Sonnige Aussichten für Sie!
- bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen
- bis zu 150 Euro für Sonnenbrillen
- zusätzlicher Versicherungsschutz im Ausland
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Ihr Plus für Sehhilfen und weitere Hilfsmittel
Wir sind für Sie da:
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Service Telefon: 0180 2 757-757
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6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute
Seit 2004 müssen gesetzlich versicherte Erwachsene die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen selbst tragen. Mit unseren bedarfsgerechten Tarifen für Sehhilfen (Aktiv, Komfort, Premium) reduzieren Sie Ihre Eigenaufwendungen auf ein überschaubares Maß, egal ob Sie sich für eine Brille oder Kontaktlinsen entscheiden.
Tarife mit Sonnenschutzfaktor
Sie wünschen sich umfassenden Kostenschutz in Sachen Sehhilfen? Wir leisten nicht nur für Brillen und Kontaktlinsen. In den Tarifen Komfort und Premium übernehmen wir auch bis zu 150 Euro für Ihre Sonnenbrille (ab 0,5 Dioptrien). Ebenfalls eingeschlossen: umfangreiche Krankenzusatzleistungen im Ausland.
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz mit Durchblick
Ihr Vorsorgebedarf ist so individuell wie Sie selbst. Die DEVK bietet Ihnen passgenauen Versicherungsschutz für Sehhilfen. Unsere mehrstufigen Tarife können Sie in Verbindung mit unserem Zahnschutz (ET-GZ/Z2/Z3) oder unserer Zusatzversicherung für Naturheilverfahren (ET-GZ2 Plus) abschließen.
| Tarif | Aktiv (S-G) |
Komfort (S-G2) |
Premium (S-G2, HT-G) |
|---|---|---|---|
| mit Zusatzversicherung für Zahnersatz:** zusätzlich bis zu 105 € für Brillen und Kontaktlinsen pro Kalenderjahr mit Zusatzversicherung für Naturheilverfahren:** zusätzlich bis zu 155 € für Brillen und Kontaktlinsen pro Kalenderjahr |
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| S-G (2) | Bis zu 145 € für Brillen und Kontaktlinsen pro Kalenderjahr | Bis zu 195 € für Brillen und Kontaktlinsen pro Kalenderjahr | Bis zu 240 € für Kontaktlinsen und bis zu 270 € für Brillen pro Kalenderjahr |
| Bis zu 50 € für Glaukomvorsorge (grüner Star) pro Kalenderjahr |
Bis zu 80 € für Glaukomvorsorge (grüner Star) pro Kalenderjahr | Bis zu 80 € für Glaukomvorsorge (grüner Star) pro Kalenderjahr | |
| Bis zu 150 € alle 24 Monate für Sonnenbrillen mit mindestens 0,5 Dioptrien |
Bis zu 150 € alle 24 Monate für Sonnenbrillen mit mindestens 0,5 Dioptrien |
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| Zusätzlich im Ausland: Rettungs-, Bergungs-, Überführungs- und Suchkosten; Kranken- und Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-in, Krankenbesuche und Rückholung von Kindern u.v.m. | Zusätzlich im Ausland: Rettungs-, Bergungs-, Überführungs- und Suchkosten; Kranken- und Ersatzkrankenhaustagegeld, Rooming-in, Krankenbesuche und Rückholung von Kindern u.v.m. | ||
| HT-G* | 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel nach Vorleistung der GKV (z.B. Hörgeräte, Einlagen, Krankenfahrstühle) bis zu je 600 € im 1. und 2. Kalenderjahr; ab dem 3. Kalenderjahr bis zu 1.200 € |
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* Den Tarif HT-G können Sie auch unabhängig von unserem Premium-Paket abschließen.
** Der endgültige Erstattungsbetrag für Brillen und Kontaktlinsen setzt sich aus den Leistungen des ausgewählten Sehhilfentarifs und der damit kombinierten Zusatzversicherung zusammen.
Gezielter Kostenschutz für Sehhilfen und weitere Hilfsmittel (HT-G)
Nicht nur bei Sehhilfen, auch für andere Hilfsmittel gilt: Qualität hat ihren Preis. Mit unserem Tarif für Sehhilfen und weitere Hilfsmittel (HT-G) können Sie sich mehr Qualität leisten, ohne hohe Zuzahlungen fürchten zu müssen. Bei der Wahl der jeweiligen Hilfsmittel bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen (offener Hilfsmittelkatalog).
Sie können den Tarif HT-G* auch unabhängig von unserem Premiumpaket abschließen. Als Einzeltarif umfasst er folgende Leistungen:
| Leistungen | Kostenübernahme durch gesetzliche Kassen | Kostenübernahme im Einzeltarif HT-G |
|---|---|---|
| Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) |
I. d. R. keine Leistung | Bis zu 75 € für Brillen mit Mehrstärkengläsern bis zu 45 € bei Einstärkengläsern oder Kontaktlinsen |
| HIlfsmittel (z.B. Hörgeräte, Einlagen, Krankenfahrstühle | Festzuschüsse | 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel (nach Abzug der Vorleistungen der GKV). Maximale jährliche Erstattung:
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*Den Einzeltarif HT-G können Sie in Verbindung mit unserem Zahnschutz (ET-GZ/Z2/Z3) oder unserer Zusatzversicherung für Naturheilverfahren (ET-GZ2 Plus) abschließen.
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