Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "S"

In der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheits(SF-)Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach dem Schadenverlauf. Für jedes schadenfrei verlaufene Kalenderjahr wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft. Tritt während eines Kalenderjahres ein belastender Schaden ein, wird Ihr Vertrag entsprechend der als Vertragsgrundlage geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zurückgestuft.

Wird eine Leistung aus einer Lebensversicherung bei Ablauf oder bei Rückkauf an eine andere Person als den Versicherungsnehmer gezahlt, handelt es sich um eine Schenkung unter Lebenden, deren Leistung grundsätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Gleiches gilt bei Wechsel des Versicherungsnehmers. Wir unterliegen in diesen Fällen immer dann der Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn die Leistung 5.000 Euro übersteigt. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge, bis zu denen keine Schenkungsteuer anfällt.

In der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheits-(SF-)Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach dem Schadenverlauf. Für jedes schadenfrei verlaufene Kalenderjahr wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft. Tritt während eines Kalenderjahres ein belastender Schaden ein, wird Ihr Vertrag entsprechend der als Vertragsgrundlage geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zurückgestuft.

Die Versicherungsleistung wird aufgrund der bei Vertragsabschluss angegebenen Erkrankungen über einen bestimmten Zeitraum gestaffelt ausgezahlt. Beispiel: 1/5tel-Staffelung bei Tod innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre würde im ersten Jahr 1/5tel, im zweiten Jahr 2/5tel usw. der Versicherungssumme zur Auszahlung gelangen. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht voller Versicherungsschutz.

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