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Flexibel, sicher, renditestark

DEVK-Pensionsfonds – flexibel, sicher und renditeorientiert zugleich

Sie möchten auch in der betrieblichen Altersvorsorge nicht auf Flexibilität und Freiheit verzichten? Dann ist der Pensionsfonds genau das Richtige für Sie. Zudem profitieren Sie von den Renditechancen des Kapitalmarkts.

Gute Gründe für den Pensionsfonds der DEVK

flexible Beitragszahlung
garantierte Mindestleistung
hohe Renditechancen

Mehr Sicherheit und mehr Rendite mit dem Pensionsfonds der DEVK

Sicherheit und Renditechancen – der DEVK-Pensionsfonds bietet beides. So garantieren wir Ihnen: Die Beiträge, die Sie in der Ansparphase einzahlen, stehen mindestens für Ihre Altersrente zur Verfügung (abzüglich der Risikobeiträge für die Beitragsfortzahlung bei Erwerbsminderung). Durch die teilweise Anlage Ihrer Beiträge in Aktienfonds profitieren Sie zudem von der Wertenentwicklung der Kapitalmärkte. Durch die flexibleren Anlagemöglichkeiten sind beim Pensionsfonds höhere Renditen als beispielsweise bei einer klassischen Lebensversicherung möglich. Der Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche Einrichtung, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer:in und Ihre Hinterbliebenen erbringt. Der Pensionsfondsvertrag wird dabei zwischen Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber und dem DEVK-Pensionsfonds geschlossen. Sie zahlen Ihre Beiträge bequem per Entgeltumwandlung ein und erhalten im Versorgungsfall die Leistungen. Die Vertragsbedingungen werden in sogenannten Pensionsplänen festgelegt.

Ihre Vorteile im Überblick

  • garantierte lebenslange Rente
  • Beitragsfortzahlung im Falle der Erwerbsminderung zur Stärkung der Altersrente
  • Mehr Flexibilität und Freiheit in der Kapitalanlage: Durch die Anlage in Fonds sind höhere Renditen möglich.
  • Sie können die Beiträge flexibel nach Ihrer persönlichen Finanzsituation einzahlen: monatlich, jährlich, einmalig, variabel.
  • Es ist keine Gesundheitsprüfung nötig.
  • Beim Pensionsfonds sieht die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung so aus, dass Beitragszahlungen bis zu der Höchstgrenze steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert werden.
  • Beim DEVK-Pensionsfonds ist eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals bei Beginn der Altersrente möglich.
  • Bei Arbeitslosigkeit hat der Staat keinen Zugriff auf das angesparte Kapital. Ihre spätere Rente ist bis rund 224,50 Euro geschützt.
  • Bei Tod vor Rentenbeginn wird aus der angesparten Summe eine Rente an Hinterbliebene gezahlt (Ehegatt:innen, eingetragene Lebenspartner:innen oder Lebensgefährt:innen). Darüber hinaus werden Waisenrenten gezahlt.
  • Erst auf die Leistungen im Rentenalter müssen Steuern und Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Meist ist dann der Steuersatz niedriger.
  • Seit dem 1. Januar 2020 werden alle Betriebsrenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen nur noch Beiträge auf Renten bezahlt werden, die monatlich 176,75 Euro übersteigen.
  • Bei einem Wechsel der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann Ihre Anwartschaft im Rahmen des § 4 BetrAVG oder ggf. im Rahmen des Abkommens zur Übertragung an eine:n Versorgungsträger:in Ihrer neuen Arbeitgeberin oder Ihres neuen Arbeitgebers übertragen werden.

Pensionsfonds: So ist Ihre Betriebsrente geschützt

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, zusätzlich Beiträge an den PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN a. G. (PSVaG) zu zahlen, um Ihre Betriebsrente für den Insolvenzfall der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitsgebers abzusichern. Neben dem gesetzlichen Insolvenzschutz besteht bei einem Ausfall des Versorgungsträgers im Rahmen der Subsidiärhaftung ein Anspruch gegen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber.

