Ein Missgeschick ist schnell passiert
- auf Sie zugeschnittene Tarife
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kinder sind kostenfrei mitversichert
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Unser Schutz für Unglückspilze: die Privathaftpflichtversicherung der DEVK
Wir sind für Sie da:
Ihr Weg zu uns
Kontakt-
Service Telefon: 0180 2 757-757
Schaden Telefon: 0180 2 858-858
6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute
Nicht nur bei kleinen Missgeschicken, auch bei Schäden in Millionenhöhe steht die DEVK-Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob Sie zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sind und bezahlen, wenn die Forderung begründet ist. Sollte ein Anspruch nicht gerechtfertigt sein, wehren wir ihn für Sie ab, wenn es sein muss vor Gericht. Die Verfahrenskosten tragen selbstverständlich wir.
Der richtige Tarif für jede Lebenslage
Ob Single, Familie oder Senior – wir schnüren das richtige Paket für Sie. Unser günstiger Single-Tarif deckt Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben. Die Familienhaftpflichtversicherung der DEVK schließt den Ehe-/Lebenspartner samt Nachwuchs mit ein. Für alle ab 65 Jahren bieten wir einen besonders günstigen Tarif, der mit dem Zusatzpaket Senioren Haftpflicht Aktiv auch den Unfug der Enkelkinder absichert.
Unsere Produkte sind genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt:
- Kompakt: der Basisschutz mit 150 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Komfort: umfassender Schutz zum günstigen Preis
- Haftpflicht Plus oder Senioren Haftpflicht Aktiv: der Rundumschutz als Ergänzung zum Komfort-Tarif.
Wann sind Kinder mitversichert?
In der Privat- und Familienhaftpflichtversicherung sind auch Kinder mitversichert, sowohl die eigenen, als auch die des Ehegatten oder die des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners. Dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Erst wenn Ihre Kinder die erste Berufsausbildung oder das Studium abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern.
Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktsunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ihr Vorteil: Wir zahlen für den Unfug Ihrer Kinder
Rein juristisch müssten Eltern deliktsunfähiger Kinder die zerschossene Fensterscheibe des Nachbarn, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich nicht ersetzen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet, zumal Kinder Schäden meist im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freunden und Nachbarn nicht zu trüben, greifen Eltern im Schadensfall daher oft tief in die Tasche. Besteht rechtlich keine Schadensersatzpflicht, zahlt die private Haftpflichtversicherung nämlich keinen Cent.
Mit der DEVK Privat- und Familienhaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Schäden, die von deliktsunfähigen Kindern verursacht werden, übernehmen wir bei Abschluss des Komfort-Tarifs bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Außerdem im Komfort-Tarif enthalten:
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bis 250 Euro
- Schäden, die durch fremde Hunde angerichtet werden, die man beaufsichtigt
- Kautionsleistung von 25.000 Euro bei Schäden im Ausland
- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels, Pensionen und Ferienhäusern
Zusatzschutz für Anspruchsvolle
Als Ergänzung zum Komfortschutz haben wir einige sinnvolle Zusatzleistungen für Sie im Angebot. Mit dem Haftpflicht-Plus-Paket können Singles und Familien Ihren Versicherungsschutz erweitern. Für Senioren haben wir den Senioren Haftpflicht Aktiv Tarif zusammengestellt.
Haftpflicht Plus – für Singles und Familien
Mitversichert sind:
- Schäden bis 1.000 Euro an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
- das Abhandenkommen von privaten, nicht berufsbezogenen Schlüsseln, die Ihnen von einem Dritten (z. B. vom Vermieter) überlassen worden sind
(Dabei ist die Versicherungssumme auf 15.000 Euro pro Versicherungsfall und 30.000 Euro pro Jahr begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.) - Sachschäden bis 1.000 Euro, die durch Gefälligkeitshandlungen – außer Umzugsschäden – entstehen
- Schäden durch deliktsunfähige Kinder und geistig behinderte Menschen bis 50.000 Euro
- Auslandsaufenthalte in einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz ohne zeitliche Begrenzung (der Erstwohnsitz muss in Deutschland bestehen)
- Gewässerschaden-Haftpflicht für oberirdische Tankanlagen bis 5.000 Liter für das selbst genutzte Einfamilienhaus mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro
- Forderungsausfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung
- bis zu drei Surf-, Kitesurf- oder Windsurfbretter, Lenkdrachen mit Buggy sowie Strandsegler
Senioren Haftpflicht Aktiv – rundum geschützt in Ihrer besten Zeit
Mitversichert sind
- Schäden durch deliktsunfähige Enkelkinder bis 50.000 Euro
- Schäden bis 1.000 Euro an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
- das Abhandenkommen von privaten, nicht berufsbezogenen Schlüsseln, die Ihnen von einem Dritten (z. B. vom Vermieter) überlassen worden sind
(Dabei ist die Versicherungssumme auf 15.000 Euro pro Versicherungsfall und 30.000 Euro pro Jahr begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.) - Sachschäden bis 1.000 Euro, die durch Gefälligkeitshandlungen – außer Umzugsschäden – entstehen
- Auslandsaufenthalte in einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz ohne zeitliche Begrenzung (der Erstwohnsitz muss in Deutschland bestehen)
- Gewässerschadenhaftpflicht für oberirdische Tankanlagen bis 5.000 Liter für das selbst genutzte Einfamilienhaus mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro
- Forderungsausfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung
Forderungsausfalldeckung – der clevere Zusatzschutz auch zum Kompakt-Tarif
Wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher des Schadens weder Vermögen besitzt noch eine eigene private Haftpflichtversicherung, um den Schaden zu ersetzen, springt die Ausfalldeckung ein. Voraussetzung ist ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher und eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass eine Vollstreckung fruchtlos verlaufen ist. Von jeder Entschädigungszahlung wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro abgezogen.
Der Forderungsausfallschutz mit einem Selbstbehalt von 2.500 Euro ist im Haftpflicht-Plus-Paket bereits enthalten.
Wenn der Schlüssel vom Büro fehlt
Den Verlust privater Schlüssel, die Ihnen von Dritten überlassen wurden, ist bereits mit der Haftpflicht-Plus-Versicherung gedeckt. Doch auch den Verlust von berufsbezogenen Schlüsseln können Sie bei uns versichern, wenn Sie nicht bei Sicherungs- oder Bewachungsunternehmen bzw. bei mobilen Pflegediensten tätig sind.
- Produktinfo Privathaftpflicht (pdf, 119 KB)
- Produktinfo Haftpflicht Plus (pdf, 0,8 MB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (pdf, 352 KB)
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