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Wenn Fehler teuer werden

  • 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden
  • 250.000 Euro für Vermögensschäden
  • Schutz vor Regressansprüchen des Arbeitgebers
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Berufliche Haftungsrisiken minimieren mit der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK

Jeder macht mal Fehler, auch im Berufsleben. Manche Fehler können Sie jedoch teuer zu stehen kommen. Denn auch im Beruf sind Sie schadenersatzpflichtig, wenn durch Ihr Verschulden Menschen körperlich Schaden nehmen oder Sachschäden entstehen. Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt berufliche Haftungsrisiken nicht ab. Schützen Sie sich deshalb mit einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK.

Egal, ob Sie als Lokführer, Polizist oder Lehrerin tätig sind. Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst haften unter Umständen persönlich für Schäden, die sie aufgrund einer Dienstpflichtverletzung verursachen. Aber auch Mitarbeiter privater Unternehmen des öffentlichen Schienen- und Personennahverkehrs sind vor hohen Schadenersatzansprüchen nicht sicher. Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie zuverlässig vor beruflichen Haftungsrisiken.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Befriedigung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis zu einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden
  • Schutz vor Regressansprüchen des Arbeitgebers (im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung) bis zu einem Jahresgehalt von maximal 150.000 Euro
  • Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Ihr Vorteil: Deckungserweiterungen sind inklusive

Unsere Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung leistet noch mehr. Ebenfalls versichert sind:

  • Umweltschäden bis 500.000 Euro
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 25.000 Euro je Schadenfall. Dabei gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro
  • Kassenfehlbeträge bis 500 Euro je Versicherungsfall
  • Diensthunde außerhalb des Dienstes

Wer kann versichert werden?

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung können wir nur für eine ausgewählte Personengruppe anbieten. Versichern können sich:

  • Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) und Beamte des Bundes (z. B. Zoll), der Länder (z. B. Polizei) und Kommunen, Lehrer (an öffentlichen Schulen), Angehörige der Bundeswehr, sowie Arbeitnehmer und Beamte der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz)
  • Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, hauptamtliche Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher und andere Arbeitnehmer des Justizdienstes
  • Arbeitnehmer und Beamte (auch zugewiesene Beamte) der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens und des Eisenbahnbundesamts
  • Arbeitnehmer von anderen privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen im öffentlichen Schienenverkehr
  • Arbeitnehmer von Mitglieds- und Förderunternehmen des Verbands Deutscher Eisenbahningenieure
  • Arbeitnehmer von Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Schiffsführer und Arbeitnehmer im öffentlichen Personenverkehr auf Binnengewässern
  • Arbeitnehmer von gesetzlichen Krankenversicherungen, insbesondere der BAHN-BKK
  • Mitarbeiter der Gewerkschaften EVG und GDL. Nicht versichert ist die Tätigkeit als Rechtsvertreter, Rechtsbeistand, sowie Rechtsanwalt der vorgenannten Gewerkschaften.

Folgende Beschäftigte können nicht versichert werden, obwohl sie zu der vorgenannten Personengruppe gehören:

  • Arbeitnehmer und Beamte im Kranken- oder Altenpflegedienst (wie Caritas, Johanniter und kirchliche Einrichtungen), Ärzte und Hebammen
  • Arbeitnehmer und Beamte des Flugsicherungsdienstes
  • Arbeitnehmer und Beamte der Post und anderer Telekommunikationsunternehmen.

Wichtige Erweiterungen

Für Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz), der Polizei und des Zolls:

  • Mitversicherung des Abhandenkommens von fiskalischem Eigentum (z. B. Ausrüstungsgegenstände)

Für Fahrer von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen und Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr:

  • Schienenfahrzeug- und Schienenfahrzeugregress-Haftpflicht

Für Busfahrer der Deutschen Bahn einschließlich ihrer Tochterunternehmen im öffentlichen Personenverkehr:

  • Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflichtversicherung

Für Fahrer von Dienstfahrzeugen und Fahrer von betriebseigenen Kraftfahrzeugen von Linienbusunternehmen

  • Gesonderte Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflichtversicherung

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