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Optimaler Schutz für Ihr Kind

  • Zahlreiche Leistungen kostenlos mitversichert
  • Kinder-Betreuungsgeld bis 1.250 €
  • Junior Plus: Schutz auch bei krankheitsbedingter Invalidität
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Starker Schutz für Kurze: die DEVK-Kinder-Unfallversicherung

Wir sind für Sie da:

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  • Service Telefon: 0180 2 757-757 Schaden Telefon: 0180 2 858-858 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute

Kinder kann man nicht in Watte packen. Toben, Klettern und die Welt zu erkunden ist wichtig. Stürze und kleinere Blessuren gehören dazu. Oft können Kinder Gefahrensituationen jedoch noch nicht richtig einschätzen. Das kann zu Unfällen führen, die nicht folgenlos bleiben. Sorgen Sie deshalb vor mit der Kinder-Unfallversicherung der DEVK.

Bei rund zwei Millionen Unfällen pro Jahr kommen Kinder zu Schaden. Etwa 80 Prozent dieser Unfälle sind nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt! Die Unfallversicherungen der DEVK schützen Ihren Nachwuchs überall dort, wo die gesetzliche Absicherung nicht greift: zu Hause, in der Freizeit, beim Sport und in den Ferien. Aber auch im Kindergarten oder in der Schule ergänzt unsere Unfallversicherung den gesetzlichen Schutz. So sind Sie und Ihr Kind im Ernstfall finanziell bestens abgesichert.

Maßgeschneiderte Sicherheit für Ihr Kind

Die DEVK bietet optimalen Schutz für Ihren Nachwuchs. Unser Kinderunfallschutz ist modular aufgebaut und deckt mit seinen drei Säulen alle großen Invaliditätsrisiken ab. Entscheiden Sie, welche Bereiche Sie versichern möchten. Die Tarife lassen sich einzeln abschließen oder beliebig miteinander kombinieren:

  • Basis-Tarif: finanzieller Schutz bei Unfällen (auch für Kinder unter einem Jahr)
  • Erweiterter Tarif: finanzieller Schutz bei Unfällen und Krankheiten
  • Komplett-Tarif: finanzieller Schutz bei Unfällen und Krankheiten sowie lebenslange Unfall-Rente bei hoher Invalidität

Viel Geld auf einen Schlag: Die klassische Kinder-Unfallversicherung

Bei der klassischen Kinder-Unfallversicherung vereinbaren Sie mit uns die Zahlung einer Invaliditätssumme, die anteilig ausgezahlt wird, wenn Ihr Kind einen Unfall erleidet. Sie können eine Progression vereinbaren, bei der sich die Auszahlungssumme mit steigendem Invaliditätsgrad stetig bis auf 500 Prozent erhöht. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Dynamik zu vereinbaren, bei der sich die Invaliditätssumme jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Auf diese Weise lassen sich steigende Lebenshaltungskosten ausgleichen.

Statt der Progression ist es außerdem möglich, die Verdopplung der Invaliditätssumme bei Vollinvalidität zu vereinbaren.

Die klassische Kinder-Unfallversicherung empfiehlt sich zur kurzfristigen Deckung unfallbedingter Kosten, beispielsweise wenn Umbauten oder ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren sind.

Mit unserem Basis-Angebot können Sie Ihr Kind bereits ab seiner Geburt gegen Unfallrisiken absichern. Dazu vereinbaren Sie mit uns die Zahlung einer Invaliditätssumme. Trägt Ihr Kind nach einem Unfall bleibende Schäden davon, wird die vereinbarte Summe, je nach Grad der Invalidität ausgezahlt. Durch eine integrierte Progressionsstaffelung erhöht sich die Auszahlungssumme mit steigendem Invaliditätsgrad bis auf das Fünffache der vereinbarten Versicherungssumme.

Wir empfehlen Ihnen unser Basis-Angebot vor allem zur Deckung unfallbedingter Kosten, wenn beispielweise kostspielige Umbauten oder ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren sind.

Umfassender Schutz – auch bei Krankheit: Junior Plus

Die erweiterte Kinder-Unfallversicherung Junior Plus schützt Ihr Kind sowohl bei Unfällen als auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Für unfallbedingte Schäden leisten wir ab 1 Prozent Invalidität, bei krankheitsbedingter Invalidität zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent anteilig aus.

Bei Junior Plus gibt es keine Progression, dafür wird ab 90 Prozent Invalidität die doppelte Summe ausgezahlt.

Komplett-Schutz für alle Fälle

Mit unserem Komplett-Angebot sichern Sie Ihrem Kind maximalen Schutz bei unfall- und krankheitsbedingter Invalidität. Denn unser Rundumschutz bietet Ihnen und Ihrem Nachwuchs im Schadensfall auch langfristig finanzielle Sicherheit: Bei schwerer unfallbedingter Invalidität ist Ihr Kind ein Leben lang durch eine monatliche Unfall-Rente abgesichert. Unsere Leistungen:

  • Bei unfallbedingter Invalidität besteht ein Anspruch auf Leistung bereits ab 1 Prozent Invalidität. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich nach dem Invaliditätsgrad.
  • Bei krankheitsbedingter Invalidität besteht ein Anspruch auf Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent, gezahlt wird dann auch für die ersten 24 Prozent.
  • Bei schwerer unfallbedingter Invalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent) zahlen wir zusätzlich zur fälligen Kapitalabfindung eine lebenslange monatliche Unfall-Rente in vereinbarter Höhe aus.

