Richter spricht mit Anwalt im Gerichtssaal
Keine Angst vor hohen Kosten im Streitfall

Prozesskosten: Wir übernehmen, wenn es teuer wird

Rechtsstreitigkeiten können teuer werden. Mit unserer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie sich über das Prozesskostenrisiko keine Gedanken zu machen. Müssen Sie Ihr Recht vor Gericht erstreiten, tragen wir die Kosten des Verfahrens.

Prozesskosten-Übernahme und weitere gute Gründe für die Rechtsschutzversicherung der DEVK

zuverlässige Übernahme der Prozesskosten
Arbeitsrecht: Wir tragen die Kosten schon bis zur 1. Instanz
telefonische Rechtsberatung

Prozesskosten: das Wichtigste im Überblick

  • Unter Prozesskosten fallen alle Kosten, die bei einem Rechtsstreit vor Gericht entstehen, z. B. Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige, Gutachten oder Gebühren für den Anwalt bzw. die Anwältin.
  • Die Höhe der Gerichtskosten hängt mit dem Streitwert zusammen. Je höher dieser ist, desto mehr Kosten fallen an.
  • In den meisten Fällen muss die Partei die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen, die den Rechtsstreit verliert.
  • Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung entgehen Sie dem Kostenrisiko. Selbst dann, wenn Sie den Rechtsstreit vor Gericht verlieren sollten.

Unser Tipp:

KLUGO-Prozesskostenrechner gibt ersten Überblick

Sie möchten einen ersten Eindruck zu möglichen Prozesskosten erhalten? Dann nutzen Sie gerne den Prozesskostenrechner  (www.klugo.de) unseres Kooperationspartners KLUGO .

Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreits

Die Rechtsschutzversicherung der DEVK schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens und übernimmt im Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz die anfallenden Prozesskosten. Dazu gehören:
  • Gerichts- und Verfahrenskosten:
    Wir tragen die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeug:innen und Sachverständige, die vor Gericht aussagen, die Kosten der Gerichtsvollzieherin bzw. des Gerichtsvollziehers sowie die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden.
  • Kosten für Schieds- und Schlichtungsverfahren:
    Wir übernehmen die Gebühren bis zu der Höhe, die im Falle eines Gerichtsverfahrens in erster Instanz entstehen würden.
  • Kosten des Prozessgegners bzw. der Prozessgegnerin:
    Wir übernehmen die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin sowie die Gerichtskosten der gegnerischen Partei, wenn Sie zur Erstattung dieser durch das Gericht verpflichtet werden.
  • Kosten für Strafkaution:
    Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – falls notwendig – eine Kaution in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in Ihrem Vertrag vereinbarten Höhe.
Unser Highlight: Wir tragen auch im Arbeitsrecht­ die Kosten bis zur 1. Instanz
Im Arbeitsrecht tragen normalerweise beide Parteien die Kosten bis einschließlich zur 1. Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Im Rahmen der Berufs-Rechtsschutzversicherung übernehmen wir bereits von Anfang an die Kosten. Es empfiehlt sich aber, zunächst einen Mediator oder eine Mediatorin einzuschalten.

Mediation für eine außergerichtliche Konfliktlösung

Eine außergerichtliche und beziehungserhaltende Konfliktlösung in Form einer Mediation hat sich schon oft bewährt. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Mediation sinnvoll ist und vermitteln ggf. einen unabhängigen Mediator bzw. eine Mediatorin, die sich innerhalb von 2 Stunden bei Ihnen melden. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen. Die Kosten übernimmt in beiden Fällen die DEVK. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird für die Mediation nicht fällig. Tipp: Sie können auch in Rechtsangelegenheiten wegen der Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils und der anzeige- oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung an einem Grundstück einmal im Kalenderjahr eine Mediation bis zu insgesamt 250 Euro nutzen.

