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Ihr Fahrzeug: Fahrer-Unfallversicherung

Besondere Absicherung des Fahrers von Pkw und Campingfahrzeug

Die Fahrer-Unfallversicherung gibt es für Pkw und Campingfahrzeuge. Sie deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers ab, die er selbst oder mitverschuldet hat. Aber auch bei einem Fremdschaden, wenn der Schadenverursacher mittellos oder unbekannt ist – etwa nach Fahrerflucht - leistet die Fahrer-Unfallversicherung.

Die Fahrer-Unfallversicherung sichert den Fahrer ab, der aus der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall keine Leistung erhalten kann. Ersetzt wird der unfallbedingte Personenschaden des Fahrers bis zur Versicherungssumme von 8 Mio. Euro mit ähnlichen Leistungen wie bei einem Kfz-Haftpflichtschaden. Insoweit wird der Fahrer so gestellt, als hätte er einen Entschädigungsanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung.

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