Aufhebung des Regressverzichtsabkommens

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer zum 31.12.2017 gekündigt. Wir informieren Sie über die Hintergründe und sagen Ihnen, worauf Sie jetzt achten sollten.

Regressansprüche bei Brandschäden

Am 1. November 1961 trat das Regressverzichtsabkommen (RVA) in Kraft. Es wurde von Feuer-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherern auf den Weg gebracht und sollte Versicherungsnehmer vor hohen Regressforderungen nach einem übergreifenden Brandschaden schützen. Jetzt wurde das Abkommen vom GDV gekündigt. Der Grund: Versicherten wird heute mit der modernen Haftpflichtversicherung eine effizientere Form der Absicherung geboten.

Wenn ein Brand von Ihrem Haus auf ein benachbartes Gebäude überspringt, kann der Feuerversicherer des betroffenen Gebäudes Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Im Rahmen des Regressverzichtsabkommens haben Feuerversicherer, die dem Abkommen beigetreten waren, auf einen Regress verzichtet. Dafür mussten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Schaden wurde nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  • Die Höhe des Schadens liegt zwischen 150.000 und 600.000 Euro.
  • Der Schaden ist ersatzpflichtig.
  • Es sind zwei dem Abkommen beigetretene Feuerversicherer beteiligt.
  • Der Schaden hat vom Versicherungsort des Verursachers auf fremdes Eigentum übergegriffen.
  • Es handelt sich bei dem Schaden um einen Versicherungsfall für die Feuerversicherung des Regressschuldners.

Die Haftpflichtversicherung: umfassender Schutz vor Regressforderungen

Springt von Ihrem Gebäude ein Feuer auf ein benachbartes Gebäude über, können Sie als Besitzer des Gebäudes ab dem 1.1.2018 vollständig in Regress genommen werden. Achten Sie deshalb darauf, sich jetzt ausreichend abzusichern:

  • Sie sind noch nicht haftpflichtversichert? Dann sollten Sie unbedingt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung erwägen. Diese schützt Sie umfassend vor möglichen Schadenersatzforderungen.
  • Sie haben bereits eine Haftpflichtversicherung? Dann empfiehlt es sich, Ihren Versicherungsschutz überprüfen zu lassen und die Versicherungssumme ggf. zu erhöhen.

Wir bieten Ihnen zuverlässigen Haftpflichtschutz - bei kleinen Missgeschicken ebenso wie bei Schäden in Millionenhöhe. Lassen Sie sich von einem DEVK-Berater in der Nähe beraten oder informieren Sie sich online über die Leistungen unserer Haftpflichtversicherung.

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzlich geregelte Verpflichtung, Schäden zu ersetzen, die man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.

Ihr Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und übernimmt im Leistungsfall die Wiedergutmachung des Schadens.