Das "Muss" für jeden Bauherren
- drei individuelle Versicherungssummen
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert
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DEVK Bauherrenhaftpflichtversicherung - so wichtig wie Steine und Mörtel
"Die Verantwortung für meine Baustelle delegiere ich an den Bauunternehmer." Das sagen viele Bauherren, doch wenige wissen, dass sie selbst haften, wenn die Baufirma den Schaden nicht begleichen kann oder der Verantwortliche nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist. Bauherren werden außerdem zur Verantwortung gezogen, wenn sie
- die Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht verletzen
- bei der Auswahl der am Bau beteiligten Personen nicht sorgfältig vorgehen
- bei der Arbeit in Eigenleistung jemanden schädigen
Unser Tipp: bei kleinen Baumaßnahmen reicht die Privat-Haftpflichtversicherung
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Bauherrenhaftpflicht für kleinere Baumaßnahmen bereits ab. Je Tarif sind verschiedene Bausummen abgesichert:
- Aktiv-Schutz: bis 30.000 Euro
- Komfort-Schutz: bis 60.000 Euro
- Premium-Schutz: bis 120.000 Euro
Wenn Sie diese Summen nicht überschreiten, benötigen Sie keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Einmal zahlen, sicher bauen
Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der DEVK zahlen Sie einen einmaligen Beitrag zu Baubeginn und sind bis zur Beendigung der Bauarbeiten, maximal aber zwei Jahre lang versichert. Folgende Versicherungssummen stehen Ihnen zur Auswahl:
- 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden
- 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden
- 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden
Der Beitrag ist von der Bausumme und dem Eigenanteil an der Bauleistung abhängig.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Planung, Bauleitung und Bauausführung müssen an einen Dritten vergeben sein
- Bodenuntersuchungen müssen dem Statiker vorgelegt werden, damit die Empfehlungen des Bodengutachters beachtet werden können
- Erforderliche Unterfangungs- und Gründungsmaßnahmen (z. B. das Legen des Fundaments und die Absicherung der Nachbarhäuser) sowie vorgeschriebene Abnahmen (z. B. Elektro- und/oder Gas-/Heizungsinstallationen) müssen von kompetenten Fachfirmen ausgeführt werden
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