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Profitieren Sie als Mitglied der VDStra. im Rechtsschutz

Mehrere Bausteine bilden einen umfassenden Schutz und dank Ihrer Mitgliedschaft können Sie Geld sparen. Außerdem bietet Ihnen die VDStra. mit der DEVK zwei Rechtsschutz-Pakete an, die Ihren bestehenden Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz und den Verkehrs-Rechtsschutz Arbeitsweg sinnvoll ergänzen.
Die VDStra. hilft Ihnen als Mitglied in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen. Weiterhin profitieren Sie vom Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz, den die Gewerkschaft mit der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG abgeschlossen hat. Hierbei sind z. B. auch Ehepartner:innen und Ihre Kinder in wesentlichen Bereichen des Privatlebens versichert.

Als Gewerkschaftsmitglied sind Sie automatisch versichert

Versicherungsschutz besteht auf der Grundlage des zwischen der VDStra. – Fachgewerkschaft der Straßen und Verkehrsbeschäftigten und der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG geschlossenen Gruppenversicherungsvertrags.

Versicherte Personen

  • Sie als Mitglied der VDStra.
  • Ihr:e eheliche:r/eingetragene:r Lebenspartner:in
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre unverheirateten volljährigen Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs
  • Personen, die in Ihrem Haushalt leben, sofern sie dort polizeilich gemeldet sind

Versicherte Leistungen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche (z. B. Arzneikosten, Schmerzensgeld oder Reparaturkosten)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (ohne Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz): für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Verträgen und dinglichen Rechten (z. B. Kauf- oder Reisevertrag)
  • Straf-Rechtsschutz: für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens, das Sie fahrlässig begangen haben sollen (z. B. fahrlässige Körperverletzung)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: für die Verteidigung des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Lärmbelästigung)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für den im Inland gelegenen Erst- und angemeldeten Zweitwohnsitz, der von Ihnen selbst bewohnt wird: Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer:in, Mieter:in oder Pächter:in (z. B. Mieterhöhungen oder Nachbarschaftsstreit)
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: z. B. Eintritt des Erbfalls, Geburt eines Kindes oder Scheidung), kein Versicherungsschutz für rein vorsorgliche Beratung
  • telefonische Rechtsberatung, auch in nichtversicherten Angelegenheiten

  • Versicherungssumme: 26.000 Euro je Versicherungsfall
  • Selbstbeteiligung: 100 Euro je Versicherungsfall
  • Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln und Madeira

Rechtsschutz Multi-Pakete clever: Wählen Sie aus zwei Leistungsvarianten

  • Rechtsschutz Multi-Paket Standard clever
  • Rechtsschutz Multi-Paket Mobil clever

Wichtig: Das gilt für das Multi-Paket Mobil clever

Der versicherte Personenkreis, die versicherten Services sowie die versicherten Leistungen sind im Multi-Paket Mobil clever identisch zum Multi-Paket Standard clever – jedoch ist der Erweiterte Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert.

Versicherungssummen

  • unbegrenzte Versicherungssumme
  • Versicherungssumme weltweit 300.000 Euro
  • Strafkaution 2 Mio. Euro

Versicherte Personen und Services

Hinweis: Den vollen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der Tabelle im Antragsformular. Dieses finden Sie im Downloadbereich der Seite.

Wer ist versichert?

  • Sie als Gewerkschaftsmitglied
  • Ihr:e eheliche:r/eingetragene:r oder im Versicherungsschein genannte:r nichteheliche:r/nicht eingetragene:r Lebenspartner:in
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen unverheirateten Kinder bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Dazu zählen auch diejenigen Kinder, die nicht mehr in Ihrem Haushalt leben.
  • die minderjährigen und volljährigen Enkel:innen, Nichten und Neffen in Obhut
  • alle in Ihrem Haushalt lebende Familienangehörige (z. B. Kinder, Eltern, Großeltern, Tante, Onkel); dazu zählen auch die verheirateten volljährigen Kinder, selbst wenn sie bereits berufstätig sind
  • berechtigte Fahrer:innen und Insassen deren Fahrzeuge (nur im Multi-Paket Mobil clever)
  • Fahrer:innen fremder Fahrzeuge (nur im Multi-Paket Mobil clever)
Mit den Multi-Paketen kann der versicherte Personenkreis auch den Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Serviceleistungen im Überblick

