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Schaden melden Beratung finden 0800-4-757-757 Gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz. Anrufe aus dem Ausland: +49 221 757-757Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
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Überall und jederzeit
Leistungsfall melden in der Auslandsreisekrankenversicherung
Kontaktwege für den Leistungsfall in der Auslandsreisekrankenversicherung
Wenn Sie einen Leistungsfall in der Auslandsreisekrankenversicherung melden möchten, erreichen Sie unsere Hotline von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr:
Außerhalb der Geschäftszeiten unserer Auslandsreisekranken-Hotline erreichen Sie die allgemeine DEVK-Hotline rund um die Uhr – gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz, im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an.
Sollten Sie im Ausland bereits in Vorleistung gegangen sein, können Sie Ihren Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 48 KB) auch per E-Mail oder über die DEVK-Krankenversicherungs-App einreichen. Bitte bewahren Sie die Rechnungen im Original auf, da wir diese noch anfordern können.
Kontakt außerhalb der DEVK-Servicezeiten

Bei stationärem Aufenthalt oder Krankenrücktransport
Bitte wenden Sie sich an unseren Kooperationspartner, den Malteser Hilfsdienst. Er gibt Auskunft darüber, ob ein stationärer Aufenthalt oder ein Rücktransport aus dem Ausland abgedeckt isr, erteilt Kostenübernahmeerklärungen und organisiert Krankenrücktransporte. Außerdem organisiert er eine digitale Sprechstunde mit einem deutschsprachigen Arzt oder einer deutschsprachigen Ärztin über den Anbieter Medgate Deutschland. Sie können den Malteser Hilfsdienst aus der DEVK-Krankenversicherungs-App heraus kontaktieren oder Sie wählen einfach einen dieser Kontaktwege:Laden Sie hier die DEVK-Krankenversicherungs-App herunter
Wichtige Hinweise für die Meldung Ihres Leistungsfalls
Das sollten Sie beachten
- Melden Sie sich bei stationärem Krankenhausaufenthalt umgehend bei uns oder unserem Kooperationspartner, dem Malteser Hilfsdienst – so vermeiden Sie, in Vorleistung treten zu müssen.
- Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen vollständig vorliegen müssen.
- Diagnosen müssen deutlich auf den Rechnungen vermerkt sein.
- Für Arznei- und Heilmittel muss eine ärztliche Verordnung beiliegen.
Auslandsreisekrankenversicherung: Leistungsfall melden
1.
Krankenhausaufenthalt melden
Melden Sie der DEVK einen stationären Krankenhausaufenthalt. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Hinweis: Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich an die Malteser wenden.
2.
Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen
Sollten Sie in Vorleistung gegangen sein, füllen Sie bitte den Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 48 KB) aus und schicken Sie uns alle Rechnungen vollständig.
3.
Rückfragen
Wir melden uns, wenn noch Fragen offen sind oder wir Dokumente (z. B. Rechnungen im Original, Gutachten) benötigen.
4.
Leistungsbearbeitung
Wir kümmern uns um alles Weitere uns erstatten Ihre entstandenen Kosten schnellstmöglich.
Möglichkeiten der Rechnungs-Einreichung
Ihre Rechnungen schicken Sie bitte per Post an:
DEVK Versicherungen
Riehler Str. 190
50735 Köln Antrag auf Kostenerstattung zur Auslandsreisekrankenversicherung herunterladen (PDF, 48 KB) Gerne können Sie uns die Rechnungsbelege auch per E-Mail oder über die DEVK-Krankenversicherung-App einreichen.
Riehler Str. 190
50735 Köln Antrag auf Kostenerstattung zur Auslandsreisekrankenversicherung herunterladen (PDF, 48 KB) Gerne können Sie uns die Rechnungsbelege auch per E-Mail oder über die DEVK-Krankenversicherung-App einreichen.
Häufig gestellte Fragen zur Leistungsfallmeldung in der Auslandsreisekrankenversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Meldung eines Leistungsfalls in der Auslandsreisekrankenversicherung.
Leistungsfall in der Auslandsreisekrankenversicherung: Was können Sie jetzt tun?
Sollten Sie im Ausland erkranken, haben Sie mit der DEVK einen starken Partner an Ihrer Seite. Wenden Sie sich im Notfall an unsere Auslandsreisekranken-Hotline unter 0221 757-1662 (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr).