Allgemeine Informationen

Ein deutscher Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche Einrichtung, die für Arbeitnehmer:innen und ihre Hinterbliebenen Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung erbringt. Seit dem 1. Januar 2002 hat der Gesetzgeber Pensionsfonds als fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung für den deutschen Markt zugelassen. Pensionsfonds dürfen als Aktiengesellschaft (wie die DEVK Pensionsfonds-AG) oder als sogenannter Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit geführt werden. Die DEVK Pensionsfonds-AG hat am 11. Oktober 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis erhalten, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Am 1. November 2002 wurden bereits die ersten Versorgungszusagen an Arbeitnehmer:innen verschickt. Heute vertrauen mehr als 200.000 Versorgungsberechtigte aus über 300 Unternehmen der DEVK Pensionsfonds-AG. Die vier anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind die unmittelbare Versorgungszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionskasse.
Die DEVK und die Deutsche Bahn (DB) verbindet eine lange Geschichte. Ursprünglich entstand die DEVK nämlich als eine Sterbekasse für Eisenbahner und erhielt daher ihren Namen „Deutsche Eisenbahn VersicherungsKasse". Sie wurde als ein Solidaritätsverein von Eisenbahnern für Eisenbahner ins Leben gerufen.
Weil der DEVK-Pensionsfonds eine versicherungsähnliche Einrichtung ist, kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Handeln aller Beteiligten. Neue Pensionspläne werden vorab durch die BaFin geprüft. Erst nach Abschluss dieser Prüfung dürfen sie verwendet werden. Damit ist sichergestellt, dass alles zum Wohle der Gemeinschaft der Versorgungsberechtigten erfolgt. Der DEVK-Pensionsfonds garantiert, dass – egal wie sich ein Fonds entwickelt – die Summe der eingezahlten Beiträge immer für Ihre Versorgung zur Verfügung steht. Lediglich die Teile des Beitrags, die für die Beitragsfortzahlung bei Erwerbsminderung verbraucht wurden, werden abgezogen. Durch die gute Anlagestrategie unserer Kapitalanleger:innen, die sorgfältige Auswahl der Fonds und der anderen Kapitalanlagen stellen wir darüber hinaus eine nachhaltige Überschussbeteiligung in der Anspar- und Rentenphase sicher.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen Entgeltumwandlung über den DEVK-Pensionsfonds an? In unserem Merkblatt erfahren Sie mehr über die Leistungsarten des Pensionsfonds, die Entwicklung der Kapitalanlage, Nachhaltigkeit und entstehende Kosten. Merkblatt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herunterladen (PDF, 44 KB) Merkblatt Nachhaltige Kapitalanlage herunterladen (PDF, 123 KB)
Wenn Sie nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie für eine Hinterbliebenenleistung Ihre Lebensgefährtin bzw. Ihren Lebensgefährten schriftlich benennen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Schicken Sie dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an: DEVK Pensionsfonds-AG
Gruppe Antrags- und Vertragsservice
Riehler Straße 190
50735 Köln
Sie können das Formular auch gerne einscannen und an vertrag.pensionsfonds@devk.de schicken. Benennung Lebensgefährtin/Lebensgefährte herunterladen (PDF, 55 KB)
Hier finden Sie ein Muster des derzeit gültigen Pensionsplans (Vertragsbedingungen) für die Entgeltumwandlung. Darin sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt. Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber hinsichtlich des Tarifs abweichen können. Muster-Pensionsplan herunterladen (PDF, 113 KB)
Hier wird die Anlage der eingezahlten Beiträge und des Vorsorgevermögens beschrieben. Für die einzelnen Tarife unterscheiden sie sich nur in kleinen Passagen. Welcher Tarif für Ihre Pensionsfondszusage gilt, entnehmen Sie bitte Ihrer Versorgungszusage. Tarif: DB3U
Anlagerichtlinie herunterladen (PDF, 83 KB)
Tarif: DB3_1
Anlagerichtlinie herunterladen (PDF, 83 KB)
Tarif: DB2 und DB2U, TAV (EVG) und TAVU (EVG), TAV (GDL) und TAVU (GDL),
ZIG (EVG) und ZIGU (EVG), ZIG (GDL) und ZIGU (GDL).
