
Rechtsschutz: Im Steuerrecht sind wir für Sie da!
- Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
- Vermittlung von Steueranwälten
- telefonische Rechtsberatung
Steuer-Rechtsschutz: Ihr Rundum-Schutz für Steuerstreitigkeiten
Rechtsschutzversicherung Steuerrecht: Wir stehen an Ihrer Seite
Steuererklärung auf dem Bierdeckel? Ein schöner Traum. In der Realität ist das deutsche Steuerrecht kompliziert und für Otto-Normal-Steuerzahler nur schwer durchschaubar. Prinzipiell ist jeder erwachsene Deutsche steuerpflichtig und in zahlreiche Steuersysteme eingebunden. Hierbei den Überblick zu behalten, ist oft nur mit professioneller Hilfe von Steuerberatern oder spezialisierten Anwälten möglich. Denn ein falscher Eintrag in der Steuererklärung kann unter Umständen sehr teuer werden und zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren und kämpfen für Ihr Recht.
Der Steuer-Rechtsschutz der DEVK
In der Komfort- und Premium-Linie unserer Privat-Rechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen Steuer-Rechtsschutz zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bereits ab einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer oder Streitigkeiten aufgrund der Kfz-Steuer).
Häufig gestellte Fragen zum Steuer-Rechtsschutz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerrecht.
Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung um eine Sachversicherung handelt, sind die Beiträge prinzipiell nicht als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar. Ausnahmen bilden Versicherungen, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdecken. Wenn Sie also den Berufs-Rechtsschutz mitversichert haben, können Sie die Beiträge anteilig absetzen.
Auch Aufwendungen für den Vermieterrechtsschutz sind abzugsfähig, soweit die versicherte Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei uns im Kundenservice.
Beiträge für ihre beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung oder Ihre Vermieter-Rechtsschutzversicherung können Sie als Werbungskosten in Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Downloads zum Steuer-Rechtsschutz
- Produktbroschüre (pdf, 1,7 MB)
- Der Rechtsservice der DEVK (pdf, 0,9 MB)
- Kundeninformation zur Rechtsschutzversicherung (pdf, 0,9 MB)