Riestern Sie schon oder sparen Sie noch?
- lebenslange, garantierte Zusatzrente
- staatliche Förderzulagen
- attraktive Renditen
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Staatlich gefördert in den Ruhestand - die Riester-Rente der DEVK
Das gesetzliche Rentenniveau sinkt, die steuerliche Belastung für Rentner steigt. Wer angesichts dieser Entwicklung im Alter nicht den Gürtel enger schnallen möchte, muss rechtzeitig vorsorgen. Mit der Riester-Rente der DEVK sichern Sie sich alle Vorteile einer staatlich geförderten Altersvorsorge: staatliche Förderzulagen und Steuervorteile, attraktive Renditen und sichere Rentenbezüge im Alter.
Staatliche Förderung
Die Rentenförderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rentenmodell) sieht zwei Wege staatlicher Förderung vor:
- jährliche Zulagen:
Grundzulage, Kinderzulage für jedes Kind mit Kindergeldanspruch - mögliche Steuerersparnisse durch Sonderausgabenabzug
Die jährlichen Förderzulagen kommen Alleinerziehenden und Familien mit Kindern besonders zugute. Ledige und Besserverdiener profitieren vor allem von deutlichen Steuerersparnissen. Seit 2008 wird Berufseinsteigern bis 25 Jahren der Einstieg in die Altersvorsorge besonders versüßt. Neben der jährlichen Förderzulage erhalten sie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.- Grundzulage: jährlich 154 Euro
- Kinderzulage (je Kind), Geburt bis zum 31.12.2007: jährlich 185 Euro
- Kinderzulage (je Kind), Geburt nach dem 31.12.2007: jährlich 300 Euro
- Bonus für Berufseinsteiger (bis 25 Jahre): Einmalig 200 Euro
Wie funktioniert das Förderverfahren?
Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) für die Altersvorsorge können seit 2008 bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Durch einen Zulagenantrag erhält der Anleger seine Zulagen direkt auf den Altersvorsorgevertrag. Darüber hinaus können die geleisteten Eigenbeiträge in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus noch ein Steuervorteil zusteht (Günstigerprüfung). Ist die Steuerersparnis geringer als der Zulagen-Anspruch, bleibt es bei den Zulagen. Wenn die Steuerersparnis jedoch höher ist, profitieren Sie in der Höhe der Differenz zum Zulagenanspruch von einem zusätzlichen Steuervorteil.
Wer ist zulagenberechtigt?
Insbesondere zulageberechtigt sind:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Mütter und Väter während der gesetzlichen Kindererziehungszeit
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Beamte, sowie Empfänger von Amtsbezügen, mit Einwilligungserklärung
- Berufs- und Zeitsoldaten, mit Einwilligungserklärung
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Pflichtversicherte Selbständige
- geringfügig Beschäftige, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte Landwirte
- Ehegatten dieses Personenkreises, die selbst nicht förderberechtigt sind, soweit der Förderberechtigte einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt.
Nicht begünstigter Personenkreis:
- Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Angestellte und Selbständige in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher einer Altersrente
- Empfänger von Sozialgeld
Flexible Lebensgestaltung mit Riester
Sie möchten eine Altersvorsorge, die sich ihrer individuellen Lebenssituation anpasst? Die Riester-Rente der DEVK bietet Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität:
- In der Ansparphase können Sie die Beitragszahlungen jederzeit Ihrer aktuellen Einkommenslage anpassen.
- Wenn Sie sich für eine dynamische Beitragsanpassung entscheiden, sind Sie automatisch vor Inflationseffekten geschützt.
- Die dynamische Anpassung kann auf Wunsch jedes Jahr aus- und wieder eingesetzt werden.
- Im Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan bis zum Alter von 85 Jahren mit anschließender Leibrente.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Sofortauszahlung von bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals möglich.
- Bei Rentenbeginn können Sie Entnahmen zur Finanzierung oder Entschuldung von Wohneigentum (Wohn-Riester-fähig) tätigen.
Ihre Riester-Vorteile auf einen Blick
- finanzielle Sicherheit im Alter durch lebenslange, garantierte Zusatzrente
- finanzielle Entlastung durch staatliche Förderzulagen
- attraktive Renditen durch Überschussbeteiligung
- Entnahmen für Wohneigentum oder Entschuldung bei Rentenbeginn möglich
- Hartz-IV-sichere Altersvorsorge, d.h. der Staat hat keinen Zugriff auf Ihr angespartes Kapital, sollten Sie arbeitslos werden
- optional wählbare Dynamik zum Schutz vor Inflation oder zum Ausgleich von Gehaltssteigerungen
- Produktinfo Riester-Rente (pdf, 258 KB)
- Riester-Rente - die staatliche Förderung optimal nutzen (pdf, 173 KB)
- Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen (pdf, 184 KB)
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