DEVK-Pensionsfonds - alles Wissenswerte auf einen Blick
Allgemeine Informationen
Ob arbeitgeberfinanziert oder über die steuer- und sozialabgabengeförderte Entgeltumwandlung: Mit dem DEVK-Pensionsfonds sorgen Sie sicher und attraktiv für Ihren Ruhestand vor. Durch die teilweise Anlage Ihrer Beiträge in Fonds, erhalten Sie die Möglichkeit einer attraktiven Wertentwicklung bei gleichzeitiger Sicherung der eingezahlten Beiträge.
Ein deutscher Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche Einrichtung, die für Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung erbringt.
Seit dem 01. Januar 2002 hat der Gesetzgeber Pensionsfonds als fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung für den deutschen Markt zugelassen. Pensionsfonds dürfen als Aktiengesellschaft (wie die DEVK Pensionsfonds-AG) oder als sogenannter Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit geführt werden.
Die DEVK Pensionsfonds-AG hat am 11. Oktober 2002 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis erhalten, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen.
Am 01. November 2002 wurden bereits die ersten Versorgungszusagen an Arbeitnehmer verschickt.
Heute vertrauen mehr als 200.000 Versorgungsberechtigte aus über 300 Unternehmen der DEVK Pensionsfonds-AG.
Die vier anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind die unmittelbare Versorgungszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionskasse.
Weil der DEVK-Pensionsfonds eine versicherungsähnliche Einrichtung ist, kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Handeln aller Beteiligten.
Neue Pensionspläne werden vorab durch die BaFin geprüft. Erst nach Abschluss dieser Prüfung dürfen sie verwendet werden. Damit ist sichergestellt, dass alles zum Wohle der Gemeinschaft der Versorgungsberechtigten erfolgt.
Der DEVK-Pensionsfonds garantiert, dass – egal wie sich ein Fonds entwickelt – die Summe der eingezahlten Beiträge (ohne ergänzende Leistungen) immer für Ihre Versorgung zur Verfügung steht.
Lediglich die Teile des Beitrags, die für einen zusätzlichen Versorgungsschutz im Falle des Todes oder der Erwerbsminderung verbraucht wurden ("ergänzende Leistungen"), werden abgezogen.
Durch die gute Anlagestrategie unserer Kapitalanleger, die sorgfältige Auswahl der Fonds und der anderen Kapitalanlagen stellen wir darüber hinaus eine nachhaltige Überschussbeteiligung in der Anspar- und Rentenphase sicher.
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen Entgeltumwandlung über den DEVK-Pensionsfonds an? In unserem Merkblatt erfahren Sie mehr über die Leistungsarten des Pensionsfonds, die Entwicklung der Kapitalanlage, Nachhaltigkeit und entstehende Kosten.
Wenn Sie nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie für eine Hinterbliebenenleistung Ihre Lebensgefährtin bzw. Ihren Lebensgefährten schriftlich benennen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Schicken Sie dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an:
DEVK Pensionsfonds-AG
Gruppe Antrags- und Vertragsservice
Riehler Straße 190
50735 Köln
Sie können das Formular auch gerne einscannen und an vertrag.pensionsfonds "at" devk.de schicken.
Hier finden Sie ein Muster des derzeit gültigen Pensionsplans (Vertragsbedingungen) für die Entgeltumwandlung. Darin sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten geregelt. Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen für Ihren Arbeitgeber hinsichtlich des Tarifs abweichen können.
Als Einrichtung betrieblicher Altersversorgung ist das Ziel unserer Kapitalanlage vor allem, unsere Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu jedem Zeitpunkt erfüllen zu können. Zudem möchten wir unter Abwägung der Chancen und Risiken für Sie als Versorgungsberechtigte eine möglichst attraktive Rendite erzielen.
Unsere Investmententscheidungen treffen wir dabei vor allem unter langfristigen und auch nachhaltigen Gesichtspunkten: Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bildet neben weiteren Aspekten eine Grundlage unseres Managements bei der Kapitalanlage.
Kapitalanlagestrategie des DEVK-Pensionsfonds
Analog der Kapitalanlage für eine Kapitallebensversicherung wird im Pensionsfonds eine kollektive Anlagestrategie verfolgt, d. h. die Art der Kapitalanlage ist für alle Kunden des Pensionsfonds identisch. Dies gilt insbesondere für den Teil der Kapitalanlage, der die Beitragserhaltungsgarantie begründet. Änderungen der Anlagestrategie – wie z. B. die Berücksichtigung von Immobilieninvestitionen – betreffen daher immer die Verträge aller Kunden. Auch eine individuelle Aktienfondsauswahl in der Fondskomponente ist nicht vorgesehen.
Die DEVK Pensionsfonds-AG hat keine eigenen Mitarbeiter. Sie werden ihr durch einen Gemeinschaftsvertrag vom DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. zur Verfügung gestellt.
Die Vorstände der DEVK Pensionsfonds-AG erhalten eine fixe Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Vorstände gegebenenfalls Sonderzahlungen. Anpassungen der Vergütung werden durch den Aufsichtsrat beschlossen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine fixe Vergütung, die durch die Hauptversammlung festgelegt wird. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung für die DEVK Pensionsfonds-AG erfolgt zweimal im Jahr.
Informationen zum Jahresabschluss, zur Anlage- und Vergütungspolitik der DEVK-Gruppe können Sie dem Geschäftsbericht und dem Solvency and Financial Condition Report (SFCR) entnehmen. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Homepage im Bereich "Unternehmensberichte".
Erläuterungen zur Renteninformation des DEVK-Pensionsfonds
Unabhängig davon, dass wir Sie natürlich regelmäßig darüber informieren möchten, wie sich Ihr Vermögen im DEVK-Pensionsfonds entwickelt, bestimmt inzwischen auch die "Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" (EbAV-II-RL), dass wir Ihnen alle 12 Monate bestimmte Informationen zur Verfügung stellen müssen, was wir mit dieser Renteninformation erfüllen.
Der DEVK-Pensionsfonds bietet Ihnen eine sogenannte "Beitragszusage mit Mindestleistung". Das bedeutet, dass bei Eintritt des Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsminderung oder Tod) mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich etwaiger Risikobeiträge für eingeschlossene ergänzende Leistungen zur Verfügung stehen.
