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DEVK-Unfallversicherung:

  • für Erwachsene und Auszubildende
  • hohe Invaliditätsleistung durch Vereinbarung der Progression
  • beitragsfreie Zusatzleistungen
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Wir sind für Sie da:

  • Chat-Beratung (nur mit Javascript) Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
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  • Service Telefon: 0800 4-757-757 · Schadenmeldung: 0800 4-858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)

Überall und immer geschützt: die DEVK-Unfallversicherung

Etwa alle fünf Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Meist ereilt einen das Pech in der Freizeit oder im Haushalt. Viele Unfälle bleiben glücklicherweise ohne ernste Folgen. Doch immer wieder kommt es auch zu bleibenden körperlichen Schäden. Wir helfen Ihnen, die finanziellen Folgen nach einem Unfall zu bewältigen.

Haben Sie eigentlich schon mal über Unfallschutz nachgedacht? Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeits- und Wegeunfällen. Wenn Sie zu Hause von der Trittleiter stürzen, am Schwimmbeckenrand ausrutschen oder auf der Skipiste mit einem anderen Fahrer kollidieren, sind Sie ungeschützt. In der Freizeit erlittene, schwerwiegende Verletzungen können jedoch Ihrer beruflichen Karriere ein Ende setzen, teure Umbauten an Haus und Auto nötig machen oder die Anschaffung kostspieliger Hilfsmittel nach sich ziehen. Gegen derartige Kostenrisiken können Sie sich privat absichern. Wir bieten Ihnen in allen Lebenslagen optimalen Unfallschutz - im Beruf, im Straßenverkehr, im Haushalt, im Urlaub und auch beim Sport.

Für jeden Lebensabschnitt das richtige Produkt

Jedes Lebensalter bedarf einer besonderen Vorsorge. In der Ausbildung haben Sie noch ein langes Leben vor sich, aber gleichzeitig wenig Geld, um sich abzusichern. Als Erwachsener tragen Sie die Verantwortung für sich und Ihre Familie. Wenn Ihnen etwas zustößt, muss für Ihre Lieben gesorgt sein. Ihr Kind möchten Sie gut abgesichert wissen, wenn es sich beim Spielen schwer verletzt. Und als aktiver Senior brauchen Sie Unterstützung, wenn Sie nach einem Unfall nur noch eingeschränkt einsatzfähig sind. All dem tragen wir Rechnung mit unseren bedarfsgerechten Unfallprodukten.

Ihr Vorteil: Sparen mit der ganzen Familie

Werden durch einen Vertrag mindestens 4 Personen oder ein Elternteil mit Kind versichert, gewähren wir einen Rabatt von 10 Prozent.

Wie funktioniert die Unfallversicherung?

Bedarfsgerechter Unfallschutz bedeutet bei uns: mehrstufige Tarife, die Sie durch sinnvolle Ergänzungsleistungen individuell erweitern können. Doch wer die Wahl hat, hat die Qual. Unsere Tipps sollen Ihnen helfen, den richtigen Unfallschutz zu wählen und verraten Ihnen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Invaliditätsleistung

Wenn Sie bei der DEVK eine Unfallversicherung abschließen, vereinbaren Sie mit uns eine Invaliditätssumme. Die Summe, die wir Ihnen im Leistungsfall auszahlen, ist abhängig vom Grad der unfallbedingten geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität). Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Wenn Sie also eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro mit uns vereinbaren und durch einen Unfall den rechten Arm verlieren, gilt laut Gliedertaxe ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent, was bedeutet, dass wir Ihnen 70.000 Euro Invaliditätsleistung zahlen.

Gerade bei hohen Invaliditätsgraden erscheint die ausgezahlte Summe häufig sehr gering im Vergleich zum erlittenen Verlust und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Daher empfiehlt es sich, eine Progression zu vereinbaren. Bei einem Invaliditätsgrad von über 25 Prozent, steigt die Invaliditätsleistung progressiv (also stetig steigend) an. Die genauen Prozentsätze werden in den Besonderen Bedingungen festgelegt. Sollten Sie zum oben aufgeführten Beispiel eine Progression 500% mit uns vereinbart haben, würde die Auszahlung 220% der Invaliditätssumme betragen, also 220.000 Euro. Dabei ist die Auszahlungssumme pro Unfall auf 1 Mio. Euro für alle bei der DEVK bestehenden Verträge begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, eine ausreichend hohe Summe zu wählen, sodass auch bei niedrigen Invaliditätsgraden eine ansehnliche Leistung ausgezahlt wird.

Wer Beiträge sparen möchte, kann eine Franchise vereinbaren. Für den günstigeren Beitragssatz verzichten Sie allerdings auf Leistungen bis zu einem bestimmten Invaliditätsgrad. Wir bieten eine Franchise von 25 Prozent an. Für Verletzungen mit einem Invaliditätsgrad unter 25 Prozent erhält der Versicherte dann kein Geld. Ab 25 Prozent wird die aus der Gliedertaxe ermittelte Summe komplett, also ab dem ersten Prozent, gezahlt.

Unfall-Rente

Im Gegensatz zur Invaliditätsleistung bietet die Unfall-Rente eine planbare Absicherung ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Wir zahlen Ihnen monatlich bis an Ihr Lebensende den vereinbarten Rentenbetrag.

Die Bemessung des Invaliditätsgrades (nicht der Auszahlungsbetrag) richtet sich nach der Gliedertaxe, bzw. nach einem ärztlichen Gutachten, falls die beeinträchtigten Körperfunktionen nicht in den Bedingungen aufgeführt sind.

Auch bei der Unfall-Rente lassen sich hohe Invaliditätsgrade und damit einhergehende höhere Lebenshaltungskosten bzw. Einkommenslücken abfangen. Wenn ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent geführt hat, zahlen wir die doppelte Rente. Die maximale Mehrleistung ist auf 3.000 Euro pro Person und Unfall beschränkt.

Todesfallleistung

Wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt, zahlt die DEVK die vereinbarte Todesfallleistung aus. Wenn mindestens ein erb- oder bezugsberechtigtes Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, verdoppelt sich beim Tod der Eltern die Todesfallleistung, höchstens jedoch auf insgesamt 40.000 Euro für alle bei der DEVK bestehenden Verträge.

Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig, zahlen wir Ihnen das vereinbarte Unfallkrankenhaustagegeld für jeden Tag Ihres stationären Aufenthalts bis zu zwei Jahre lang (ab dem Tag des Unfalls). Sollte zur Vermeidung einer stationären Behandlung eine ambulante Operation durchgeführt werden, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer von fünf Tagen. Ein Anspruch auf Genesungsgeld besteht in diesem Fall nicht.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird für die gleiche Anzahl Tage, für die das Unfallkrankenhaustagegeld gezahlt wurde (maximal 100 Tage lang), Genesungsgeld gezahlt, sofern Sie diese Leistung in den Vertrag aufgenommen haben.

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Die Kölner Ratingagentur Assekurata bescheinigt der DEVK Schaden-/ Unfallversicherung zum wiederholten Mal das exzellente Rating A++, das beste zu vergebene Qualitätssiegel. Untersucht wurden die Bereiche Sicherheit, Kundenorientierung, Erfolg und Wachstum.

Die DEVK Kfz-Versicherung

Wir geben alles für Ihre Zufriedenheit!