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie sich an die allgemeine DEVK-Hotline wenden. Diese erreichen Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche unter 0800 4-757-757(gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz, im Ausland fallen die entsprechenden Landesgebühren an).
Stehen Sie kurz vor einem stationären Krankenhausaufenthalt und fragen sich, ob Ihr Versicherungsschutz die Leistungen abdeckt, wenden Sie sich bitte an +49 221 757-1662 oder auslandsreise.kv@devk.de.
Wie funktioniert die Kostenerstattung in der Auslandsreisekrankenversicherung bei medizinischen Leistungen im Ausland?
Wenn Sie im Ausland für eine medizinische Leistung in Vorleistung getreten sind, schicken Sie uns bitte einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung (PDF, 48 KB) mit allen Rechnungen zu.
Sollten Sie sich in einem EU-Land aufgehalten haben und durch die Bestimmungen des jeweiligen Landes bereits Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse oder eines anderen Kostenträgers erhalten haben, bitten wir Sie um Zusendung der Erstattungsmitteilung inklusive der entsprechenden Rechnungskopien.
Wie können Sie den Erstattungsprozess im Leistungsfall der Auslandsreisekrankenversicherung beschleunigen?
Wir möchten Sie nicht lange auf Ihr Geld warten lassen. Indem Sie auf folgende Punkte achten, helfen Sie uns, Ihren Leistungsantrag schnell und reibungslos zu bearbeiten:
Rufnummer: +49 221 757-1662.
- Achten Sie darauf, dass auf Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen die Diagnosen deutlich vermerkt sind.
- Legen Sie bei Arznei- und Heilmittelrechnungen bitte die entsprechenden ärztlichen Verordnungen bei.
Rufnummer: +49 221 757-1662.
Wie funktioniert ein Rücktransport in der Auslandsreisekrankenversicherung?
Bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzzentrale des Malteser Hilfsdienstes. Die Mitarbeitenden dort sind rund um die Uhr erreichbar und veranlassen alles Notwendige, um Sie schnell und sicher aus dem Ausland nach Hause zurückzubringen.
Rufnummer: +49 221 9822-9572
E-Mail: ambulance@malteser.org
Faxnummer: +49 40 694 597-61 339
E-Mail: ambulance@malteser.org
Faxnummer: +49 40 694 597-61 339
Welche Daten braucht der Malteser Hilfsdienst bei einer Meldung eines Leistungsfalls in der Auslandsreisekrankenversicherung?
Für eine Meldung eines Leistungsfalls über den Malteser Hilfsdienst benötigen Sie folgende Angaben:
- vollständiger Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- idealerweise Ihre Versicherungsnummer
- Name des Krankenhauses, in dem Sie liegen/behandelt werden
- Name des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin
- Telefonnummer des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin
- Diagnose
Gibt es für den Notfall eine Übersicht über alle wichtigen Rufnummern für die Auslandsreisekrankenversicherung?
Im Ernstfall ist es gut, wichtige Informationen griffbereit zu haben. Auf unserer Service-/Notrufkarte finden Sie alle wichtigen Rufnummern für den Fall, dass Sie in einem ausländischen Krankenhaus stationär behandelt werden müssen oder ein Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Füllen Sie die Service-/Notrufkarte (PDF, 24 KB) einfach aus und stecken Sie einen Ausdruck davon am besten gleich ein.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz auf Auslandsreisen in der Auslandsreisekrankenversicherung?
Bei der DEVK genießen Sie auf Auslandsreisen bis zu 2 Monate weltweiten Versicherungsschutz als Privatpatient:in. Sollten Sie sich länger als 2 Monate im Ausland aufhalten, können Sie auch den Langzeit-Reiseschutz abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie bis zu 55 Jahre alt sind und sich maximal 2 Jahre (bis zu 732 Tage) im Ausland aufhalten.
In welchen Ländern sind Sie mit dem Auslandskrankenschutz versichert?
Mit der Auslandskrankenversicherung der DEVK genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz. Sollten Sie nach Russland, Belarus oder in die Ukraine fliegen, müssen Sie jedoch einiges beachten:
Durch die starken Einschränkungen des Zahlungs- und Flugverkehrs können zum Teil Rechnungen nicht bezahlt und medizinische Krankenrücktransporte nicht ermöglicht werden.
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf unsere Leistungen bei Krankheiten und Unfällen, wenn diese Folgen von Kriegsereignissen sind. Alle wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie hier (PDF, 82 KB) zusammengefasst.