Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "U"

Um die garantierten Leistungen erfüllen zu können, wird entsprechend vorsichtig kalkuliert. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen Sie teilhaben. Die Höhe der Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der Lebenserwartung und dem Verlauf der Kosten ab. Die Ergebnisse unterliegen jedoch Schwankungen. Sie müssen daher jährlich festgestellt werden und bilden mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation unseres Unternehmens die Grundlage für die jährliche Festlegung der Überschussanteilsätze. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung ist immer ungewiss. Aussagen hierzu sind also immer unverbindlich und können nicht garantiert werden.

Überspannungsschäden sind Schäden an elektrischen Einrichtungen oder elektronischen Geräten, die durch einen Blitzschlag in die Stromversorgung verursacht wurden.

Der Beitrag richtet sich nach der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Die Einstufung erfolgt in normale und erhöhte Unfallgefährdung. Eine erhöhte Unfallgefährdung liegt z. B. vor bei Arbeiten auf Baustellen, Gerüsten, Dächern, Masten und an Fassaden, in Steinbrüchen, Bergwerken, Sägewerken und in der Holzverarbeitung, im gewerblichen Güterverkehr und -umschlag, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Tier- und Viehzucht und im -handel, in der Tierschlachtung und -zerlegung sowie in der industriellen Fleischverarbeitung, als Bedienstete von Bundeswehr und Bundespolizei sowie im Einsatzdienst bei Polizei, Feuerwehr und Zoll.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber ohne Rechtsanspruch gewährt. Sie verfügt über ein eigenes - vom Arbeitgeber abgetrenntes - Sondervermögen, das durch Zuwendungen des Arbeitgebers finanziert wird. Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage an die Arbeitnehmer und leistet hierfür steuerlich abzugsfähige Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Umgekehrt leistet die Kasse die später fällig werdenden Auszahlungen an die Arbeitnehmer.

Unverfallbarkeit ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Er besagt, dass ein Arbeitnehmer, für den z. B. eine Direktversicherung abgeschlossen worden ist, auch bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Teil der zugesagten Leistung behält, sofern die im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung festgelegten Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Entgeltumwandlung besteht sofortige Unverfallbarkeit.