Jeder Beitrag, den Sie in den Pensionsfonds einzahlen, wird im Rahmen der Kapitalanlage in zwei Teile aufgeteilt. Dabei wird ermittelt, welcher Anteil von diesem Betrag zum Anlagezeitpunkt in festverzinsliche Wertpapiere (i. d. R. Nullkuponanleihen, siehe hierzu auch "Garantiekapital") investiert werden muss, um zum Rentenbeginn durch den Zins- und Zinseszins-Effekt den vollen eingezahlten Beitrag wieder zur Verfügung zu haben. Dieser Betrag bildet das sogenannte Garantiekapital.
Der Betrag, der nicht für die Beitragserhaltungsgarantie benötigt wird, wird in einen Aktien- bzw. Rentenfonds angelegt. Es werden Fondsanteile für Sie erworben, die dann - multipliziert mit dem jeweiligen Kurs - das Fondskapital bilden. Die Kurse ändern sich täglich.
Die Renteninformation, die Sie jährlich erhalten, weist immer den Fondskurs zum Ende des letzten Jahres aus. Abhängig von Ihrem Alter werden unterschiedliche Fonds erworben. Seit dem 01.08.2020 sind dies der DEVK Global Invest PeF, ein Aktienfonds, bzw. als Rentenfonds der Monega Dänische Covered Bonds LD (I).
Ja, es kann über einen gewissen Zeitraum zu einer negativen Entwicklung kommen. Der Grund ist, dass das Garantiekapital erst im Laufe der Zeit "heranwächst". Spätestens zum Rentenbeginn ist das Defizit jedoch wieder ausgeglichen. Auch die Fondsanteile können aufgrund von Kursschwankungen weniger wert sein als bei Kauf.
Die Fondsanteile unterliegen täglichen Kursschwankungen, die Renteninformation stellt also eine Momentaufnahme der Vertragswerte zum 31. Dezember des Vorjahrs dar. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsunfähigkeit oder Tod) wird Ihr persönliches Versorgungskapital berechnet.
Um Ihnen einen möglichst umfassenden Überblick über die Entwicklung Ihres Vorsorgevermögens und der damit zusammenhängenden Rentenhöhen zu geben, finden Sie in Ihrer Renteninformation verschiedene Berechnungen der zu erwartenden Altersrenten.
Da heute nicht vorherzusehen ist, wie sich der Wert der Fonds zukünftig entwickelt, haben wir bei der Berechnung der Rente zunächst nur die eingezahlten Beiträge (ohne die zukünftige Wertentwicklung) berücksichtigt. Darüber hinaus finden Sie zwei weitere Hochrechnungen der künftig zu erwartenden Leistungen mit einer prognostizierten Wertentwicklung von einem bzw. drei Prozent pro Jahr.
Dabei gehen wir von rein fiktiven Verzinsungswerten aus. Sollte die tatsächliche Vermögensentwicklung höher ausfallen, erhalten Sie natürlich auch höhere Renten.
Die voraussichtliche Rentenhöhe gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, welche Rente Sie später aus dem angesparten Kapital erwarten können.
Ohne weitere Beitragszahlung
Bei den Werten "ohne weitere Beitragszahlung" ist die Grundlage für die Rentenberechnung nur das bis zum 31. Dezember des Vorjahrs eingezahlte Kapital. Dabei wird unterstellt, dass bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze keine weiteren Beiträge zu Ihrer Pensionsfondszusage mehr gezahlt werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechnungsgrundlagen (die sich aus bestimmten Gründen auch ändern können) ergeben sich dann bei Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze die genannten Rentenhöhen.
Bei weiterer Beitragszahlung
Bei den Rentenhöhen "bei weiterer Beitragszahlung" haben wir eine unveränderte und ununterbrochene regelmäßige Zahlung des monatlichen Durchschnittsbeitrags (aus dem vergangenen Kalenderjahr) bis zu Ihrer Regelaltersgrenze unterstellt.
Hinterbliebenenschutz
Die Altersrenten mit Hinterbliebenenschutz beinhalten nach Tod des Versorgungsberechtigten eine lebenslange Hinterbliebenenrente für Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten. Bei Altersrenten ohne Hinterbliebenenschutz endet die Leistung nach dem Tod des Versorgungsberechtigten. Eventuelle Hinterbliebene erhalten dann keine weiteren Leistungen aus dem Pensionsfonds.
Die Entscheidung für die Hinterbliebenenrente müssen Sie spätestens sechs Monate vor Eintritt des Versorgungsfalls treffen.
Mit Hilfe von sogenannten Rentenfaktoren wird das zum Rentenbeginn vorhandene Versorgungskapital in eine Rentenleistung umgerechnet. Der Rentenfaktor gibt den monatlichen Rentenwert je 1.000 Euro Versorgungskapital an. Er ist abhängig von der gewählten Auszahlungsvariante (Auszahlungsplan, Altersrente mit oder ohne Hinterbliebenenrentenanwartschaft), dem Geburtsjahr und dem Renteneintrittsalter sowie ggf. dem Geschlecht.
Der DEVK-Pensionsfonds wendet die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung für Lebensversicherungsunternehmen an. Diese legen - mit Sicherheiten versehen - für jeden Geburtsjahrgang fest, wie hoch die Lebenserwartung ist. Diese ist für jeden Geburtsjahrgang unterschiedlich hoch, die Sterbetafeln sind daher nicht mit der statistischen Lebenserwartung der heute Neugeborenen zu verwechseln: Bei dieser werden alle Sterbefälle in jedem Lebensalter berücksichtigt. In den Sterbetafeln zur Rentenberechnung wird hingegen die verbleibende Lebenserwartung des Versicherten ab Rentenbeginn zugrunde gelegt.