  • telefonische Rechtsberatung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten
  • spezialisiertes DEVK-Anwaltsnetz über KLUGO
  • Mediation für außergerichtliche Streitbeilegung
  • Online-Rechtsberatung in versicherten und nichtversicherten Angelegenheiten
  • Übergabeprotokoll für gemietete Wohnobjekte und telefonische Rechtsberatung
  • Datentresor (elektronischer Speicherplatz für wichtige Dokumente)
  • Identitäts-Schutz im Internet sowie Dark/Deep Web (IDPROTECT): Die Leistung umfasst das Online-Monitoring von persönlichen Daten im Internet und Darknet, wenn möglich auch die Löschung nicht autorisierter Nennungen.
  • IDPROTECT mobile VPN (Sicherheitstunnel): Surfen Sie sicher im Internet, ohne dass Daten ausgespäht oder abgerufen werden können.
  • Online-Vertrags-Check: Im privaten Bereich unterstützen wir Sie bei der Überprüfung von Verträgen. Dabei muss deutsches Recht anwendbar sein.
  • Notfallvorsorge-Schutz: Hilfe bei der Erstellung, Änderung und Registrierung, z. B. von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Bestattungs- sowie Patientenverfügungen

Die Leistungen der Rechtsschutz Multi-Pakete im Überblick

Wir zeigen Ihnen anhand ausgewählter Leistungen, wie Sie von den Rechtsschutz Multi-Paketen profitieren können. Hinweis: Den vollen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der Tabelle im Antragsformular. Dieses finden Sie im Downloadbereich der Seite.



Multi-Paket Standard clever
Multi-Paket Mobil clever
Erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz
keine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz ab dem Einspruchsverfahren
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab dem Widerspruchsverfahren
Regelungen des Straf-Rechtsschutzes aus dem Privat-/Familien- und Wohnungs-Rechtsschutz gelten für den privaten und nichtselbstständigen Bereich auch bei einer in Deutschland ausgeübten und erlaubten ehrenamtlichen Tätigkeit
Opfer-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
weitergehender Beratungs-Rechtsschutz im Familien-/Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis 1.000 €


weltweite Deckung bis zu 1 Jahr
weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz
Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
Reisekosten des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin in Deutschland
Daten-Rechtsschutz
Aktualisierungs-Service
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbstbewohnten Wohneinheiten des Gewerkschaftsmitglieds in Deutschland
Rechtsschutz für Streitigkeiten aus kurzzeitiger, privater Wohnungsvermietung bis zu maximal vier Wochen im Kalenderjahr
Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Besitz und Betrieb einer netzgekoppelten Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf dem Grundstück des selbstbewohnten Erstwohnsitzes
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet bis 300 €


Das bietet Ihnen der Erweiterte Verkehrsrechtsschutz

Im Erweiterten Verkehrsrechtsschutz, der im Rechtsschutz Multi-Paket Mobil clever enthalten ist, profitieren Sie vom Versicherungsschutz für mehrere auf Sie oder Ihre Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge. Außerdem gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrer:innen des versicherten Personenkreises, wenn sie mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind.

Wichtig: Rechtschutzfall vor Beauftragung melden

Paar schaut sich Dokument gemeinsam an
In den Multi-Paketen sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherungsfall vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin unverzüglich zu melden. Dazu empfiehlt sich die telefonische Meldung unter 0221 757-1996 oder per E-Mail an schaden.rechtsschutz@devk.de. Die Meldung bestätigen wir Ihnen gerne auf Wunsch schriftlich. Wird uns der Versicherungsfall nicht vor Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin gemeldet, obwohl Ihnen dies möglich gewesen wäre, beträgt die Selbstbeteiligung für diesen Versicherungsfall 150 Euro.

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