Erstklassiger Gesundheitsschutz
- keine Praxisgebühren
- keine Zuzahlungen auf Medikamente
- privatärztliche Behandlung
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Bestens versorgt mit der Krankheitskostenvollversicherung der DEVK
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Sie sind selbstständig, als Freiberufler tätig oder liegen mit Ihrem Gehalt seit mindestens einem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze? Dann haben Sie in Sachen Gesundheitsschutz die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Vieles spricht dafür:
- günstige Beiträge
- keine Praxisgebühren
- keine Zuzahlungen auf Medikamente
- erstklassige privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und beim Arzt
- umfangreiche Leistungen bei Sehhilfen und Zahnersatz
Darüber hinaus sind Sie mit einer privaten Krankenversicherung vor Leistungskürzungen sicher, denn nach Vertragsabschluss ist Ihr Versicherungsschutz unantastbar.
Flexibler Gesundheitsschutz mit der DEVK
Die Krankenvollversicherung der DEVK verbindet die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung mit den Vorteilen einer flexiblen Tarifstruktur. Das bedeutet: Sie stellen Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen und entscheiden selbst, ob Sie unser Leistungsangebot in ganzer Breite nutzen oder Prioritäten setzen zugunsten eines niedrigeren Beitrags. Unsere Kernleistungen im Vergleich:
| Beim Arzt | ||
|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | Gesetzliche Leistungen | DEVK-Tarife AM-V / ZE-V |
| Ambulante Behandlungen beim Arzt/ Zahnbehandlungen | Volle Leistung für kassenärztliche Behandlungen | 100% Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen |
| Zahnersatz | Befundabhängige Festzuschüsse für einfache Grundversorgung | 80% Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz, keine Summenbegrenzung Bis zu 100% für Kieferorthopädie (ohne ZE-V jeweils 50%), keine Summenbegrenzung |
| Sehhilfen | Keine Leistungen für Volljährige | 100% Kostenerstattung für Brillengläser und Kontaktlinsen, für Fassungen bis zu 200 Euro |
| Heil-, Hilfs-, Arznei und Verbandmaterial | Teilweise Erstattung, Versicherter muss Rezeptgebühren und die Praxisgebühr zahlen | 100% Kostenerstattung bei offenem Hilfsmittel¬katalog, keine Rezept¬gebühren, keine Praxisgebühren |
| Behandlung im Ausland | Beschränkt auf bestimmte Länder, keine privatärztliche Leistung | Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland, auch für privatärztliche Leistungen |
Nicht nur beim Arzt, auch im Krankenhaus sichern Sie sich mit der Krankheitskostenversicherung der DEVK den Behandlungsstandard eines Privatpatienten. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell zu gestalten.
| Im Krankenhaus | ||
|---|---|---|
| Stationäre Behandlungen | Gesetzliche Leistungen | DEVK-Tarife ST-V2 + V3 |
| Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer | Zweibettzimmer, bei 35 € Eigenbeteiligung pro Tag auch Einbettzimmer möglich |
| Ärztliche Behandlung | Durch den Dienst habenden Arzt | Privatärztliche Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl, z.B. den Chefarzt |
| Vor- und nachstationäre Behandlung | Durch den Dienst habenden Arzt | Privatärztliche Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl (bis zu drei Behandlungstage vor und bis zu sieben Behandlungstage nach einer stationären Behandlung) |
| Zuzahlung im Krankenhaus | 10 €/Tag für die ersten 28 Tage | Nein |
| Krankentransport | In das nächstgelegene Krankenhaus | In das Krankenhaus Ihrer Wahl im Umkreis von 100 km |
| Freie Krankenhauswahl | Nein, Differenzkosten trägt der Versicherte | Ja, ohne Differenzkosten |
| Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen | Nein | Erwachsene: bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung und/oder Zweibettzimmer jeweils 21 € Kinder: bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung 21 € |
| Krankenrücktransport aus dem Ausland | Nein | Weltweiter Krankenrücktransport |
Ziehen Sie einen preisgünstigeren Versicherungsschutz vor, können Sie nur den Tarif ST-V3 abschließen. Es entfallen dann folgende Leistungen: Unterbringung im Zweitbettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.
Ihre Gesundheitsvorteile bei der DEVK
Es gibt viele gute Gründe, Ihre Gesundheit der DEVK anzuvertrauen:
- beste Tarif- und Beitragsstabilität am Markt (im Zehnjahresvergleich)
- keine mehrjährige Mindestvertragslaufzeit
- hoher Leistungsstandard
- Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland
- 'Offener' Hilfsmittelkatalog, das bedeutet: keine grundsätzlichen Einschränkungen bei der Wahl des jeweiligen Hilfsmittels
- keine Summenbegrenzung bei Zahnersatz
- individueller Versicherungsschutz
- garantierte Leistungen
- umfangreiche Leistungen im stationären Bereich
Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).
Downloads:
- Produktinfo Krankheitskostenvollversicherung (pdf, 265 KB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (Krankheitskostenvollversicherung) (pdf, 0,5 MB)
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