Ein weiterer Unterschied der Rentenhöhen resultiert aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-236/09). Danach müssen für neue Verträge nach dem 21. Dezember 2012 zwingend sogenannte "Unisex Tarife" verwendet werden, d. h. Tarife, bei denen das Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung (bzw. Versorgungskapital und Rentenhöhe) für Männer und Frauen gleich ist (vorher gab es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern getrennte Sterbetafeln). In die Unisex-Sterbetafeln geht eine Mischung der Lebenserwartung von Männern und Frauen ein, die bei sonst gleichen Ausgangsvoraussetzungen zu einer geringeren Rente für Männer und einer höheren für Frauen führt. Wenn man also heute einen Kollegen trifft, der gleich alt ist, und über das gleiche Kapital in seinem Pensionsfonds verfügt, aber seinen Vertrag erst nach dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen hat, bekommt dieser aufgrund der "Unisex-Sterbetafel" weniger Rente als derjenige, der vor diesem Stichtag einen Vertrag abgeschlossen hat. Bei Frauen wäre es umgekehrt: eine Kollegin mit Vertragsabschluss nach dem 21. Dezember 2012 hätte in diesem Vergleich eine höhere Rente. Beispiel für eine Berechnung der Rentenhöhe (Unisex-Tarif):
Bei einem Rentenbeginn zum 01. Februar 2022 ergibt sich für einen heute 67-jährigen Versorgungsberechtigten ein Rentenfaktor in Höhe von 3,243325, sofern er eine Altersrente ohne Hinterbliebenenrente wählt. Für je 100 Euro monatliche Altersrente muss zum Vertragsablauf also ein angespartes Versorgungskapital von 30.823,56 Euro bereitstehen.
Berechnung:
Versorgungskapital x Rentenfaktor : 1000 = Monatsrente
30.832,56 x 3,243325 : 1000 = 100 Euro Monatsrente
Bei einem Auszahlungsplan werden im Versorgungsfall statt einer lebenslangen Altersrente Auszahlungsraten bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs des Versorgungsberechtigten geleistet; ab Vollendung des 85. Lebensjahrs wird eine lebenslange Altersrente in gleicher Höhe gezahlt.
Verstirbt der Versorgungsberechtigte während der Auszahlungsphase, erhalten die Hinterbliebenen die gleiche Rentenhöhe wie der Versorgungsberechtigte bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versorgungsberechtigte das 85. Lebensjahr erreicht hätte. Verstirbt der Versorgungsberechtigte nach dem 85. Lebensjahr, entfällt die Hinterbliebenenleistung.
Unsere Spezialisten für Versicherungsmathematik kalkulieren unter Betrachtung vieler Aspekte - vor allem dem der finanziellen Sicherheit - die verwendeten Rentenfaktoren als einen Teil der sogenannten versicherungsmathematischen Grundlagen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert diese in regelmäßigen Abständen und gibt ihrerseits Hinweise, sofern sie Anpassungsbedarf sieht.
Darüber hinaus darf die garantierte Rente immer nur mit dem gesetzlich gültigen Höchstrechnungszins berechnet werden – und dieser ist seit Gründung des Pensionsfonds im Jahr 2002 von 3,25 Prozent auf 0,9 Prozent seit 2017 gesunken. Zum 01.01.2022 hat der Gesetzgeber eine weitere Senkung auf 0,25 Prozent beschlossen.
Der Höchstrechnungszins gibt an, wie hoch bei Versicherungen und auch bei Pensionsfonds die maximal einzurechnende Verzinsung ist, um die vereinbarten garantierten Versorgungsleistungen auch tatsächlich erbringen zu können.
Da stets sichergestellt sein muss, dass diese Leistungen auch wirklich erbracht werden können, schreiben die gesetzlichen Regelungen größte Vorsicht vor.
Es handelt sich um einen vom Bundesfinanzministerium festgelegten Wert, der verbindlich für alle deutschen Versicherungsunternehmen und auch für Versorgungswerke betrieblicher Altersversorgung - wie den DEVK-Pensionsfonds - ist.
Für die Festlegung der zu erwartenden Rentenhöhen innerhalb des Pensionsfonds ist der Höchstrechnungszins ein wesentlicher Faktor.
Im Jahr 2021 betrug der Höchstrechnungszins noch 0,9 Prozent.
Seit dem 01.01.2022 darf dieser Zinssatz auf Anordnung des Bundesfinanzministeriums nicht mehr als 0,25 Prozent betragen.
Ursache für diese erneute Absenkung auf den tiefsten Stand in der Geschichte sind die bereits seit langer Zeit sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen.
Für bereits laufende Renten hat die Absenkung des Höchstrechnungszinses keine Auswirkungen.
Es ändern sich jedoch – gezwungenermaßen - unsere Kalkulationsgrundlagen für die künftigen garantierten Renten, d.h. die Höhe der sog. Rentenfaktoren. Bei der Versorgungsform des Pensionsfonds, der sog. Beitragszusage mit Mindestleistung, werden Ihre Beiträge auf einem Versorgungskonto angespart. Per Gesetz dürfen wir Ihnen nur garantieren, dass im Versorgungsfall mindestens diese eingezahlten Beiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen - die sog. Beitragserhaltungsgarantie.
Es gibt nicht – wie in der Lebensversicherung – einen Beitrag, der für die gesamte Laufzeit fest vereinbart wird und woraus sich schon bei Vertragsabschluss eine fest zugesicherte und verzinste Leistung ergibt. Deshalb haben Sie auch die Möglichkeit, während der aktiven Zeit Ihre Beitragszahlung im Pensionsfonds jederzeit zu erhöhen, zu reduzieren oder auszusetzen.
Erst im Versorgungsfall wird das Versorgungskonto aufgelöst und das Kapital mit den dann gültigen Rentenfaktoren verrentet. Die Rentenfaktoren geben dabei – wie ein Umrechnungsfaktor - die Rentenhöhe je 1.000 Euro Versorgungskapital an.
Vergleichen Sie hierzu gerne auch unsere Erklärungen bei „Wie errechnen sich die Rentenhöhen?“
Bei Beginn Ihrer Rente steht das angesparte Versorgungskapital zur Verfügung, das natürlich auch in der Zukunft - also während wir die Rente zahlen - verzinst wird und zwar mit dem jeweils bei Rentenbeginn gültigen Rechnungszins. Aus den Zins- und Zinseszinsen wird auch ein Teil der künftigen Rentenzahlungen finanziert. Da der Zins nun seit dem 01.01.2022 auf nur noch 0,25 Prozent abgesenkt wurde, sind die Zinseszinseffekte auf das Versorgungskapital für die Zukunft geringer. Dies führt dazu, dass sich die Rentenfaktoren (deren Bestandteil u. a. der Rechnungszins ist) um ca. 10 bis 12 Prozent verringern, während der Rechnungszins selbst nur um 0,65 Prozentpunkte gesenkt wurde.
