Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "D"

Das Versicherungsunternehmen als Darlehensgeber prüft im eigenen Interesse die Risiken der Kreditvergabe. In die Entscheidung fließen beispielsweise ein:

1. Der Wert der zu beleihenden Immobilie

2. Vermögen und Einkommen des Darlehensnehmers

3. Bestehende Verpflichtungen ein schließlich der Kosten der Lebenshaltung des Darlehensnehmers und seiner Familie

4. Informationen, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eingeholt werden

5. Informationen, die seitens des Darlehensnehmers beizubringen sind (bspw. Angaben zur Identität des Darlehensnehmers und zum Verwendungszweck)

Nach einer Prüfung und Bewertung wird eine zügige Entscheidung über die Darlehensanfrage erfolgen. Durch die Kreditprüfung entsteht für den Darlehensgeber keine Verpflichtung zum Abschluss eines Darlehensvertrages.

Durch die Aufnahme eines Hypothekendarlehens verpflichtet sich der Darlehensnehmer langfristig zu Zins- und Tilgungs-/Tilgungsersatzleistungen. Entsprechend sollte jeder Darlehensnehmer prüfen, ob seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausreichend ist, diese finanziellen Belastungen dauerhaft tragen zu können. Insbesondere sollten alle Einnahmequellen auf ihre langfristige Verfügbarkeit hin geprüft werden. Auch die Möglichkeit, dass ein Anwachsen der Ausgabenseite den finanziellen Spielraum wieder einengen könnte, sollte bedacht werden.

Zur Fahrzeugzulassung bzw. -ummeldung braucht bei der Zulassungsbehörde nur noch die Nummer der Versicherungsbestätigung für den elektronischen Abruf (eVB-Nummer) angegeben zu werden. Anhand dieser eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde die von uns hinterlegten Daten elektronisch abrufen.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, bezahlt die Haftpflichtversicherung an den Geschädigten einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch die im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen (Deckungsumfang). Der Deckungsumfang kann sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen. Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst tragen.

Eine Deliktsfähigkeit liegt vor, wenn der Schädiger bei einem Haftpflichtschaden für die Herbeiführung des Schadens haftbar bzw. verantwortlich gemacht werden kann. Als nicht deliktfähig gelten in der deutschen Rechtsprechung Kinder bis zum Alter von sieben Jahren ebenso wie geistig verwirrte und bewusstlose Menschen. Dieser Personenkreis kann somit für einen selbst verursachten Schaden nicht haftbar gemacht werden.

Ein dingliches Recht ist ein gegen jedermann wirkendes Recht auf unmittelbare Herrschaft über eine Sache. Im Gegensatz zu den Vorschriften über schuldrechtliche Verträge wirkt das dingliche Recht nicht nur zwischen den Vertragspartnern, sondern allgemein. Der Inhaber eines solchen Rechts hat gegenüber jedem Dritten, der sein Recht beeinträchtigt, einen Herausgabe-, Abwehr- oder Unterlassungsanspruch.

Die Direktversicherung als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer abschließt. Bei Direktversicherungen sind die Beschäftigten bezugsberechtigt. Die Beitragszahlung an das Versicherungsunternehmen erfolgt durch den Arbeitgeber. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und damit den Anlagebeschränkungen, die für Versicherungen gelten.

Die Kfz Doppelkarte war bis Ende des Jahres 2002 der Nachweis einer bestehenden Kfz Versicherung. Mittlerweile wurde die Doppelkarte von der sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigung abgelöst. Zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigen sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer für den elektronischen Abruf - die sogenannte eVB-Nummer.

Durch Vereinbarung einer Dynamik haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag jährlich an den steigenden Lebensstandard anzupassen. Die mit den Jahren entstandene Versorgungslücke wird dann ohne erneute Gesundheitsprüfung durch steigende Versicherungssummen abgesichert. Den Erhöhungsbedarf können Sie selbst bestimmen. Sie können wählen, ob Sie um 2, 5, 7,5 oder 10 Prozent erhöhen möchten. Von uns erhalten Sie automatisch jährlich vorher einen Versicherungsschein, der Sie über die neuen/erhöhten Versicherungssummen und Beiträge informiert. Ob Sie die Versicherungssummen anpassen möchten oder nicht, können Sie immer noch entscheiden, denn Sie haben ein "Widerrufsrecht". Die von der DEVK beitragsfreien Zusatzleistungen werden nicht erhöht/ dynamisiert.

Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist bei Versicherungsverträgen die maximale Entschädigungssumme, die je Schadenfall erstattet wird.