Bei finanziellen Engpässen, z. B. infolge Krankheit, Berufs-/Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, sollten Lebens- und/oder Rentenversicherungen auf keinen Fall überstürzt gekündigt werden. Wir haben gerade für solche Fälle sinnvolle Lösungen für Sie.
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Lexikon
Einträge mit "Z"
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- Zahlungsschwierigkeiten
- Zahlungsweise
- Zeitwertversicherung
- Zulagen (staatliche)
- Zusatzrente
- Zweitfahrzeug versichern
- Zweitfahrzeugrabatt
- Zweitwagenregelung
Zahlungsschwierigkeiten
Zahlungsweise
Bestimmt den Turnus, zu dem der Beitrag fällig ist (z. B. monatlich, jährlich oder einmalig).
Zeitwertversicherung
Der Zeitwert eines Gebäudes errechnet sich aus dem (ortsüblichen) Neubauwert (Neuwert) einschließlich Baunebenkosten, abzüglich der technischen Wertminderung (einem dem Zustand, Gebrauch, Alter und Abnutzung des Gebäudes entsprechenden Betrags).
Zulagen (staatliche)
Wer eine Riester-Rente abschließt, und darin 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens - abzüglich der ihm dann zustehenden Zulagen - einzahlt (inklusive Zulagen höchstens 2.100 pro Jahr), erhält die staatliche Zulagenförderung. So erhält jeder Berechtigte jährlich 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Kinder, die ab 1. Januar 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro Kinderzulage. Einmalig 200 Euro zusätzlich erhält jeder unmittelbar Förderberechtigte, der bei Abschluss des Riester-Vertrags noch keine 25 Jahre alt war.
Zusatzrente
siehe Riester-Rente
Zweitfahrzeug versichern
siehe Zweitwagenregelung
Zweitfahrzeugrabatt
Danach stuft die DEVK einen Pkw in die SF-Klasse 2 und ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad/-roller) in die SF-Klasse 1/2, wenn auf Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil von Ihnen bereits ein Pkw versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist und Sie und der Fahrzeughalter bei Versicherungsbeginn mindestens 23 Jahre alt sind sowie das Zweitfahrzeug ausschließlich durch mindestens 23 Jahre alte Personen gefahren wird.
Zweitwagenregelung
Der Vertrag für einen Pkw wird bei der DEVK in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner bereits ein Pkw mit mindestens SF-Klasse 1/2 in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der DEVK oder einer anderen Gesellschaft versichert ist.
