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Ein Missgeschick ist schnell passiert

  • auf Sie zugeschnittene Tarife
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kinder sind kostenfrei mitversichert
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Unser Schutz für Unglückspilze: die Privathaftpflichtversicherung der DEVK

Wir sind für Sie da:

  • Chat-Beratung (nur mit Javascript) Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
  • DEVK-Berater finden
  • Kontakt
  • Service Telefon: 0180 2 757-757 Schaden Telefon: 0180 2 858-858 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute

Wer kennt das nicht? Es gibt Tage, an denen steht man mit dem falschen Fuß auf. Missgeschicke sind dann häufig vorprogrammiert: Der ruinierte Maßanzug des Tischnachbarn, das zerbrochene Porzellan der Gastgeberin. Alles kein Problem. Mit der Haftpflichtversicherung der DEVK schaffen Sie die finanziellen Folgen schnell wieder aus der Welt.

Nicht nur bei kleinen Missgeschicken, auch bei Schäden in Millionenhöhe steht die DEVK-Haftpflichtversicherung finanziell für Sie ein. Wir prüfen, ob Sie zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sind und bezahlen, wenn die Forderung begründet ist. Sollte ein Anspruch nicht gerechtfertigt sein, wehren wir ihn für Sie ab, wenn es sein muss vor Gericht. Die Verfahrenskosten tragen selbstverständlich wir.

Die richtige Wahl für Familien, Singles und Senioren

Egal wie Ihre Lebenssituation aussieht, wir haben die richtige Versicherung für Sie. Unser günstiger Single-Schutz deckt Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben. Die Familienhaftpflichtversicherung der DEVK schließt den Ehe-/Lebenspartner samt Nachwuchs mit ein. Und allen ab 65 Jahren bieten wir besonders günstigen Haftpflichtschutz für Senioren.

Wann sind Kinder mitversichert?

In der Privathaftpflichtversicherung für Familien sind Kinder mitversichert, sowohl die eigenen, als auch die des Ehegatten oder die des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners. Dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Erst wenn Ihre Kinder die erste Berufsausbildung oder das Studium abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern.

Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktsunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wir zahlen auch für den Unfug deliktsunfähiger Kinder

Rein juristisch müssten Eltern deliktsunfähiger Kinder die zerschossene Fensterscheibe des Nachbarn, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich nicht ersetzen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadenersatz verpflichtet, zumal Kinder Schäden meist im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freunden und Nachbarn nicht zu trüben, greifen Eltern im Schadenfall daher oft tief in die Tasche. Besteht rechtlich keine Schadenersatzpflicht, muss die private Haftpflichtversicherung nämlich keinen Cent zahlen.

Mit der DEVK Privat- und Familienhaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Schäden, die von deliktsunfähigen Kindern verursacht werden, übernehmen wir im Komfort-Schutz bis zu einer Höhe von 30.000 Euro, im Premium-Schutz sogar bis 60.000 Euro.

Übrigens: In der Senioren-Haftpflichtversicherung sind auch deliktsunfähige Enkelkinder mitversichert.

Drei Mal passgenauer Haftpflichtschutz

Sie wünschen sich eine Haftpflichtversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen ist? Wählen Sie einfach den passenden Schutz für sich aus:

  • Aktiv: der Basis-Schutz mit 150 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Komfort: umfassender Schutz zum günstigen Preis
  • Premium: der Top-Schutz für Anspruchsvolle

Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick

Leistungen Aktiv-Schutz Komfort-Schutz Premium-Schutz
Versicherungssumme
für Personen-/Sachschäden
5 Mio. € 10 Mio. € 20 Mio. €
Versicherungssumme
für Vermögensschäden
500.000 € 1 Mio. € 1 Mio. €
Selbstbehalt
je Schaden
150 € nein nein
Schäden durch deliktsunfähige Kinder, Enkelkinder und geistig behinderte Menschen
(gilt nicht für Single-Haftpflicht)
nein 30.000 € 60.000 €
Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
bis zu
nein 1.000 € 5.000 €
Mitversicherung aller im Haushalt lebender Familienangehöriger
(gilt nicht für Single-Haftpflicht)
nein nein ja
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
(auch Umzugsschäden) bis zu
nein nein 5.000 €
Verlust von fremden, privat überlassenen Schlüsseln z. B. vom Vermieter
(mit 150 € Selbstbehalt) bis zu
nein nein 25.000 €
Forderungsausfalldeckung
(mit 2.000 € Selbstbehalt)
nein nein ja

Der Premium-Schutz der DEVK kann noch mehr

Unser Premium-Schutz bietet Ihnen maximale Sicherheit und jede Menge Extras. Zum Beispiel:

  • Mitversicherung von Auslandsaufenthalten in einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz ohne zeitliche Begrenzung (Erstwohnsitz in Deutschland erforderlich)
  • Gewässerschaden-Haftpflicht für oberirdische Tankanlagen bis 10.000 Liter für das selbst genutzte Einfamilienhaus mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro
  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder Datenträger bis zu 300.000 Euro
  • Mitversicherung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage bis 50 kWp für selbstgenutzte Einfamilienhäuser
  • Versicherungsschutz für Tagesmütter (Betreuung von bis zu sechs Kindern)

Sinnvolle Zusatzleistungen zu Ihrem Haftpflichtschutz

Forderungsausfalldeckung – damit Sie nicht das Nachsehen haben

Wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher des Schadens weder Vermögen besitzt noch eine eigene private Haftpflichtversicherung, um den Schaden zu ersetzen, springt die Ausfalldeckung ein. Voraussetzung ist ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher und eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass eine Vollstreckung fruchtlos verlaufen ist. Von jeder Entschädigungszahlung wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro abgezogen.

Übrigens: Die Forderungsausfalldeckung ist im Premium-Schutz bereits enthalten - allerdings mit einem Selbstbehalt von 2. 000 Euro.

Verlust berufsbezogener Schlüssel - wenn der Schlüssel vom Büro fehlt

Wenn Ihnen als Arbeitnehmer beruflich Schlüssel überlassen werden, kommen bei deren Verlust erhebliche Kosten auf Sie zu. Deshalb können Sie bei uns auch das Abhandenkommen berufsbezogener Schlüssel versichern - bis zu einer Schadenhöhe von 25.000 Euro. Arbeitnehmern oder Beamten von Sicherungs-, Überwachungs- und mobilen Pflegediensten bieten wir diesen Versicherungsschutz nicht an.

Übrigens: Der Verlust privater Schlüssel, die Ihnen von Dritten überlassen wurden, ist im Premium-Schutz automatisch mitversichert (bei einem Selbstbehalt von 150 Euro).

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