Die Vertragsbesonderheit informiert Sie über den Status und die Finanzierungsform Ihrer Pensionsfondszusage. Wenn Sie die Beiträge aus Ihrem Entgelt durch eine Gehaltsumwandlung zahlen, steht in diesem Feld: Arbeitnehmerfinanzierung, § 3 Nr. 63 EStG bzw. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge (durch Entgeltumwandlung).
Für den DEVK-Pensionsfonds ist so erkennbar, dass Sie als Arbeitnehmer die Versorgungszusage aus Ihrem Gehalt finanzieren. Der dahinter vermerkte Paragraf ist die steuerliche Rechtsgrundlage für diese Finanzierungsform.
Ebenso gibt es arbeitgeberfinanzierte Beiträge oder Mischfinanzierungen.
Lautet Ihre Vertragsbesonderheit "unverfallbar", sind Sie nach den uns vorliegenden Informationen nicht mehr bei dem Arbeitgeber beschäftigt und haben die Versorgungszusage auch nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lassen.
Im Zuge Ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen haben wir die Pensionsfondszusage entsprechend gekennzeichnet und Ihnen einen Nachtrag über die Ihnen zustehenden (= unverfallbaren) Anwartschaften zugesandt.
Sofern Sie zum Kreis der Arbeitnehmer gehören, die unter den Geltungsbereich der tarifvertraglichen Regelungen (z. B. nach dem Tarifvertrag zu Grundsätzen der betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bAV-TV EVG) oder dem Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV)) fallen, zahlt der Arbeitgeber Beiträge für Sie in den Pensionsfonds ein. Dies gilt aber z. B. nicht für Mitarbeiter, die in der Rentenzusatzversicherung der Knappschaft-Bahn-See pflichtversichert sind (früher Abt. B) oder für beurlaubte bzw. zugewiesene Beamte. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Grundlage sind die jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.
Nach dieser Regelung zahlt der jeweilige Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter, der die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. nach dem Tarifvertrag zu Grundsätzen der betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bAV-TV EVG) oder dem Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV)), zusätzlich zum Monatseinkommen einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoentgelts in den DEVK-Pensionsfonds ein. Hinzu kommt ggf. noch ein Bonus von bis zu 0,3 Prozent des Bruttoentgelts.
Jeder eingezahlte Betrag wird in zwei Komponenten aufgeteilt, wobei ein Teil zur Erreichung der Beitragserhaltungsgarantie in festverzinsliche Wertpapiere und ein anderer Teil, der nicht für die Beitragserhaltungsgarantie erforderlich ist, in Fonds investiert wird.
Wie viel von Ihrem Beitrag in die Beitragserhaltungsgarantie eingebracht wird, ist u. a. abhängig von der verbleibenden Laufzeit des Vertrages und dem Zinsniveau.
Da während der Laufzeit die rechnerisch anfallenden Zinsen zum Garantiekapital beitragen, steigt bei fallendem Zinsniveau der Anteil des Beitrags, der in das Garantiekapital eingezahlt werden muss. Hierdurch reduziert sich der Anteil des Beitrags, der ins Fondskapital investiert werden kann. Bei steigenden Zinsen wird umgekehrt ein geringerer Teil des Beitrags in das Garantiekapital eingezahlt, während gleichzeitig ein höherer Anteil in das Fondskapital fließen kann.
Angesichts des bisher sinkenden Zinsniveaus der letzten Jahre musste ein immer größerer Anteil des Beitrags für die Zinspapiere der Beitragserhaltungsgarantie verwendet werden, sodass Jahr für Jahr ein immer geringerer Anteil des Beitrags ins Fondskapital investiert werden konnte.
Es gibt Arbeitgeber, die das Gehalt erst im Folgemonat überweisen. So kann es sein, dass der Beitrag aus Dezember erst im Januar des Folgejahrs gutgeschrieben wird. Die Renteninformation wird jedoch regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahrs erstellt.
Fehlt z. B. mitten im Jahr ein Beitrag, ist es möglich, dass der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen keine Zahlung vorgenommen hat. Hierüber kann Ihnen Ihr Arbeitgeber Auskunft geben. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach.
Das Garantiekapital dient zur Sicherstellung der Beitragserhaltungsgarantie (siehe dazu auch "Was ist unter Beitragserhaltungsgarantie zu verstehen?"). Hierzu werden Teile jedes gezahlten Beitrags in festverzinsliche Wertpapiere investiert, die zum Ablaufzeitpunkt des Vertrags einen garantierten Wert aufweisen. Damit ist sichergestellt, dass der Pensionsfonds mindestens die eingezahlten Beiträge (abzüglich etwaiger Risikobeiträge für ergänzende Leistungen) für Sie zum Rentenbeginn zur Verfügung stellen kann.
Das Fondsvermögen bildet jenen Teil des Beitrags ab, der nicht für die Beitragserhaltungsgarantie verwendet wird. Diesen Beitragsteil investiert der DEVK-Pensionsfonds ohne Ausgabeaufschlag für Sie in Monega-Fonds.
Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Gestaltung der Fondsanlage nicht möglich ist, da die Kapitalanlagestrategie in Abstimmung mit dem Kapitalanlagebeauftragten der Beiräte übergreifend für alle Versorgungsberechtigten gleich geregelt ist.
Bis zum 60. Lebensjahr werden die Beitragsanteile des Fondsvermögens in den Dachfonds "DEVK Global Invest PeF" investiert, der als Dachfonds wiederum Aktienfonds (im Wesentlichen Indexfonds) erwirbt.
Zum 01. August 2021 haben wir die Kapitalanlagestrategie noch einmal verbessert, so dass nun größere Anteile des Beitrags für das Fondsvermögen zur Verfügung stehen als zuvor. In welche Unterfonds unser Dachfonds zum 31. Dezember 2021 investiert war, erfahren Sie in der Box "Warum gibt es nur noch ein oder zwei Fondsnamen auf meiner Renteninformation?".
Zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr wird das bis dahin angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage, also einen Rentenfonds umgeschichtet.
Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle weiteren Beitragsleistungen in diese Anlageform. Derzeit ist die gewählte Anlageform der Wertpapierfonds "Monega Dänische Covered Bonds LD (I)", Dieser Fonds investiert ausschließlich in dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität.
Während der Umschichtung kann es deshalb sein, dass sich Ihr Fondskapital sowohl aus Anteilen der DEVK Global Invest PeF, als auch aus Anteilen des Monega Dänische Covered Bonds LD (I) zusammensetzt.
Die Mittel zur Sicherung der Beitragserhaltungsgarantie werden in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Hierbei erwerben wir nur Papiere, die zum Kaufzeitpunkt mit einem "Mindestrating A-" von international anerkannten Ratingagenturen (Moodys und/oder Standard & Poor's) ausgezeichnet wurden. Diese Auszeichnung erhalten nur Anbieter (Emittenten) mit gesichertem finanziellen Hintergrund.
Bei der Art der Wertpapiere handelt es sich in der Mehrzahl um sogenannte Nullkuponanleihen, die keine laufenden Zinszahlungen wie herkömmliche Wertpapiere vorsehen. Diese Nullkuponanleihen (oder auch Zerobondanleihen) werden zu einem um die Zinsen der nächsten Jahre verminderten Wert gekauft. Der Rückgabewert entspricht zum Ablaufzeitpunkt dem "vollen Wert".
Bis zu 10 Prozent des Kapitals können durch den Pensionsfonds in Immobilienfonds bzw. -beteiligungen angelegt werden. Aktuell bestehen Investitionen in Fonds, die in deutsche bzw. europäische Büroimmobilien investieren und erwartungsgemäß im Vergleich zu aktuellen Zinsanlagen höhere Erträge abwerfen.
Jedes Jahr erhöht sich das Garantiekapital um die gutgeschriebenen Zinsen. Bei laufender Beitragszahlung kommen die für das Garantiekapital verwendeten Beitragsteile noch hinzu.
Seit August 2020 investieren wir das Fondskapital nur noch in den Dachfonds DEVK Global Invest PeF bzw. in den Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I).
Dachfonds bedeutet, dass der Fonds seinerseits wieder in sogenannte Unter-Fonds investiert.
Aktuell wird unter anderem ein Teil in den Monega Euroland PeF angelegt, der den Index EuroStoxx50 abbildet. Weitere Teile werden in den Aktienfonds Monega Germany PeF investiert, der als Indexfonds den DAX40 nachbildet sowie in einen weiteren Indexfonds, der den wichtigsten US-Index “S+P 500“ abbildet. Ein anderer Teil fließt in ein Fondsprodukt, das seine Mittel vornehmlich in Aktien aus Schwellenländern mit Schwerpunkt in Südostasien anlegt, sowie in den Fonds Monega Innovation, der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichem Patentportfolio investiert. Zusätzlich werden seit 2022 auch Fondsanteile erworben, die Indizes abbilden, deren Zusammensetzung sich an Aspekten der Nachhaltigkeit orientieren.
Bei diesen Aktieninvestments liegt ein aus unserer Sicht ein sinnvoller Schwerpunkt auf Deutschland mit seiner starken Volkswirtschaft. Den wichtigsten und größten Aktienmarkt der Welt - USA - berücksichtigen wir mit dem genannten Indexfonds.
Zum 31.12.2021 war der DEVK Global Invest PeF prozentual in folgende Einzelfonds investiert:
- Monega Euroland PeF: 34,9 %
- Monega Germany PeF: 33,1 %
- Monega ARIAD Innovation: 8,5 %
- I Shares S&P 500 ETF: 9,4 %
- X trackers MSCI Emerging Markets ETF: 9,2 %
- Kasse 4,9 %
Der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I) investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität.
Bis zum 55. bzw. dem 60. Lebensjahr werden die Beitragsanteile für das Fondskapital chancenoptimiert in Aktienfonds investiert. Dabei wird der für das Fondskapital vorgesehene Beitrag in den Dachfonds DEVK Global Invest PeF investiert.
Dachfonds bedeutet, dass der Fonds seinerseits wieder in Fonds investiert. Wie sich der Dachfonds zusammensetzt, können sie im Einzelnen der Rubrik "Information zur Kapitalanlage" der Renteninformation entnehmen.
Aktuell wird unter anderem ein Teil in den Monega Euroland PeF angelegt, der den Index EuroStoxx50 abbildet. Weitere Teile werden in den Aktienfonds Monega Germany PeF investiert, der als Indexfonds den DAX30 nachbildet sowie in einen weiteren Indexfonds, der den wichtigsten US-Index “S+P 500“ abbildet. Ein anderer Teil fließt in ein Fondsprodukt, das seine Mittel vornehmlich in Aktien aus Schwellenländern mit Schwerpunkt in Südostasien anlegt, sowie in den Monega Innovation, der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichem Patentportfolio investiert.
Bei diesen Aktieninvestments liegt ein aus unserer Sicht sinnvoller Schwerpunkt auf Deutschland mit unserer starken Volkswirtschaft. Den wichtigsten und größten Aktienmarkt der Welt - USA - berücksichtigen wir mit dem genannten Indexfonds.
Zwischen dem 56. und 60. bzw. dem 60. und 63. Lebensjahr wird das angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage (Rentenfonds) umgeschichtet. Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle weiteren für das Fondskapital verwendeten Beitragsteile in diese Anlageform.
Derzeit ist dies der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I). Dieser Fonds investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität. Während der Umschichtung kann es deshalb sein, dass sich Ihr Fondskapital sowohl aus Anteilen des Monega Dänische Covered Bonds LD (I) als auch aus dem DEVK Global Invest PeF zusammensetzt.
Passiv gemanagte Investmentfonds
Ein sogenannter Indexfonds bildet durch entsprechende Aktieninvestitionen einen Aktienindex ab. Die Wertentwicklung des Fonds wird abzüglich der Kosten des Fonds in der Regel dem Indexverlauf entsprechen. Da sich das Fondsmanagement stets am Index orientiert, sind von Seiten der Fondsmanager jedoch weniger Eingriffe notwendig, was den Fonds kostengünstiger gestaltet. Dies ist beispielsweise bei den beiden Fonds Monega Euroland PeF und Monega Germany PeF der Fall, die den EuroStoxx50- bzw. den DAX40-Index nachbilden und ebenfalls für den Fonds, der den S+P 500 Index abbildet.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass in einem weit entwickelten Markt, in dem alle Marktteilnehmer über nahezu die gleichen Informationen zur gleichen Zeit verfügen, ein aktives Management nicht sinnvoll ist.
