Sie sind hier: Startseite > Produkte > Fahrzeuge

Die Kfz-Versicherung mit Zufriedenheits-Garantie

  • Regulierung Ihres Kaskoschadens innerhalb von drei Arbeitstagen
  • DEVK-Parkschadenschutz® für Pkw
  • starke Leistungen - günstige Tarife
Tarif berechnen

Besser eine Teilkasko Versicherung abschließen - bei der DEVK

Wir sind für Sie da:

  • Chat-Beratung (nur mit Javascript) Mo-Fr 10-18 Uhr, außer an Feiertagen.
  • DEVK-Berater finden
  • Kontakt
  • Service Telefon: 0180 2 757-757 Schaden Telefon: 0180 2 858-858 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; aus Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent pro Minute

Auf der Suche nach einer günstigen Teilkasko Versicherung? Wir haben die Informationen, die Sie gesucht haben.

Lesen Sie mehr zum Thema

Weitere Informationen über "Teilkasko Versicherung"

Mit einer Teilkasko Versicherung ganz sicher sein

... ausführliche Infos und unseren Tarifrechner finden Sie hier: Teilkasko Versicherung

Teilkasko Versicherung

Die Teilkasko Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Während die Haftpflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, fällt die Kaskoversicherung unter den Bereich freiwillige Zusatzversicherungen. Mit der Autohaftpflichtversicherung sind zunächst einmal vom Fahrer bzw. Halter selbstverursachte Schäden an fremden Fahrzeugen sowie Personenschäden abgesichert.

Damit steht der Geschädigte juristisch der Versicherung gegenüber und kann von ihr Schadensersatz einfordern. Die Autohaftpflicht ist also von großem Vorteil – sowohl für den Geschädigten als auch für den Unfallverursacher.

Die Teilkaskoversicherung greift hingegen bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierunter fallen zum Beispiel Diebstahl, Brand und Explosion, Kabelbrände und Zusammenstoß mit Haarwild. Mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie senken.

Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt nicht nur die oben genannten Schäden ab, sondern auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Wagen und Vandalismus. Sie tritt auch in Kraft, wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist oder rechtlich nicht belangt werden kann.

Doch letztlich entscheidet die persönliche Einschätzung der Risiken über den Abschluss einer Vollkasko oder Teilkasko Versicherung.