Mindesturlaubsanspruch: So viele Urlaubstage stehen Ihnen zu
Wie viele Urlaubstage stehen mir mindestens zu? Ab wann habe ich Anspruch darauf? Und was passiert, wenn ich im Urlaub erkranke? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Mindesturlaub.
Urlaubsanspruch variiert je nach Region, Branche und Unternehmensgröße
Deutsche Arbeitnehmer:innen haben im Durchschnitt 28,2 Urlaubstage. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Vergütungsberatung Compensation Partner. Was die Studie auch zeigt: Der Urlaubsanspruch variiert je nach Region, Geschlecht, Branche, Beruf und Unternehmensgröße. So haben Arbeitnehmer:innen in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 28,8 Tagen knapp 1,5 Tage mehr Urlaub als ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachsen (27,4 Tage). Auch zwischen den Geschlechtern ist der Urlaubsanspruch unterschiedlich verteilt: Männer haben mit 29 Urlaubstagen knapp 2 Tage mehr Erholung als Frauen (27,3 Tage).
In den unterschiedlichen Berufsbranchen zeigen sich ebenfalls Unterschiede: Angestellte in der Investitionsgüterbranche liegen mit 30,7 Urlaubstagen deutlich vor Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Hotels und Gaststätten (26,2 Tage) oder in der Call-Center-Branche (26,3 Tage) tätig sind. Nicht zuletzt spielt auch die Unternehmensgröße eine Rolle. In kleineren Firmen erhalten die Beschäftigten mit 27,9 Urlaubstagen fast zwei Tage weniger Urlaub als Angestellte größerer Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (29,5 Urlaubstage).
Wie viel Mindesturlaub ist gesetzlich garantiert?
Wie viel Urlaub Sie haben, hängt also maßgeblich davon ab, wo Sie arbeiten. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag können noch einige Tage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinzukommen, der grundsätzlich für alle Arbeitnehmer:innen gleich ist.
Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, wie viele Urlaubstage Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzlich garantiert sind, wie Rechtsanwältin Christina Bethke aus Oldenburg erklärt: „Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab. Als Faustregel gilt: der Mindesturlaubsanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr.“ Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag ist hier nicht entscheidend. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Tagen Urlaub, bei einer 3-Tage-Woche 12 Tagen Urlaub und so weiter.
Info: Wann habe ich Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub?
Vollen Anspruch auf den Mindesturlaub haben Sie als Arbeitnehmer:in nach 6 Monaten im Beschäftigungsverhältnis. Andernfalls wird der Urlaub gestückelt in 1/12 des Mindesturlaubs pro Monat. Beispiel: Wenn Sie einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr haben, stehen Ihnen nach 2 Monaten 4 Urlaubstage zu.
Krankheitstage in der Zeit des Jahresurlaubs sind nicht unbedingt verlorene Urlaubstage. Rechtsanwältin Christina Bethke klärt auf: „Wer im Urlaub krank wird, verliert diese Urlaubstage nicht zwingend. Mit einem ärztlichen Attest können Sie unter Umständen die Urlaubstage wiederbekommen.“
Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ab dem ersten Tag der Krankheit gilt. Wenn Sie diese – gegebenenfalls auch ausländische – Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, erhalten Sie die entsprechenden Urlaubstage zurück, an denen sie arbeitsunfähig gemeldet waren.
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub – auch Minijobber:innen und Teilzeitkräfte.
Minderjährige und Menschen mit einer Schwerbehinderung bilden eine Ausnahme: Sie haben mehr Urlaubsanspruch. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten neben dem normalen Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Bei weniger oder mehr als fünf Arbeitstagen pro Woche, reduziert oder erhöht sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Bei Jugendlichen hängt der Mehranspruch vom Alter ab. Festgehalten ist die Regelung im Jugendarbeitsschutzgesetz:
- Angestellter ist zu Beginn des Kalenderjahres unter 16 Jahre: 30 Tage Mindesturlaubsanspruch
- Angestellter ist zu Beginn des Kalenderjahres unter 17 Jahre: 27 Tage Mindesturlaubsanspruch
- Angestellter ist zu Beginn des Kalenderjahres unter 18 Jahre: 25 Tage Mindesturlaubsanspruch
Grundsätzlich muss Ihr:e Arbeitgeber:in bei der Urlaubsplanung Rücksicht auf Sie und Ihre Wünsche nehmen. Es sei denn, die Urlaubswünsche anderer Kolleg:innen, die aufgrund „sozialer Gesichtspunkte den Vorrang verdienen“ (Bundesurlaubsgesetz) sprechen dagegen. Gemeint sind hiermit beispielsweise Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Eltern von schulpflichtigen Kindern, die ihren Urlaub in den Schulferien nehmen müssen. Darüber hinaus kann Ihr:e Arbeitgeber:in Ihren Urlaubswunsch wegen „dringender betrieblicher Belange“ ablehnen. Wenn Sie etwa im Einzelhandel arbeiten, kann Ihnen Ihr:e Chef:in in der Hauptumsatzzeit (z. B. kurz vor Weihnachten) den Urlaubswunsch verwehren.
Wenn Sie Anspruch auf mehr als zwei Kalenderwochen Urlaub haben, muss Ihnen Ihr:e Chef:in innerhalb des Jahrs auch mindestens einen Urlaubsabschnitt von zwei Wochen am Stück genehmigen. Prinzipiell muss der Urlaub innerhalb des Kalenderjahrs gewährt werden. In Ausnahmefällen können freie Tage in das nächste Jahr übertragen werden. Die müssen dann aber in der Regel in den ersten drei Monaten des neuen Jahres als Urlaub genommen werden.
Wie wird der Lohn während des Urlaubs berechnet?
Der Mindesturlaub wird genauso bezahlt wie die reguläre Arbeitszeit. Manche Arbeitgeber:innen zahlen sogar noch etwas drauf.
„Im Urlaub wird das sogenannte Urlaubsentgelt bezahlt. Dieses entspricht dem normalen Lohn, den Sie in diesem Zeitraum erhalten würden. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld bezahlen, er ist dazu aber nicht verpflichtet.“
Christina Bethke, Rechtsanwältin aus Oldenburg