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Die Deckungskarten und mehr von Ihrer DEVK
Für die Zulassung und Ummeldung eines Kraftfahrzeugs bei der Straßenverkehrsbehörde benötigen Sie Deckungskarten (neu: eVB-Nummern) Ihrer Kfz-Versicherung. Jedes Kraftfahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Für die Anmeldung eines gebrauchten Wagens, der ebenfalls in Ihrem Zulassungsbezirk gemeldet war, gilt das ebenso wie für ein stillgelegtes Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk.
Falls Sie einen Wagen von einem Bezirk zum Anderen ummelden wollen, ein stillgelegtes Fahrzeug erst überführen und später regulär zuzulassen, benötigen Sie zwei Deckungskarten.
Sie können eine eVB bzw. Versicherungsbestätigung ganz einfach über unsere Internetseite oder telefonisch bestellen.
Für ein 5 Tages Kennzeichen benötigt der Fahrzeughalter für die Vorlage bei der Zulassungsstelle ebenfalls eine oder bei einer vorherigen Kurzzeitzulassung mehrere Deckungskarten.


