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Viele Fragen rund um die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

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Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und wozu brauche ich sie?

Ein Autounfall ist schnell passiert, und Sie haben es bestimmt schon mitbekommen: Oft sucht ein Unfallgegner die Schuld beim anderen. Auch Ihre Autowerkstatt kann bei einer Reparatur irren – wird dann die Schuld nicht eingestanden, kann ein Rechtsstreit schnell sehr teuer werden.

Der Verkehrs-Rechtsschutz hilft Ihnen in vertraglichen Angelegenheiten rund um`s Auto und nach Verkehrsunfällen. Zudem hilft dieser Ihnen in den Bereichen des Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Steuer- und Verwaltungsrechts weiter. Übrigens: Auch als Fahrgast von öffentlichen Verkehrsmitteln und z. B. als Radfahrer und Fußgänger sind Sie versichert.

In welchen Bereichen schützt mich der Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK?

  • als Eigentümer/in und Halter/in eines motorisierten Landfahrzeugs (z. B. Pkw oder Kraftrad),
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • und sogar bei der Benutzung von Rolltreppen und Aufzügen, beim Laufen und Reiten, Rudern und Surfen, Rollschuh-, Inline-, Skateboardfahren oder beim Benutzen ähnlicher Fortbewegungsmittel.

darüber hinaus:

  • alle Personen, die berechtigt sind, dieses Fahrzeug zu benutzen,
  • und weit über die Grenzen Deutschlands hinweg für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira.

Wer ist in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert?

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie als Versicherungsnehmer versichert, im "Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz" sind zudem alle Fahrzeuge, Ihr Ehe - bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder beitragsfrei mit in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen.

Wann kann ich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Es gibt viele Fälle, bei denen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist und für Sie kämpft.

Nachfolgend ein erster Überblick:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz:
    Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen z. B. nach einem Verkehrsunfall
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
    Wenn es zu vertraglichen Streitigkeiten kommt z. B. nach Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
    In allen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten über Abgaben z. B. die Kfz-Steuer
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen:
    Wenn es vor einer Verwaltungsbehörde oder in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um die Fahrerlaubnis geht z. B. bei Führerscheinentzug
  • Straf-Rechtsschutz:
    Um sich gegen den Vorwurf verteidigen zu können, ein verkehrsrechtliches Vergehen begangen zu haben z. B. fahrlässige Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
    Um sich gegen den Vorwurf verteidigen zu können, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben z. B. bei Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze, Rotlichtverstoß

Welche Kosten werden übernommen?

Folgende Vorschüsse und Kosten sind in dem Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro inbegriffen:

  • Kosten für Rechtsanwälte (im In- und Ausland)
  • eines Korrespondenzanwalts (sofern der Wohnort weiter als 100 km vom Gerichtsort entfernt ist)
  • Gerichtskosten (einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher)
  • Sachverständige
  • Reisekosten ins Ausland (wenn Ihr Erscheinen vorgeschrieben ist)
  • gegnerische Kosten (soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind)
  • die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Strafkaution
  • Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und Übernahme der dabei anfallenden Kosten.

Wie kann ich von meinem alten Rechtsschutzversicherer zur DEVK wechseln?

Sie können Ihren derzeitigen Versicherungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. September bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer ermöglichen Ihren Kunden aber auch eine unterjährige Kündigung.

An wen kann ich mich wenden? Wie kann ich die DEVK erreichen?

Sie haben noch Fragen, Wünsche oder Anliegen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter - kontaktieren Sie uns online, per Telefon, E-Mail, Fax oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von Ihrem DEVK-Berater in Ihrer Nähe beraten. Wir sind für Sie da.

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