Optimaler Schutz für Ihr Kind
- Zahlreiche Leistungen kostenlos mitversichert
- Kinder-Betreuungsgeld bis 1.250 €
- Junior Plus: Schutz auch bei krankheitsbedingter Invalidität
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Starker Schutz für Kurze: die Kinder-Unfallversicherung der DEVK
Bei rund zwei Millionen Unfällen pro Jahr kommen Kinder zu Schaden. Etwa 80 Prozent dieser Unfälle sind nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt! Die Unfallversicherungen der DEVK schützen Ihren Nachwuchs überall dort, wo die gesetzliche Absicherung nicht greift: zu Hause, in der Freizeit, beim Sport und in den Ferien. Aber auch im Kindergarten oder in der Schule ist unsere Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz.
Maximale Sicherheit für Ihr Kind
Unser Kinder-Unfallschutz deckt mit seinen drei Tarifen alle großen Invaliditätsrisiken ab. Entscheiden Sie, wie viel Schutz Ihr Kind benötigt: reinen Unfallschutz oder doch lieber umfassenden Komplett-Schutz bei Unfällen und Krankheit.
Basis-Schutz: Absicherung bei Unfällen
Unser Basis-Tarif entspricht einer klassisschen Kinder-Unfallversicherung. Sie können Ihr Kind damit bereits ab seiner Geburt gegen Unfallrisiken absichern. Dazu vereinbaren Sie mit uns die Zahlung einer Invaliditätssumme. Trägt Ihr Kind nach einem Unfall bleibende Schäden davon, wird die vereinbarte Summe, je nach Grad der Invalidität ausgezahlt. Durch eine integrierte Progressionsstaffelung erhöht sich die Auszahlungssumme mit steigendem Invaliditätsgrad bis auf das Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme. Statt der Progression ist es außerdem möglich, die Verdopplung der Invaliditätssumme bei Vollinvalidität zu vereinbaren.
Wir empfehlen Ihnen unser Basis-Angebot vor allem zur Deckung unfallbedingter Kosten, wenn beispielweise kostspielige Umbauten oder ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren sind.
Erweiterter Schutz: Absicherung bei Unfällen und Krankheit (Junior Plus)
Die erweiterte Kinder-Unfallversicherung Junior Plus schützt Ihr Kind sowohl bei Unfällen als auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Für unfallbedingte Schäden leisten wir ab 1 Prozent Invalidität, bei krankheitsbedingter Invalidität zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent anteilig aus.
Bei Junior Plus gibt es keine Progression, dafür wird ab 90 Prozent Invalidität die doppelte Summe ausgezahlt. Sie können zudem eine Dynamik vereinbaren.
Komplett-Schutz: Absicherung bei Unfällen/Krankheit & lebenslange Unfallrente
Mit unserem Komplett-Angebot sichern Sie Ihrem Kind maximalen Schutz bei unfall- und krankheitsbedingter Invalidität. Denn unser Rundum-Schutz bietet Ihnen und Ihrem Nachwuchs im Schadensfall auch langfristig finanzielle Sicherheit: Bei schwerer unfallbedingter Invalidität ist Ihr Kind ein Leben lang durch eine monatliche Unfallrente abgesichert. Unsere Leistungen:
- Bei unfallbedingter Invalidität besteht ein Anspruch auf Leistung bereits ab 1 Prozent Invalidität. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich nach dem Invaliditätsgrad.
- Bei krankheitsbedingter Invalidität besteht ein Anspruch auf Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent, gezahlt wird dann auch für die ersten 24 Prozent.
- Bei schwerer unfallbedingter Invalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent) zahlen wir zusätzlich zur Kapitalentschädigung eine lebenslange monatliche Unfallrente in vereinbarter Höhe aus.
