Unser Zahnersatz Komfort:
- bis zu 40% der erstattungsfähigen Kosten für Implantate
- professionelle Zahnreinigung
- bis zu 105 € pro Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen
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Die ambulante Zusatzversicherung der DEVK
Wir sind für Sie da:
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Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
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Service Telefon: 0180 2 757-757
Schaden Telefon: 0180 2 858-858
6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute
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Weitere Informationen über "ambulante Zusatzversicherung"
Was eine ambulante Zusatzversicherung Ihnen bieten kann
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen viel, lässt aber auch Lücken, die wir mit dem Angebot einer ambulanten Zusatzversicherung für DEVK-Versicherte schließen. Gegen einen geringen monatlichen Betrag zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung sichern Sie sich gegen hohe Zuzahlungen ab und erhalten zugleich eine verbesserte medizinische Behandlung. So erhalten Sie Zuschüsse z. B. zu Brillen und Kontaktlinsen, zu Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Ihre Zuzahlungen reduzieren sich dadurch auf ein Minimum. Zudem sind Sie beim Krankheitsfall im Ausland privat versichert. Dort werden Sie als Privatpatient versorgt und ebenso wird der medizinisch notwendige Rücktransport übernommen.
Damit Sie auch während eines Krankenhausaufenthalts im Inland als gesetzlich Versicherter optimal abgesichert sind, bieten wir Ihnen unsere leistungsstarke stationäre Zusatzversicherung an. Der Testsieger der Stiftung Warentest (Ausgabe 11/2009) umfasst u. a. die freie Krankenhauswahl, die privatärztliche Behandlung z. B. durch den Chefarzt, die Unterbringung in einem Zweibettzimmer sowie Hebammenleistungen und die Übernahme von Krankentransporten bis zu 100 Kilometern.
Auch die Unterbringung im Einbettzimmer ist gegen eine geringe Kostenbeteiligung möglich. Darüber hinaus erhalten Sie Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Behandlung oder das Zweibettzimmer.
Durch diese Krankenhaus-Zusatzversicherung der DEVK sind Sie im Krankenhaus privat versichert und werden damit zum Patienten erster Klasse. Der gesetzliche Anspruch ohne die Ergänzungsversicherung würde wie folgt aussehen: Die Unterbringung der Patienten erfolgt in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung entspricht den Richtlinien der kassenärztlichen Versorgung.
Ob Sie sich für eine stationäre oder für eine ambulante Zusatzversicherung für mehr Unterstützung im Krankheitsfall entscheiden, Sie sind auf alle Fälle mit der DEVK rundum besser versorgt und genießen einen Komfort, der mit den Leistungen privat Versicherter vergleichbar ist.
Gerne informieren wir über den Leistungsumfang unserer ambulanten Zusatzversicherung auf unserer Webseite: ambulante Zusatzversicherungen.