Untersuchungen zeigen, dass nur ungefähr 20 Prozent aller aktiv gemanagten Aktienfonds die Benchmark, d. h. die gleiche Wertentwicklung wie die dazugehörigen Indizes erreichen oder überschreiten, und dass eine systematische Outperformance (Gewinnsteigerung) z. B. bei den großen Aktienindizes in der Eurozone über viele Jahre hinweg nicht zu erwarten ist. Daher sind wir grundsätzlich der Meinung, dass ein passives, kostengünstiges Management einem aktiven Management vorzuziehen ist.
Aktiv gemanagte Investmentfonds
Im Fall des Fonds "Monega Ariad Innovation", der in Aktien von Unternehmen mit aussichtsreichen Patenten investiert, ist ein aktiver Investmentansatz durchaus sinnvoll, da die Intransparenz dieses Teils des Aktienmarktes höher ist.
In einem aktiv gemanagten Fonds weicht das Fondsmanagement bewusst "aktiv" von der Benchmark ab, die das Anlageuniversum widerspiegelt. Dies kann durch die Steuerung des Investitionsgrades erfolgen, durch die Über- und Untergewichtung einzelner Titel zur Benchmark oder durch Investition in Aktienwerte, deren Selektion nach bestimmten Kriterien erfolgt - wie beim Monega Ariad Innovation.
Die Fondsinformationen zu dem Publikumsfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I) finden Sie auf der Internetseite der Monega Kapitalanlagegesellschaft unter: www.monega.de.
Für die Kursübersicht haben wir eine eigene Seite bei der Monega für Sie eingerichtet: www.monega.de\devkpensionsfonds.
Die internationalen Wertpapierkennnummern (englisch: International Securities Identification Number, abgekürzt ISIN) für die einzelnen Fonds lauten:
- DEVK Global Invest PeF : DE000A2PT1X3
- Monega Dänische Covered Bonds LD (I): DE00A141WH1
Nein, diese sind für Kunden des Pensionsfonds ausgabeaufschlagfrei. Die gilt auch für die Fonds, die innerhalb des Dachfonds "DEVK Global Invest PeF" erworben werden.
Die Ausschüttungen der Fonds werden ohne Kosten für Sie sofort wieder investiert. Der Fondspreis reduziert sich um die Ausschüttungshöhe, gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Fondsanteile in Ihrem Depot, sodass insgesamt die Summe des investierten Fondskapitals unverändert hoch ist. Sie müssen an dieser Stelle hierzu keine Anweisungen erteilen.
Grundsätzlich gilt die Beitragserhaltungsgarantie (s. o.) des Pensionsfonds. Die eingezahlten Beiträge können also nicht verloren gehen. Die Investition in Investmentfonds sorgt für den Mehrertrag über die eingezahlten Beiträge hinaus, aber Schwankungen am Aktienmarkt haben immer - positiv oder negativ - Einfluss auf den Wert des Fondsguthabens.
Im Hinblick auf die lange Laufzeit einer Pensionsfondszusage wird der Kunde bei regelmäßiger Beitragszahlung sowohl in guten wie auch in schwierigen Börsenphasen Fondsanteile erwerben. In schwierigen Börsenphasen wird er wegen niedrigerer Fondspreise mehr Anteile erwerben können als in Boomphasen. Durch die lange Laufzeit der Pensionsfondszusage sollte deshalb ein attraktives Wachstum der Fondskomponente und damit eine attraktive Verzinsung der Beiträge möglich sein.
Um das Risiko zu reduzieren, dass sich die Aktienmärkte kurz vor Beginn der Rentenphase negativ entwickeln, wird zwischen dem 56. und dem 60. Lebensjahr bzw. dem 60. und 63. Lebensjahr das bis dahin angesparte Fondskapital schrittweise in eine sicherheitsorientierte Anlage umgeschichtet. Ab diesem Zeitpunkt fließen auch alle für das Fondskapital verwendeten Beitragsteile in diese Anlageform. Derzeit ist dies der Wertpapierfonds Monega Dänische Covered Bonds LD (I). Dieser Fonds investiert ausschließlich in Dänische Pfandbriefe mit sehr guter Bonität.
Auch wenn es sich bei dem DEVK-Pensionsfonds um einen der kostengünstigsten Anbieter für betriebliche Altersversorgung im Markt handelt, müssen die Versorgungskonten und Kapitalanlagen verwaltet werden, was nicht kostenfrei möglich ist.
Die Kosten werden jedem Versorgungsberechtigten bei Zustellung der Vertragsunterlagen offengelegt und sind im Pensionsplan zu finden.
Die Beitragserhaltungsgarantie wird durch die Kosten nicht belastet.
Es gibt beitragsabhängige und beitragsunabhängige Kosten. Die beitragsabhängigen Kosten fallen nur dann an, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber Beiträge zahlen. Es handelt sich dabei um einen Prozentsatz des eingezahlten Beitrags. Die beitragsunabhängigen Kosten (Stückkosten) werden immer erhoben, egal ob Beiträge fließen oder nicht.
Ab dem Bezug einer Rente fallen laufende Kosten an, die bereits rechnerisch in den Rentenfaktoren berücksichtigt sind.
Bitte nehmen Sie sich im Zweifel auch noch einmal die Kostenanlage in Ihren Pensionsfondsunterlagen zur Hand.
Im Leistungsfall garantiert der Pensionsfonds, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verrentung bereitsteht. Es kann jedoch sein, dass das vorhandene Kapital dafür - zum Beispiel in den sogenannten vorzeitigen Versorgungsfällen, also Erwerbsminderung oder Tod vor Beginn der Altersrente - nicht ausreicht. Mit den Mitteln aus dem Sicherheitszuschlag wird das Vermögen dann aufgefüllt. Darüber hinaus können nicht benötigte Teile des Sicherheitszuschlags zur Kostendeckung verwendet werden.
