Der 360°-Grad-Schutz für Ihre Zähne

Für den Erhalt der eigenen Zähne kann man eine Menge tun. Zum Beispiel mit unserem neuen günstigen Zahnbehandlungstarif (D2). Sichern Sie sich noch mehr Leistungen rund um Ihre Zahngesundheit - ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung!

Mehr Leistungen für Zahn- und Mundkrebsprophylaxe

Unser neuer Zahnbehandlungstarif (D2) bietet Ihnen umfassende Leistungen und attraktive Neuerungen im Bereich Zahn- und Mundkrebsprophylaxe:

Mit einer Wurzelbehandlung sollen Zähne mit abgestorbenem Zahnmark erhalten werden. Diese Behandlung wird nur unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse bezahlt. Zum Beispiel, wenn der zu erhaltende Zahn Teil einer bereits existierenden Brücke ist.

Die Behandlung einer Parodontose bedarf einer genauen Diagnose. Häufig verbessern sich die Krankheitssymptome bereits durch eine professionelle Zahnreinigung. Dabei werden Beläge entfernt und Zahnfleischtaschen gereinigt. In schwereren Fällen muss der Zahnarzt auch zum Messer greifen. Da Pa­ro­don­to­se eine chronische Erkrankung ist, dauert die Behandlung ein Leben lang an.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur die normale chirurgische Parodontosebehandlung. Vor- beziehungsweise nachbehandelnde Maßnahmen oder gar die gründliche Laserbehandlung müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Betäubungen und Narkosen sind beim Zahnarzt nicht immer kostenfrei. Bei Füllungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, Inlays beispielsweise, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Gar nicht übernommen werden in der Regel die Kosten für eine Vollnarkose. Die kann zum Beispiel bei Patienten mit Angst vor Zahnbehandlungen notwendig sein und dann schnell ein paar Hundert Euro kosten.

Kunststofffüllungen bieten deutliche Vorteile: Sie werden der natürlichen Zahnfarbe angeglichen und sind daher kaum sichtbar. Außerdem muss für eine Kunststofffüllung nur wenig gesunde Zahnsubstanz entfernt werden. Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur bei Amalgamfüllungen oder einfachen Kunststofffüllungen im sichtbaren Bereich. Hochwertige Kunststofffüllungen und solche an Zähnen im Seitenbereich oder in Backenzähnen müssen Sie selbst tragen.

Die Mundkrebsvorsorge dient der frühzeitigen Abklärung kleinster Gewebeveränderungen, denn schon kleine Veränderungen in der Mundhöhle können mögliche Vorstufen einer Krebserkrankung sein. Da Mundkrebs nicht von heute auf morgen entsteht, ist eine möglichst schnelle Entdeckung von entscheidender Bedeutung. Hier gilt: Je früher die Erkrankung erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen.

Unter einer Fissurenversiegelung (Fissur = Einkerbung/Furche in der Kaufläche) versteht man eine Beschichtung der Zähne mittels einer dünnen Schicht aus Kunststoff, um sie vor Karies zu schützen. Im Gegensatz zur Füllungstherapie wird sie also vorbeugend angewandt, bevor ein kariöser Defekt am Zahn entsteht.

Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird von ausgebildeten Fachkräften oder vom Zahnarzt vorgenommen. Sie ist eine wirksame Ergänzung zur alltäglichen Mundhygiene und dient der gründlichen Entfernung von Zahnbelag und Zahnstein. Durch das Polieren der Zahnoberflächen wird zudem die Neubildung von Belägen erschwert. Regelmäßig durchgeführt beugt die PZR der Entstehung von Karies und Parodotose vor.

Professionelle Prothesenreinigung

Nicht nur an Zähnen, auch an Prothesen können sich Zahnbeläge bilden. Nicht selten sind sie die Ursache für Mundgeruch und Entzündungen im Mundraum. Eine professionelle Reinigung sorgt auch hier für Abhilfe.

Kundeninformation

Die nachfolgenden Tarifbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – AVB/KK Teil III) enthalten wichtige Informationen. Sie bilden - zusammen mit den Ihnen bereits vorliegenden Versicherungsbedingungen (AVB/KK Teil I und II) - die Grundlage für den Vertragsabschluss. Bitte drucken Sie das Dokument aus oder laden Sie es herunter und speichern Sie es ab.

Download zum Zahnbehandlungstarif (D2)