Häufige Fragen zu Prozesskosten

Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Prozesskosten.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Gerichtskosten stehen in direkter Verbindung zum Streitwert. Es kann sich dabei entweder um einen konkreten Geldbetrag handeln oder um einen Betrag, der vom Gericht eingeschätzt wird, wenn er materiell nicht festgelegt werden kann. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Kosten für ein Verfahren steigen, je höher der Streitwert ist. Außerdem haben die Anzahl der Mandanten und Mandantinnen sowie der gegnerischen Parteien Auswirkungen auf die Kosten. Mit dem Abschluss einer DEVK-Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die anfallenden Kosten für Sie – auch im Fall einer Niederlage (abzüglich der in Ihrem Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung). Sie möchten schnell und einfach einen ersten Eindruck zu den Prozesskosten bekommen, die Sie erwarten könnten? Dann nutzen Sie gerne den Prozesskostenrechner  (www.kugo.de) unseres Kooperationspartners KLUGO.
Wenn es um die Kosten geht, die bei einem Verfahren vor Gericht anfallen, wird häufig von Verfahrenskosten gesprochen. Der Begriff taucht vorwiegend im Familienrecht auf. Grund dafür ist, dass ein Verfahren gerichtlich geprüft, aber nicht zwangsläufig als Streit zweier Parteien vor Gericht enden muss (z. B. bei einer einvernehmlichen Scheidung). Nur wenn es zu einer Klage/Anklage kommt, spricht man von einem Prozess. Somit ist jeder Prozess ein Verfahren, aber nicht jedes Verfahren ein Prozess. Verfahrenskosten umfassen alle Ausgaben, die bei einem Gerichtsverfahren anfallen. Dazu gehören u. a. Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige, Gebühren für Gutachten und Anwaltskosten. Mit dem Abschluss einer DEVK-Rechtsschutzversicherung übernehmen wir diese Kosten für Sie – auch dann, wenn Sie vor Gericht verlieren (abzüglich der in Ihrem Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung).
Gerichtskosten sind ein Teilbetrag der Prozesskosten. Sie entstehen durch die Tätigkeiten des Gerichts, die im Rahmen des Verfahrens anfallen, z. B. Gebühren, Auslagen für Reisekosten oder Zeugenbefragungen. Im Regelfall muss die Partei, die das Gerichtsverfahren verliert, die Gesamtkosten übernehmen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsbeistand der gegnerischen Partei. Kommt es zu einem Teilgewinn oder -verlust des Verfahrens, werden die Kosten entweder verhältnismäßig aufgeteilt oder gegeneinander aufgehoben. Die DEVK-Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Gerichtskosten für Sie – auch im Fall einer Niederlage (abzüglich der in Ihrem Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung). Im Arbeitsrecht tragen wir sogar die Kosten bis zur 1. Instanz. Im Normalfall kommen hier beide Parteien vor dem Arbeitsgericht bis zu dieser Instanz selbst für ihre Kosten auf.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Rechtsstreit und dem Ausgang des Prozesses gibt es verschiedene Varianten:
  • Unterliegt eine Partei vor Gericht, muss sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Dazu zählen auch alle Gebühren, die während des Verfahrens angefallen sind.
  • Bei einem Vergleich kann eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Verfahrens getroffen werden. Üblich ist die Übernahme der Kosten zu gleichen Teilen. Es kann auch vereinbart werden, dass jede Partei die eigenen Kosten trägt.
  • Wird eine Klage zurückgezogen, trägt jede Seite die eigenen Kosten. Die beklagte Partei kann aber beantragen, dass der Kläger bzw. die Klägerin ihre Kosten ebenfalls übernimmt.

Schließen Sie bei der DEVK eine Rechtsschutzversicherung ab, sind Sie auf der sicheren Seite. Wir übernehmen Ihre Kosten – auch im Fall einer Niederlage vor Gericht (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung).
Wichtig: Im Arbeitsrecht tragen wir die Kosten auch bis zur 1. Instanz. Im Normalfall kommen beide Parteien vor dem Arbeitsgericht bis zu dieser Instanz selbst für ihre Kosten auf.
Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen den Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren und den Kosten für einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin bei einer außergerichtlichen Vertretung unterschieden werden. Im ersten Fall tragen Sie die Anwaltskosten Ihres Gegners, wenn Sie das Gerichtsverfahren verloren haben. Im zweiten Fall geht die Partei, die den Rechtsbeistand zur Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragt, in Vorleistung. Die Person kann sich aber in bestimmten Fällen die Anwaltskosten von der Gegenseite erstatten lassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Pflichtverletzung der Gegenseite vorgelegen haben muss, die die Beauftragung des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin erst notwendig gemacht hat. Wenn dies der Fall ist, steht der betroffenen Person ein Schadensersatz in der Höhe des Anwaltshonorars zu, zu dessen Zahlung die gegnerische Partei verpflichtet ist. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der DEVK profitieren Sie auch hier von einem Kostenschutz. Wir übernehmen Ihre angefallenen Kosten – auch im Fall einer Niederlage vor Gericht (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung).
Im Regelfall gilt: Wer vor Gericht verloren hat, trägt die Kosten. Sie möchten sich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens keine Sorgen um anfallende Kosten machen? Dann schließen Sie die DEVK-Rechtsschutzversicherung ab. Wir übernehmen Ihre Prozesskosten auch dann, wenn Ihre Klage vor Gericht abgewiesen wird.
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