Anlagerichtlinie herunterladen (PDF, 84 KB)
Tarif: DB2_1 und DB2U_1, VM1 und VM1U, TAV/NE (EVG) und TAVU/NE (EVG),
TAV/NE (GDL) und TAVU/NE (GDL)
Anlagerichtlinie herunterladen (PDF, 84 KB)
Mit Hilfe der Rentenfaktoren wird das (zum Rentenbeginn) vorhandene Versorgungskapital in eine Rentenleistung umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt den monatlichen Rentenwert je 1.000 Euro Versorgungskapital an. Hier finden Sie die derzeit gültigen Rentenfaktoren zu allen Tarifen. Welcher Tarif für Ihre Pensionsfondszusage gilt, entnehmen Sie bitte Ihrer Versorgungszusage. Tarif: DB2U, DB2_1U, VM1U, ZIGU (EVG), ZIGU (GDL), DB3U, DB3_1U
Rentenfaktoren: Unisex herunterladen (PDF, 44 KB)
Tarif: DB2, DB2_1, VM1, ZIG (EVG), ZIG (GDL), DB3, DB3_1
Rentenfaktoren: Bisex herunterladen (PDF, 72 KB)
Tarif: TAVU (EVG), TAVU (GDL), TAVU/NE (EVG), TAVU (GDL)
Rentenfaktoren: Unisex herunterladen (PDF, 43 KB)
TAV (EVG), TAV (GDL), TAV/NE (EVG), TAV (GDL)
Rentenfaktoren: Bisex herunterladen (PDF, 69 KB)
Die DEVK Pensionsfonds-AG hat keine eigenen Mitarbeiter:innen. Sie werden ihr durch einen Gemeinschaftsvertrag vom DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. zur Verfügung gestellt. Die Vorständ:innen der DEVK Pensionsfonds-AG erhalten eine fixe Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Vorständ:innen gegebenenfalls Sonderzahlungen. Anpassungen der Vergütung werden durch den Aufsichtsrat beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine fixe Vergütung, die durch die Hauptversammlung festgelegt wird. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung für die DEVK Pensionsfonds-AG erfolgt zweimal im Jahr.
Informationen zum Jahresabschluss, zur Anlage- und Vergütungspolitik der DEVK-Gruppe können Sie dem Geschäftsbericht und dem Solvency and Financial Condition Report (SFCR) entnehmen. Beide Dokumente finden Sie im Bereich „Unternehmensberichte“. Zu den Unternehmensberichten
Leistungen im Alter
Das angesparte Kapital wird ab dem Rentenbeginn entweder als eine lebenslange Rente ausgezahlt oder Sie entscheiden sich für den Auszahlungsplan: Hierbei erhalten Sie bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs die im Pensionsplan beschriebenen Auszahlungsraten (ähnlich einer „Renten-Garantiezeit“). Danach zahlen wir Ihnen eine lebenslange Altersrente in gleicher Höhe.
Sie möchten eine Hochrechnung der Versorgungsleistungen?
Hier geht es zur Musterberechnung:
Musterberechnung herunterladen (PDF, 80 KB)
Beitragsfortzahlung bei Erwerbsminderung
Werden Sie während der Vertragslaufzeit erwerbsgemindert, übernehmen wir die Beitragszahlung für Ihre Altersvorsorge.
Die Beitragsfortzahlung übernehmen wir so lange, wie die Erwerbsminderung besteht, längstens bis zum 63. Lebensjahr. In den ersten drei Jahren ab Beginn der Pensionsfondszusage zahlen wir 35 Euro monatlich in Ihr Versorgungskapital, wenn die Erwerbsminderung auf Grund eines Unfalls eingetreten ist und mindestens ein Altersversorgungsbeitrag gezahlt wurde. Danach richtet sich die Höhe der Beitragsfortzahlung zu Ihrer Altersvorsorge nach der Höhe der Beiträge, die drei Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in den Pensionsfonds gezahlt wurden. Zusätzliche Kapitaloption
Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie sich zu Rentenbeginn auch als Einmalbeitrag auszahlen lassen.
Rente schon ab dem 63. Lebensjahr möglich
Sie erreichen erst mit 67 Jahren Ihr reguläres Rentenalter, möchten aber schon vorher beruflich kürzertreten? Kein Problem. Auf Wunsch können Sie die Leistungen aus dem Pensionsfonds bereits ab Ihrem 63. Lebensjahr abrufen.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen eine lebenslange Rente aus dem angesparten Kapital. Hinterbliebene sind Ehe- oder Lebenspartner:in sowie die leiblichen (ehelichen und nicht ehelichen) Kinder und Adoptivkinder. Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie eine/n Lebensgefährtin/Lebensgefährten (Bedingung: eheähnliche Gemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung) für die Hinterbliebenenleistung benennen.

