass ein Haus einer Naturkatastrophe zum Opfer fällt, desto höher sind Risikostufe und Kosten für die Versicherung.

  • Risikozone 1: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 200 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 2: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 100 bis 200 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 3: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 10 bis 100 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 4: Statistisch gesehen tritt einmal in 10 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.

Was kostet eine Absicherung gegen Naturgefahren?

Eine pauschale Aussage zu den Kosten für eine Naturgefahrenversicherung ist nicht möglich, da in die Beitragsberechnung verschiedene Faktoren einfließen:

  • Bauart des Gebäudes
  • geografische Gegebenheiten/Risikozonen
  • gewünschter Leistungsumfang
  • vereinbarte Versicherungssummen
  • Wert des zu versichernden Inventars
  • statistische Werte

Die Elementarversicherung der DEVK

Die Übersicht zeigt, welche Leistungen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits enthalten sind und welche Unwetterereignisse mit der zusätzlichen Elementarversicherung versichert werden.

Versicherte Risiken Standardschutz Hausrat-/Wohngebäudeversicherung Absicherung „weitere Naturgefahren“ (Elementar)*
Sturm
Hagel
Feuer
Leitungswasserschäden
Überschwemmung/Hochwasser
Starkregen
Rückstau
Schneedruck
Lawinen
Erdbeben/Erdsenkung/Erdrutsch
Vulkanausbruch
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*Diese abwählbare Leistung ist in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten.

Die Elementarversicherung sichert Gebäude und Hausrat gegen "weitere Naturgefahren" ab. Welche Unwetterkatastrophen sind damit gemeint? Hier einige Beispiele:

Hochwasser/Überschwemmung

Steigende Pegelstände an den Ufern großer Flüsse sorgen in Deutschland immer wieder zu Hochwasser und Überschwemmungen. Dadurch entstehen mitunter schwere Elementarschäden an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen. Die Elementarversicherung der Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen am beschädigten Gebäude auf. Wird das Inventar durch einen Hochwasserschaden in Mitleidenschaft gezogen, erstattet die Elementarschadendeckung der Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis der Einrichtungsgegenstände.

Starkregen

Überschwemmungen drohen nicht nur entlang der Flüsse. Starkregen kann jeden treffen und tritt wesentlich häufiger auf als Hochwasser. Er kann für enorme Wohnungs- und Hausschäden sorgen. Auch hier springt die Versicherung ein. Wenn beispielsweise der Keller vollläuft, übernehmen wir die Kosten für das Abpumpen und Trockenlegen.

Rückstau

Hochwasser und Starkregen können zu einem Rückstau von Abwasser in der Kanalisation führen. Die Folge: Über die Ableitungsrohre dringt Wasser in Häuser ein und überflutet tief gelegene Souterrain- und Kellerräume. Auch bei eingebauter Rückstausicherung kann es so zu Wasserschäden im Gebäudeinneren kommen. Die Elementarschadenversicherung der DEVK versichert Schäden durch Rückstau sogar ohne eine entsprechende Sicherung.

Schneedruck

Starker Schneefall kann ebenfalls erhebliche Schäden verursachen: Wenn sich nach lang andauerndem Schneefall eine schwere Schneedecke auf dem Haus bildet, kann das Dach unter der Last der Schneemassen einstürzen.

Lawinen

Der Abgang von Schnee- und Eislawinen verursacht jedes Jahr erhebliche Sachschäden. Besitzer von Wohnimmobilien in Hanglage sind besonders gefährdet, vor allem in schneereichen Bergregionen wie dem bayerischen Alpenraum. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schnee- und Eislawinen, einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. Schäden durch Dachlawinen sind in der Regel in der Elementarversicherung nicht mitversichert.

Erdbeben/Erdsenkung/Erdrutsch

Erdbeben in Deutschland sind meist nicht so schwerwiegend wie in anderen Weltregionen. Dennoch können sie mitunter schwere strukturelle Schäden an Gebäuden verursachen. Auch Erdsenkungen oder Erdrutsche können zu erheblichen Schäden wie beispielsweise Rissen in der Fassade oder dem kompletten Einsturz der Immobilie führen.

Vulkanausbruch

Auch in Deutschland gibt es vulkanisch aktive Regionen. Beispiel Eifel: Experten schätzen das Vulkansystem der Eifel als gefährlich ein. Im Falle einer Eruption besäßen die Eifelvulkane das Potenzial zu extrem heftigen Ausbrüchen mit verheerenden Folgen. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung sichert Gebäude finanziell gegen Schäden ab, die in Folge von Vulkanausbrüchen entstehen.

"Im Notfall wird mir Vater Staat schon helfen." Das denken Viele. Und irren sich. Wir räumen mit diesem und weiteren Irrtümern über die Elementarversicherung auf.

Kein Anspruch auf staatliche Hilfen

Kommt es zum Katastrophenfall, können sich Bürger nicht auf finanzielle Unterstützung vom Staat verlassen. Diese erfolgt auf freiwilliger Basis. Viele Landesregierungen machen ihre Hilfe auch davon abhängig, ob die Betroffenen eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.

Nur naturbedingte Ursachen sind versichert

Wenn eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch beispielsweise durch Erdarbeiten oder einstürzende U-Bahnstollen verursacht werden, leistet die Versicherung nicht.

Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser sind nicht abgedeckt

Auch wenn Regenwasser in eine unterirdische Garage oder den Keller fließt, handelt es sich nicht um eine Überschwemmung, die von der Elementarversicherung gedeckt wird.

Es mag unterschiedliche Beweggründe für den Abschluss einer zusätzlichen Elementarversicherung geben: Die Absicherung vor entstehenden Kostenrisiken durch Elementarschäden ist sinnvoll – für Vermieter, Mieter und Eigentümer.

Vermieter

Für Vermieter ist der Abschluss einer Elementarversicherung sinnvoll. Vermieter eines Hauses müssen sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Vermieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus schließen mit der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Versicherung für das komplette Haus ab. Die Eigentümer tragen die entstehenden Kosten anteilig. In beiden Fällen profitieren Vermieter davon, dass die Kosten umlagefähig sind. Der Mieter trägt also anteilig die Kosten für die Naturgefahrenversicherung über seine Nebenkostenabrechnung.

Mieter

Als Mieter lohnt sich eine Naturgefahrenversicherung, die als Hausratversicherung mit der Zusatzleistung Elementarversicherung abschließbar ist. Denn auch wenn die Wohngebäudeversicherung inkl. Naturgefahrendeckung des Vermieters für Schäden aufkommt, die das Haus betreffen, können Mieter bei ihrem beschädigten Hausrat nicht auf sie zählen. Hier ist eine eigene Absicherung gefragt.

Eigentümer

Eigentümer sollten darüber nachdenken, die Elementarversicherung als zusätzliche Leistung in Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Die Versicherung schützt die Immobilie gegen die Auswirkungen möglicher Unwetterereignisse. Die Erweiterung der Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die Naturgefahren am Hausrat hinterlassen. In beiden Fällen also eine wichtige Absicherung, auf die nicht verzichtet werden sollte.

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