Tierisch gut!
- Haftpflichtschutz auch bei Schäden an Mietwohnungen und Flurschäden
- Welpen- und Fohlenvorsorge
- günstiger Staffelnachlass
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung - Ihr Schutz, wenn Bello rot sieht
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Auch Hunde haben mal einen schlechten Tag. Deshalb sind in immer mehr Bundesländern Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Welche Bundesländer das sind, geht aus der Hundeordnung der Bundesländer (pdf, 381 KB) hervor.
Doch auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist Hundebesitzern eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung anzuraten. Denn wenn sich Ihr Liebling doch mal danebenbenimmt, können schnell erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen. Das Haftungsrisiko tragen Sie.
Wenn Fury der Hafer sticht
Bei Pferden ist das Gefahrenpotenzial besonders hoch: Scheut Ihr Tier beispielsweise und verletzt dabei eine Person, kann das unabsehbare finanzielle Folgen für Sie haben. Denn auch hier gilt: als Tierhalter haften Sie für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Für Hunde- und Pferdehalter ist zusätzlicher Haftpflichtschutz daher ein Muss. Die normale private Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, die durch zahme Haustiere, z. B. Katzen, verursacht werden. Mit unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Sie auch als Hunde- und Pferdehalter zuverlässig geschützt.
Ihr Vorteil: umfassender Schutz für Tierhalter
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz. Folgende Leistungen sind beitragsfrei mit eingeschlossen:
- Haftpflichtschutz bei Schäden an Mietwohnungen, die durch Ihren Hund verursacht wurden (bis zur vereinbarten Versicherungssumme)
- 26 Wochen Welpenvorsorge
- durch Ihr Pferd verursachte Schäden an gemieteten Pferdeboxen
- Haftpflichtschutz bei Flurschäden durch Pferde
- ein Jahr Fohlenvorsorge
Übrigens: Wenn Sie viele Tiere haben, räumen wir Ihnen einen günstigen Staffelnachlass ein!
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Absicherung von 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden.
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