© Jürgen Naber

Das Hinweisgebersystem der DEVK

Verantwortungsvolles Handeln hat bei uns höchste Priorität. Sollte es dennoch dazu kommen, dass sich Mitarbeitende oder Partnerinnen und Partner der DEVK unethisch oder gesetzeswidrig verhalten, so können Sie dies über unsere Whistleblowing-Kanäle melden.

Wie werden Hinweisgebende geschützt?

1. Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist unser oberstes Gebot. Das heißt: Grundsätzlich wird die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind,
  • und der sonstigen in der Meldung genannten Personen

stets gewahrt.

Ausnahme: Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über vermeintliche Verstöße meldet, ist nicht im gleichen Maße geschützt.

2. Schutz vor Repressalien

Die Compliance-Funktion strebt den Schutz der Hinweisgebenden vor Repressalien an. Repressalien sind Benachteiligungen als Reaktion auf eine Meldung, wie z. B. Kündigung, Suspendierung, Herabstufung oder Verweigerung einer Beförderung, aber auch Mobbing oder ähnliches.

3. Unparteilichkeit

Wir stellen sicher, dass die Fallbearbeitung unabhängig, unparteiisch und frei von Interessenkonflikten erfolgt.

Welche Verstöße sollten gemeldet werden?

Sie können zu den folgenden Themen Hinweise abgeben:

  • Korruption/Bestechung
  • Wirtschaftskriminalität/Betrug
  • Wettbewerbsdelikte/Kartellverstöße
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
  • Interessenkonflikte
  • Nichteinhaltung von Vertriebs-Compliance
  • Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
  • Verstöße gegen Regeln des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bzw. Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten
  • Verstöße gegen DEVK-spezifische Regelungen, bspw. den Supplier Code of Conduct

Wer kann das Hinweisgebersystem nutzen?

Sowohl Mitarbeitende als auch Außenstehende können Compliance-Verstöße melden.

Wie können Sie einen Verstoß melden?

Meldung über den Chief Compliance Officer der DEVK

Dr. Nabila Abaza-Uhrberg
E-Mail: compliance "at" devk.de

Was passiert nach Abgabe einer Meldung?

Wenn Sie einen Verstoß melden, leiten wir folgende Schritte ein:

  • Eingangsbestätigung: Hinweisgebende erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine schriftliche Eingangsbestätigung.
  • Untersuchung der Meldung: Zunächst wird überprüft, ob die Meldung grundsätzlich plausibel ist und Substanz hat. Hat sich der Anfangsverdacht bestätigt, wird im Rahmen einer internen Untersuchung der Sachverhalt untersucht und aufgeklärt. Wenn erforderlich, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, z. B. arbeitsrechtliche Schritte, strafrechtliche Maßnahmen oder die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprücher (u. a. Schadenersatz).
  • Rückmeldung: Hinweisgebende erhalten spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Diese beinhaltet eine Information über geplante und bereits ergriffene Maßnahmen sowie die Gründe für diese.

DEVK's Whistleblowing System: English version