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Elementarversicherung: Schützen Sie Ihr Hab und Gut vor Naturkatastrophen

Naturkatastrophen und extreme Unwetter treten in Deutschland immer häufiger auf. Eigenvorsorge ist deshalb unerlässlich. Die DEVK bietet Ihnen eine zuverlässige Versicherung gegen Naturgefahren für Wohngebäude und Hausrat.

Elementarversicherung: Wichtiges in Kürze

  • Naturgefahren können jeden treffen: Schwere Unwetterereignisse verursachen jedes Jahr Elementarschäden in Milliardenhöhe. Betroffen sind nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter.
  • Eigenvorsorge ist wichtig: Die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sichert nur gegen einen Teil der Risiken durch Naturgefahren (Sturm und Hagel) ab. Eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden (auch Naturgefahrenversicherung oder Elementarschadenversicherung genannt) schützt vor den finanziellen Folgen weiterer Naturgefahren wie z. B. Starkregen, Überschwemmung oder Erdbeben.
  • enthaltene Zusatzleistung: Die Absicherung gegen weitere Naturgefahren ist als Leistung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. In der Wohngebäudeversicherung schützt sie Ihre Immobilie gegen die Zerstörung durch Unwetterereignisse. In der Hausratversicherung sichert sie Ihre Einrichtung ab.

Ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll für mich?

Auf jeden Fall! Denn das Risiko, von Elementarschäden betroffen zu sein, beschränkt sich nicht auf bestimmte Gebiete. Zugegeben: Erdbeben oder Vulkanausbrüche sind keine alltäglichen Gefahren – Starkregen hingegen schon. Und dieser kann jeden treffen. Überall. Auch die Gefahren, die von Schneedruck, Lawinen und Erdrutschen ausgehen, sind in einigen Bundesländern nicht zu unterschätzen.

Wann brauche ich eine Elementarversicherung?

  • Mieter: Als Mieter lohnt sich eine Naturgefahrenversicherung, die Sie als Zusatzleistung in der Hausratversicherung abschließen können. Denn auch wenn die Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschadendeckung Ihres Vermieters für Schäden aufkommt, die das Haus betreffen, können Sie bei Ihrem beschädigten Hausrat nicht auf sie zählen.
  • Eigentümer: Als Eigentümer einer Immobilie ist es besonders wichtig, die Elementarversicherung als zusätzliche Leistung in Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Die Versicherung schützt Ihre Immobilie gegen die Auswirkungen möglicher Unwetterereignisse. Die Erweiterung der Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die Naturgefahren an Ihrem Hausrat hinterlassen.

Was beinhaltet eine Elementarversicherung?

In der Übersicht lesen Sie, welche Leistungen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits enthalten sind und welche weiteren Naturgefahren mit der zusätzlichen Elementarversicherung versichert werden.

Versicherte Risiken Standard-Schutz Hausrat und Wohngebäude Standard-Schutz inkl. Absicherung weiterer Naturgefahren (Elementar)
Sturm
Hagel
Feuer
Leitungswasserschäden
Überschwemmung/Hochwasser
Starkregen
Rückstau
Schneedruck
Lawinen
Erdbeben/Erdsenkung/Erdrutsch
Vulkanausbruch
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Praxisbeispiele: Was deckt eine Elementarversicherung ab?

Die Elementarversicherung sichert Sie gegen "weitere Naturgefahren" ab. Welche Unwetterkatastrophen sind damit gemeint? Nachfolgend einige Beispiele.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Eine pauschale Aussage zu den Kosten für eine Naturgefahrenversicherung ist leider nicht möglich, da in die Beitragsberechnung für die Versicherung von Elementargefahren verschiedene Faktoren einfließen:

  • Bauart des Gebäudes
  • geografische Gegebenheiten/Risikozonen
  • vereinbarte Versicherungssummen
  • Wert des zu versichernden Inventars

Unsere DEVK-Berater stehen Ihnen gerne mit einer persönlichen Beratung zur Seite. Über die DEVK-Beratersuche finden Sie schnell und einfach einen Berater ganz in Ihrer Nähe.

Risikozonen und Zonierungssystem

Um Beiträge für die Elementarversicherung richtig berechnen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz "ZÜRS", entwickelt.

Mit diesem System wird für einzelne Regionen in Deutschland die Gefährdung durch Schäden, die durch Naturgefahren entstehen, eingestuft. Aktuell enthält es über 22 Millionen Adressen, die je nach Gefährdung in vier Risikozonen eingestuft werden. Verantwortlich für die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone sind die Regierungen der einzelnen Bundesländer.

Grundsätzlich gilt: Je größer die Gefahr ist, dass ein Haus einer Naturkatastrophe zum Opfer fällt, desto höher sind Risikostufe und Kosten für die Versicherung.

  • Risikozone 1: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 200 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 2: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 100 bis 200 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 3: Statistisch gesehen tritt seltener als einmal in 10 bis 100 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.
  • Risikozone 4: Statistisch gesehen tritt einmal in 10 Jahren ein Schaden in Folge von Hochwasser ein.

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