Ab 90 Prozent Invalidität verdoppelt sich die Leistung aus Junior Plus ebenso wie die Unfall-Rente. Für Leistungen aus der Kinder-Unfallversicherung gilt auch hier eine Progression von 500 Prozent.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Leistungsvorteile Tarif "Basis" Tarif "Erweitert" Tarif "Komplett"
Hohe Kapitalauszahlung z. B. für behindertengerechte Umbauten, teure Hilfsmittel etc. Ja Ja Ja
Anstieg der Kapitalauszahlung aus der Kinder-Unfallversicherung bei Vollinvalidität – bis zur fünffachen Höhe der Grundsumme Ja Ja Ja
Zahlreiche beitragsfreie Leistungen u. a. Leistungen für kosmetische OPs, Bergungskosten und Krankentransporte, Kurkostenbeihilfe Ja Ja Ja
Vergiftungsfolgen sind bis zum 10. Lebensjahr mitversichert Ja Ja Ja
Beitragsfreistellung bis zur Volljährigkeit des versicherten Kindes, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig stirbt (bei Vertragsabschluss vor dem 45. Lebensjahr) Ja Ja Ja
Mitversicherung angeborener Krankheiten (soweit sie bei Vertragsabschluss noch nicht ärztlich festgestellt waren) Nein Ja Ja
Verdopplung der Kapitalleistung ab 90 Prozent Invalidität aus Junior Plus Nein Ja Ja
Verdopplung der Rentenleistung 90 Prozent Invalidität Nein Nein Ja
Dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts Ihres Kindes bei schwerer Invalidität Bedingt Bedingt Ja

Beitragsfreie Zusatzleistungen

Folgende hilfreichen Zusatzleistungen sind beitragsfrei in den meisten Unfalltarifen der DEVK enthalten:

  • Bergungskosten und Krankentransport bis 5.000 Euro
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 2.000 Euro
  • Kurkostenbeihilfe bis 1.000 Euro
  • Vergiftungen sind bis zum 10. Lebensjahr auch im Rahmen der Kinder-Unfallversicherung und der Kinder-Unfall-Rente mitversichert (in Junior Plus generell)
  • Kosmetische Operationen bis 3.000 Euro
  • Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten bis 300 Euro
  • Kinder-Betreuungsgeld bis 1.250 Euro zur freien Verwendung, wenn Ihr Kind unfallbedingt nicht die Schule, den Kindergarten oder die Kita besuchen kann (25 Euro/Tag)
  • Reha-Management im Wert bis 2.000 Euro (in der Kinder-Unfall-Rente). Mit dem kostenlosen Rehabilitationsmanagement der DEVK kehrt Ihr Kind nach einem Unfall leichter und mit professioneller Begleitung wieder in die Normalität zurück.

Sinnvolle Ergänzungen

Zusätzlich zur den Angeboten der Kinder-Unfallversicherung können Sie für Ihr Kind noch weitere Leistungen vereinbaren:

  • Todesfallleistung
    Bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zahlen wir die vereinbarte Summe.
  • Unfall-Krankenhaustagegeld mit Rooming-in
    Bei einer unfallbedingten vollstationären Behandlung erhält Ihr Kind pro Tag bis zu zwei Jahre lang das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Übernachtet ein Elternteil mit im Krankenhaus (Rooming-in), so verdoppelt sich das für Ihr Kind vereinbarte Krankenhaustagegeld. Die Rooming-in-Leistung gilt für versicherte Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
    Übrigens: Auch bei ambulanten Operationen zahlen wir Ihrem Kind das vereinbarte Unfallkrankenhaustagegeld für die Dauer von fünf Tagen.
  • Genesungsgeld
    Mit Entlassung aus dem Krankenhaus erhält Ihr Kind ein Genesungsgeld. Es schließt an das Unfallkrankenhaustagegeld an und wird für die gleiche Dauer gezahlt (maximal 100 Tage). Die Höhe richtet sich nach dem Krankenhaustagegeld und hängt von der Dauer der Zahlung ab.

Bei Interesse an folgenden Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte an den DEVK-Berater in Ihrer Nähe:

  • Übergangsleistung
    Ist Ihr Kind ein halbes Jahr nach einem Unfall noch zu mehr als 50 Prozent in seiner normalen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, erhält es eine Übergangsleistung – unabhängig von einer möglichen Invalidität.
  • Kosmetische Operationen
    Zusätzlich zur beitragsfreien Leistung in Höhe von 3.000 Euro kann individuell eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.
  • Dynamik
    Mit der Vereinbarung einer Dynamik gleichen Sie die Geldentwertung aus, die mit steigenden Lebenshaltungskosten einhergeht. Die abgeschlossene Invaliditätssumme steigt dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz an.

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Die unabhängige und neutrale Prüfinstanz TÜV Saarland verleiht der DEVK zum wiederholten Mal das Zertifikat "TÜV Service tested". Für eine besonders hohe Kundenzufriedenheit und der hervorragenden Servicequalität erreicht die DEVK das Ergebnis "gut".

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