Bei Öltanks unverzichtbar
- Einschluss von Rettungskosten zur Abwehr und Minderung von Schaden
- Erstattung von Schäden an Ihren eigenen unbeweglichen Gütern
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DEVK-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung - damit Ihr Geld nicht im Boden versickert
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass der Eigentümer einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Auch wenn Sie als Eigentümer keine Schuld tragen.
Alles was man braucht
Mit der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der DEVK sind Sie vor Kostenrisiken geschützt, die aus Ihrer Haftungspflicht für Öltanks oder Behälter zur Lagerung und Verwendung von Heizöl resultieren. Aber das ist noch nicht alles: Wir kommen auch für Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines Schadens auf und erstatten sogar Schäden an Ihrem eigenen Haus, sofern diese auf den Austritt gewässerschädlicher Stoffe zurück zu führen sind.
Die Versicherungssumme beträgt 3 Mio. Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Unser Tipp für Hausbesitzer: der Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung
Wenn Ihr Öltank oberirdisch oder in Ihrem Keller steht und zu Ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus gehört, empfehlen wir Ihnen den Premium-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Tanks bis 10.000 Liter ist dort mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro inbegriffen.
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