Ab 90 Prozent Invalidität verdoppelt sich die Leistung aus Junior Plus ebenso wie die Unfallrente. Für Leistungen aus der Kinder-Unfallversicherung gilt eine Progression von 500 Prozent.
| Leistungen | Basis | Erweitert | Komplett |
|---|---|---|---|
| Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität z. B. für behindertengerechte Umbauten, teure Hilfsmittel etc. | |||
| Kapitalleistung bis zur fünffachen Höhe der Grundsumme bei Vollinvalidität durch Unfall |
|||
| Beitragsfreistellung bis zur Volljährigkeit des versicherten Kindes, wenn der Versicherungsnehmers vorzeitig stirbt (bei Vertragsabschluss vor dem 45. Lebensjahr) |
|||
| Kapitalleistung bei krankheitsbedingter Invalidität soweit die Erkrankung bei Vertragsabschluss noch nicht ärztlich festgestellt wurde | |||
| Verdopplung der Kapitalleistung bei unfall- oder krankheitsbedingter Invalidität ab 90 Prozent |
|||
| lebenslange monatliche Rentenleistung bei unfallbedingter Invalidität ab 50 Prozent |
|||
| Verdopplung der monatlichen Rentenleistung bei unfallbedingter Invalidität ab 90 Prozent |
|||
| Reha-Management im Wert bis |
2.000 € |
Die Kinder-Unfallversicherung der DEVK kann noch viel mehr
Alle unsere Kinder-Unfalltarife bieten Ihnen eine ganze Reihe attraktiver Zusatzleistungen, die Sie keinen Cent mehr kosten. Überzeugen Sie sich selbst. Folgende Zusatzleistungen sind in unseren Unfalltarifen für Kinder beitragsfrei enthalten:
- Bergungskosten und Krankentransport bis 10.000 Euro
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 2.000 Euro (nicht bei Unfallrente)
- Kurkostenbeihilfe bis 1.000 Euro
- Kosmetische Operationen bis 10.000 Euro
- Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten bis 300 Euro
- Mitversicherung von Vergiftungen bis zum 10. Lebensjahr
- Kinder-Betreuungsgeld bis 1.250 Euro (25 Euro/Tag), wenn Ihr Kind unfallbedingt nicht die Schule, den Kindergarten oder die Kita besuchen kann
Noch mehr Schutz für Ihr Kind
Sie können den Unfallschutz Ihres Kindes individuell um weitere Leistungen ergänzen. Unter "sinnvolle Ergänzungen" finden Sie eine Übersicht aller Möglichkeiten.
Sinnvolle Ergänzungen
Zusätzlich zur den Angeboten der Kinder-Unfallversicherung können Sie für Ihr Kind noch weitere Leistungen vereinbaren:
- Todesfallleistung
Bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zahlen wir die vereinbarte Summe. - Unfall-Krankenhaustagegeld mit Rooming-in
Bei einer unfallbedingten vollstationären Behandlung erhalten Sie pro Tag bis zu zwei Jahre lang das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Übernachtet ein Elternteil mit im Krankenhaus (Rooming-in), so verdoppelt sich das für Ihr Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld. Die Rooming-in-Leistung gilt für versicherte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Übrigens: Auch bei ambulanten Operationen zahlen wir das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von fünf Tagen. Genesungsgeld kann bei ambulanten OPs nicht in Anspruch genommen werden. - Genesungsgeld
Nach einer unfallbedingten vollstationären Behandlung erhalten Sie ein Genesungsgeld, sobald Ihr Kind aus dem Krankenhaus entlassen ist. Das Genesungsgeld schließt an das Unfall-Krankenhaustagegeld an und wird für die gleiche Dauer gezahlt (maximal 100 Tage). Die Höhe richtet sich nach dem Krankenhaustagegeld und hängt von der Dauer der Zahlung ab.
Bei Interesse an folgenden Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte an den DEVK-Berater in Ihrer Nähe:
- Übergangsleistung
Ist Ihr Kind ein halbes Jahr nach einem Unfall noch zu mehr als 50 Prozent in seiner normalen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, erhält es eine Übergangsleistung – unabhängig von einer möglichen Invalidität. - Kosmetische Operationen
Zusätzlich zur beitragsfreien Leistung in Höhe von 10.000 Euro kann individuell eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden. - Dynamik (auf bei Junior Plus möglich)
Mit der Vereinbarung einer Dynamik gleichen Sie die Geldentwertung aus, die mit steigenden Lebenshaltungskosten einhergeht. Die abgeschlossene Invaliditätssumme steigt dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz an.
- Produktinfo Kinder-Unfallversicherung (pdf, 131 KB)
- Unfallversicherung - gesetzlich und privat (pdf, 60 KB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (pdf, 271 KB)
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