Der DEVK-Pensionsfonds bietet zwei Leistungskomponenten an: Basisleistungen und ergänzende Leistungen. Basisleistungen sind immer eingeschlossen. Ergänzende Leistungen können bei Eintritt in den Pensionsfonds ausgeschlossen werden, wenn sie nicht gewünscht sind.
Der Pensionsfonds sieht grundsätzlich im Leistungsfall als Basisversorgung eine Rente aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Versorgungskapital in Form einer
- Altersrente, vorgezogenen Altersrente oder eines Auszahlungsplans,
- Erwerbsminderungsrente,
- Hinterbliebenenrente (d. h. Witwen-/Witwer- oder Partner- und Waisenrente) vor.
Aus den ergänzenden Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen zahlen wir eine zusätzliche Rente.
Die ergänzenden Leistungen werden jährlich neu berechnet, ihre Höhe ist abhängig von der Beitragszahlung der beiden Vorjahre. Da es sich bei den ergänzenden Leistungen um zusätzliche Renten handelt, werden dem Versorgungskapital zur Finanzierung regelmäßig Risikobeiträge entnommen.
Die Höhe der Risikobeiträge für ergänzende Leistungen richtet sich nach dem Alter des Versorgungsberechtigten und der Höhe der Rente. Darüber hinaus fließen aktuelle Annahmen bzgl. Biometrie (z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten, Invalidisierungswahrscheinlichkeiten), Rechnungszins und Kosten für den möglichen Rentenbezug in die Berechnung ein. Die Risikobeiträge werden versicherungstechnisch von Jahr zu Jahr neu ermittelt. Risikobeiträge können nicht für die Zukunft berechnet werden.
Es wurden mindestens 54 Prozent des Risikobeitrags wieder gutgeschrieben. Wie berechne ich den Betrag?
Sie nehmen den ausgewiesenen Betrag und multiplizieren ihn mit 0,54. Bei einem Betrag von 10,00 Euro x 0,54, wurden Ihnen 5,40 Euro gutgeschrieben. Für die ergänzenden Leistungen haben wir in diesem Beispiel nur einen Betrag von 4,60 Euro aus Ihrem Beitrag von 10,00 Euro einbehalten.
Warum so umständlich?
Wir sind dazu verpflichtet, in den Annahmen zur Berechnung der Risikobeiträge Sicherheiten zu berücksichtigen. Soweit diese Sicherheiten nicht benötigt werden, werden die daraus entstehenden Gewinne entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen den Verträgen wieder gutgeschrieben.
Auf der Anmeldung zum Pensionsfonds (Antrag) sind unter Punkt 2 die ergänzenden Leistungen aufgeführt.
Grundsätzlich sieht der Pensionsfonds immer einen Einschluss der ergänzenden Leistungen vor. Der Ausschluss ist durch "Kreuze" kenntlich zu machen, sofern man diese Leistungen nicht vereinbaren möchte.
Die Entscheidung, ob ergänzende Erwerbsminderungsleistungen innerhalb des Versorgungsschutzes berücksichtigt werden sollen, wird bei Eintritt in den Pensionsfonds dauerhaft bindend getroffen. Ein nachträglicher Ein- oder Ausschluss ist nicht möglich.
Da sich Ihre Lebenssituation im Laufe der Anwartschaftsphase verändern kann, ist es möglich, die ergänzenden Hinterbliebenenleistungen den Umständen anzupassen. Sie können daher zu jedem nächsten Monatsersten aus dem Versorgungsschutz ausgeschlossen und jeweils zu Beginn des nächsten Kalenderjahrs (01.01.) eingeschlossen werden. Hierzu ist eine Änderungsvereinbarung erforderlich, die unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Beiträge an einen Pensionsfonds bleiben bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei (für 2022 sind dies 6.768 Euro). Bis zu vier Prozent konnten davon auch sozialversicherungsfrei (für 2022 3.384 Euro) in den Pensionsfonds eingezahlt werden.
Der steuerfreie Höchstbetrag verringert sich um Beiträge, die nach § 40b Einkommensteuergesetz pauschalversteuert an eine Direktversicherung oder Pensionskasse geleistet werden.
Alle Auszahlungen aus dem Pensionsfonds sind nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (nachgelagert) zu versteuern. Für genauere Informationen zur Besteuerung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Im Jahr 2022 erhalten die Verträge bis auf wenige Ausnahmen eine laufende Überschussbeteiligung.
Der Risikoüberschuss für die ergänzenden Leistungen bleibt unverändert bei 65 Prozent für die ergänzenden Erwerbsminderungsleistungen bzw. 54 Prozent für die ergänzenden Hinterbliebenenleistungen (sofern diese jeweils eingeschlossen sind).
Darüber hinaus erhält jeder Vertrag einen vom Tarif abhängigen laufenden Grundüberschuss von mindestens 0,1 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Der Schlussgewinn beträgt für 2022 mindestens 2,40 Prozent des maßgeblichen Garantiekapitals.
Die genannten Überschussanteile werden direkt Ihrem Fondsvermögen gutgeschrieben.
Die laufenden Renten mit einem Beginn ab 01.01.2012 erhalten in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Leistungsart einen Zinsüberschussanteil. Aufgrund der gebildeten Zusatzreserve für laufende Leistungen werden die Zinsüberschüsse auch für das Jahr 2022 – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns – nicht zur Leistungserhöhung, sondern zur Gegenfinanzierung dieser Zusatzreserve verwendet.
Für frühere Rentenbeginne kann über den eingerechneten Garantiezins von 2,25 Prozent hinaus kein Zinsüberschussanteil mehr gewährt werden.
Obwohl die geschäftlichen Rahmenbedingungen herausfordernd sind, erwarten wir weiterhin eine stabile Ertragskraft der Gesellschaft.
Weitere Informationen, zum Beispiel zur Bestandsentwicklung, zur Vermögens- und Ertragslage und Ähnlichem, können Sie dem vom Abschlussprüfer geprüften und testierten Jahresabschluss und dem dazugehörigen Lagebericht entnehmen.
Als Versorgungsträger müssen wir unser Leistungsversprechen jederzeit sicherstellen. Dazu werden wir von der BaFin beaufsichtigt, kalkulieren vorsichtig und garantieren die Rentenhöhen erst im Versorgungsfall.
