Wozu brauche ich eigentlich eine Reparaturkosten-Versicherung?
Was ist versichert?
Welche Fahrzeuge sind versicherbar?
Was wird geleistet?
Was kostet der Versicherungsschutz?
Wann kann ich bestGarantie-AUTO abschließen?
Was gilt es zu beachten?
Wie lange läuft der Vertrag und wann endet er?
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Wo lasse ich mein Fahrzeug reparieren?
Wie werden Reparaturrechnungen bezahlt?
Wie wird die Versicherung beim Verkauf auf den neuen Besitzer übertragen?
Die bestGarantie-AUTO bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor hohen Reparaturkosten für Ihr bestehendes oder gerade von privat gebraucht erworbenes Fahrzeug.
Wir helfen Ihnen im Schadenfall mit einer unkomplizierten Abwicklung weiter.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug gerade veräußern wollen, sichern Sie sich einen höheren Wiederverkaufswert durch die bestGarantie-AUTO, da Sie die Versicherung beim Autoverkauf ganz einfach auf den Erwerber übertragen können. Beste Voraussetzung also, schneller zu verkaufen und einen höheren Preis zu erzielen.
Aber auch wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterhin selbst nutzen wollen, ist die Absicherung Ihres Fahrzeuges gegen hohe Reparaturkosten gewährleistet.
Versichert sind alle serienmäßigen, elektronischen und mechanischen Bauteile eines Pkw mit nur folgenden Ausnahmen: Verschleißteile und Bauteile, die regelmäßig oder nach Herstellerempfehlung ausgewechselt werden müssen (z.B. Reifen, Bremsbeläge, Scheibenwischergummis usw.).
Generell sind alle Pkw mit 3-6 Zylindern zur Eigennutzung versicherbar, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind und keine höhere Laufleistung als 150.000 Kilometer aufweisen.
Ausnahmefahrzeuge können gegebenenfalls auf Anfrage mit einer Sondervereinbarung versichert werden. Unser Service-Center unter der Rufnummer 01802 757 757 (6 Cent pro Anruf) hilft Ihnen bei offenen Fragen gerne weiter.
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit eintragungspflichtigem (Fahrzeugpapiere) Tuning, Fahrzeuge welche zur gewerblichen Sach- und/oder Personenbeförderung benutzt werden und Fahrzeuge, welche für alternative Betriebsstoffe (z.B. Gas, Pflanzenöl) werkseitig oder nachträglich ausgerüstet wurden.
Wenn die Funktionsunfähigkeit eines versicherten Bauteiles eintritt, leisten wir im Rahmen der Reparaturkosten-Versicherung Ersatz für die freigegebenen Reparaturkosten (Lohn- und Materialkosten). Die maximale Regulierungshöhe beträgt 7.000,- Euro pro laufendem Vertragsjahr. Der generelle Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 150,- Euro.
Die Höhe des Beitrages, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten haben, richtet sich nach der Motorleistung Ihres Pkw:
| Motorleistung in kW/ PS | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| Bis 77/ 105 | 197 Euro | 17,40 Euro |
| Bis 110/ 150 | 237 Euro | 20,94 Euro |
| Über 110/ 150 | 297 Euro | 26,24 Euro |
Ein Abschluss kann jederzeit erfolgen und ist unabhängig vom Kaufdatum bzw. Wiederzulassungsdatum möglich. Sie entscheiden, ob Sie online abschließen möchten oder mit Ihrem DEVK-Berater vor OrtKontakt aufnehmen.
Es gilt eine leistungsfreie Wartezeit von 30 Tagen und 1.000 Kilometern Laufleistung ab Antragstellung. Während der Vertragslaufzeit müssen die regelmäßigen Wartungen des Pkw gemäß den Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeugherstellers eingehalten und in einer Kfz-Meisterwerkstatt durchgeführt werden.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wurde. Spätestens jedoch endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragsperiode, in der das Fahrzeug älter als 10 Jahre nach Erstzulassung ist oder eine Laufleistung von 150.000 Kilometern erreicht.
Sie oder Ihre Werkstatt melden der GermanAssistance den Schadenfall vor Beginn der Reparaturarbeiten über die Hotline - 02541 802 802. Nach Prüfung wird dann direkt eine Reparatur-Freigabe erteilt.
Qualität und Service gewährleisten Kfz-Meisterbetriebe, erkennbar z.B. am weiß-blauen Meisterschild. Voraussetzung für die Leistung ist die Reparatur in einer Kfz-Meisterwerkstatt oder einer DEVK-Partnerwerkstatt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center unter der Rufnummer 01802 757 757 (6 Cent pro Anruf).
Unsere Schadenorganisation übernimmt nach Zusendung der Unterlagen die Zahlung der Reparaturrechnung für versicherte und freigegebene Schäden. Lediglich der Selbstbehalt von 150,- Euro je Schadenfall wird abgezogen. Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit der reparaturausführenden Werkstatt ab.
Sie teilen uns lediglich Namen und Anschrift des neuen Halters mit.