Information zur Anlagepolitik des Pensionsfonds

Als Einrichtung betrieblicher Altersversorgung ist das Ziel unserer Kapitalanlage vor allem, unsere Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen zu jedem Zeitpunkt erfüllen zu können. Zudem möchten wir unter Abwägung der Chancen und Risiken für Sie als Versorgungsberechtigte eine möglichst attraktive Rendite erzielen. Unsere Investmententscheidungen treffen wir dabei vor allem unter langfristigen und auch nachhaltigen Gesichtspunkten: Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bildet neben weiteren Aspekten eine Grundlage unseres Managements bei der Kapitalanlage.

Kapitalanlagestrategie des DEVK-Pensionsfonds

Analog der Kapitalanlage für eine Kapitallebensversicherung wird im Pensionsfonds eine kollektive Anlagestrategie verfolgt, d. h. die Art der Kapitalanlage ist für alle Kund:innen des Pensionsfonds identisch. Dies gilt insbesondere für den Teil der Kapitalanlage, der die Beitragserhaltungsgarantie begründet. Änderungen der Anlagestrategie – wie z. B. die Berücksichtigung von Immobilieninvestitionen – betreffen daher immer die Verträge aller Kund:innen. Auch eine individuelle Aktienfondsauswahl in der Fondskomponente ist nicht vorgesehen.

Informationen zum Datenschutz

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz.
DEVK Pensionsfonds-AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Zens
Vorstand: Joachim Gallus, Lutz Lammert, Dr. Michael Zons
Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 36041
Riehler Straße 190
50735 Köln
Telefon: 0800 4-757-757(gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
E-Mail: info@devk.de
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Martin Burkert
Vorstand: Gottfried Rüßmann (V), Annette Hetzenegger, Michael Knaup, Dietmar Scheel, Bernd Zens, Dr. Michael Zons
Sitz des Vereins: Köln, Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 8234
Riehler Str. 190
50735 Köln
Telefon: 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
E-Mail: info@devk.de
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragte“, über das Kontaktformular unter www.devk.de/datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz@devk.de.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct, abgekürzt CoC) verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.devk.de/datenschutz oder erhalten diese auf Wunsch schriftlich. Stellen Sie einen Antrag auf Versorgungszusage, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss der Versorgungszusage sowie zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Angaben über Ihren Renteneintritt benötigen wir beispielsweise, um prüfen zu können, ob der Versorgungsfall eingetreten ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung der Versorgungszusage ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder zur Entwicklung neuer Tarife. Die Daten aller mit der DEVK-Gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, einer Vertragsergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen der DEVK Pensionsfonds-AG oder Dritter zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
  • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
  • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der DEVK-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen
  • zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der DEVK Versicherungen insgesamt,
  • zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie z. B. die telefonische Betreuung unserer Kundinnen und Kundn, bei denen es zu einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß für uns personenbezogene Daten verarbeiten unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist dem jeweiligen Antrag beigefügt. Sie kann auch unter www.devk.de/datenschutz eingesehen oder bei den DEVK Versicherungen, Zentrale Kundenbetreuung, Riehler Straße 190, 50735 Köln, E-Mail: info@devk.de schriftlich angefordert werden.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Pensionsfonds- bzw. Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste unter www.euse.devk.info oder im Anhang des Antrags finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Vermittlerinnen und Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Pensionsfondszusage von einer Vermittlerin oder einem Vermittler betreut werden, verarbeitet diese:r die zum Abschluss und zur Durchführung der Zusage benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Unser Unternehmen übermittelt diese Daten ebenfalls an Ihre betreuende Vermittlerin bzw. Ihren betreuenden Vermittler, soweit dieser die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigt.
Externe Dienstleister:innen
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie z. B. Teile der Leistungsprüfung oder gegebenenfalls die telefonische Betreuung unserer Kund:innen, bei denen es zu einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß für uns personenbezogene Daten verarbeiten unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist dem jeweiligen Antrag beigefügt. Sie kann auch im Internet unter www.devk.de/datenschutz eingesehen oder bei den DEVK Versicherungen, Zentrale Kundenbetreuung, Riehler Straße 190, 50735 Köln, E-Mail: info@devk.de schriftlich angefordert werden. Zu diesen externen Dienstleister:innen gehören u. a. Assistance-Dienstleister:innen, Aktenvernichter:innen und Anbieter von IT-Services.
Weitere Empfänger:innen
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger:innen übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger:innen, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden).
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die o. g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der die Ansprüche gegen unsere Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu dreißig Jahren). Darüber hinaus speichern wir Ihre Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
Gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO haben Sie bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten bestimmte Rechte. Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Außerdem haben Sie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen (Art. 16 bis 18 DSGVO).
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) jederzeit formlos zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen (Art. 21 Abs.1 DSGVO). Bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs bleibt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
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