Im Versorgungsfall (also bei Beginn einer Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente) errechnen wir die Rentenhöhe mit den jeweils gültigen Rechnungsgrundlagen.
Wegen der steigenden Lebenserwartung hat ein unabhängiger Gutachter in der Vergangenheit festgestellt, dass unsere bisher verwendeten Rechnungsgrundlagen vermutlich nicht ausreichen, um die zukünftigen Renten dauerhaft und lebenslang zahlen zu können. Deswegen mussten wir diese Rechnungsgrundlagen anpassen.
Gleichzeitig bedeutete dies, dass die auf der Renteninformation ausgewiesenen Renten geringer ausfallen.
Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, bleibt diese natürlich in der Höhe unverändert, wird allerdings so lange nicht mehr erhöht, bis der für die Sicherheitsreserve zusätzlich nötige Betrag aus der Überschussbeteiligung erwirtschaftet ist.
Im Leistungsfall garantiert der Pensionsfonds die Summe der eingezahlten Beiträge.
Wie in der Lebensversicherung ist der Rechnungszins aber Bestandteil der Kalkulationsgrundlagen für die Höhe der Rentenfaktoren. Vergleichen Sie hierzu bitte auch die Antwort auf die Frage: "Wer legt diese Rentenfaktoren fest und können sie sich ändern?"
Ja, zu Beginn Ihrer Altersrente können Sie bis zu 30 Prozent des vorhandenen Versorgungskapitals als Einmalzahlung erhalten. Die aus dem verbleibenden Versorgungskapital gebildete Rente fällt dann entsprechend geringer aus.
Nein, eine Kündigung ist nicht möglich. Es handelt sich bei Ihrer Pensionsfondszusage um betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).
Die in Form von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung erworbenen Anwartschaften sind geschützt und dürfen erst mit Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls (Altersrente, Erwerbsminderung, Tod) zur Auszahlung kommen. Eine vorzeitige Verfügung über das Vorsorgekapital hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Allgemeine Fragen zum Vertrag, Fragen zur Leistung sowie zur Wertentwicklung beantwortet die DEVK unter folgenden Kontaktdaten:
Service-Team Pensionsfonds
Telefon: 0221 757–7373
E-Mail-Adresse für Fragen zu:
- Vertrag und Wertentwicklung: vertrag.pensionsfonds "at" devk.de
- Leistung: leistung.pensionsfonds "at" devk.de
Als allgemeiner Ansprechpartner für Fragen an Ihren Arbeitgeber bei der Deutschen Bahn steht Ihnen "Personal direkt" unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Unter der Rufnummer 069 265-1083 (intern 9100-1083) Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr. Oder schreiben Sie eine E-Mail an personal-direkt "at" deutschebahn.com.
Informationen beispielsweise zur Bestandsentwicklung des DEVK Pensionsfonds können Sie dem Jahresabschluss und dem dazugehörigen Lagebericht entnehmen, den Sie auf der Seite Unternehmensberichte finden.
Informationen zum Datenschutz
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz.
DEVK Pensionsfonds-AG
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Bernd Zens
Vorstand: Joachim Gallus, Birgit Großmann
Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 36041
Riehler Straße 190
50735 Köln
Telefon: 0800 4-757-757
Fax: 0221 757-2200
E-Mail: info "at" devk.de
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung
Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G.
Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Klaus-Dieter Hommel
Vorstand: Gottfried Rüßmann (V), Michael Knaup, Dietmar Scheel, Bernd Zens, Dr. Michael Zons
Sitz des Vereins: Köln, Amtsgericht Köln Nr. 42 HRB 8234
Riehler Str. 190
50735 Köln
Telefon: 0800 4-757-757
Fax: 0221 757-2200
E-Mail: info "at" devk.de
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz "Datenschutzbeauftragte", über das Kontaktformular unter www.devk.de/datenschutz oder per E-Mail unter datenschutz "at" devk.de.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft" (Code of Conduct, abgekürzt CoC) verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.devk.de/datenschutz oder erhalten diese auf Wunsch schriftlich.
Stellen Sie einen Antrag auf Versorgungszusage, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss der Versorgungszusage sowie zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Angaben über Ihren Renteneintritt benötigen wir beispielsweise, um prüfen zu können, ob der Versorgungsfall eingetreten ist.
Der Abschluss bzw. die Durchführung der Versorgungszusage ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von Statistiken, z. B. für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder zur Entwicklung neuer Tarife. Die Daten aller mit der DEVK-Gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, einer Vertragsergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen der DEVK Pensionsfonds-AG oder Dritter zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes,
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können,
- zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der DEVK-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen
- zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der DEVK Versicherungen insgesamt,
- zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie z. B. die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß für uns personenbezogene Daten verarbeiten unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist dem jeweiligen Antrag beigefügt. Sie kann auch unter www.devk.de/datenschutz eingesehen oder bei den DEVK Versicherungen, Zentrale Kundenbetreuung, Riehler Straße 190, 50735 Köln, E-Mail: info "at" devk.de schriftlich angefordert werden.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Pensionsfonds- bzw. Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste unter www.euse.devk.info oder im Anhang des Antrags finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Pensionsfondszusage von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der Zusage benötigten Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Unser Unternehmen übermittelt diese Daten ebenfalls an Ihren betreuenden Vermittler, soweit dieser die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigt.
Externe Dienstleister
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie z. B. Teile der Leistungsprüfung oder gegebenenfalls die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Stelle. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß für uns personenbezogene Daten verarbeiten unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die gültige Liste ist dem jeweiligen Antrag beigefügt. Sie kann auch im Internet unter www.devk.de/datenschutz eingesehen oder bei den DEVK Versicherungen, Zentrale Kundenbetreuung, Riehler Straße 190, 50735 Köln, E-Mail: info "at" devk.de schriftlich angefordert werden. Zu diesen externen Dienstleistern gehören u. a. Assistance-Dienstleister, Aktenvernichter und Anbieter von IT-Services.
Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden).
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die o. g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der die Ansprüche gegen unsere Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu dreißig Jahren). Darüber hinaus speichern wir Ihre Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
Gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO haben Sie bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten bestimmte Rechte.
Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Außerdem haben Sie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen (Art. 16 bis 18 DSGVO).
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) jederzeit formlos zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen (Art. 21 Abs.1 DSGVO). Bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs bleibt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf