Tierisch gut!
- Haftpflichtschutz auch bei Schäden an Mietwohnungen und Flurschäden
- Welpen- und Fohlenvorsorge
- günstiger Staffelnachlass
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In einigen Bundesländern sind Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht verpflichtet. Welche Bundesländer das sind, geht aus der Hundeverordnung (pdf, 381 KB) der Bundesländer hervor. Grundsätzlich jedoch ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer sinnvoll. Denn wir treten für Sie ein, wenn Andere durch Ihren Hund Schaden erleiden.
Grundsätzlich gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften, ist also zum Schadenersatz verpflichtet – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie, sollte Ihr Hund Anderen einen Schaden zufügen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.
Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und:
Generell bieten wir Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands. Aber selbstverständlich können Sie Ihr Tier auch mit in den Urlaub nehmen, denn für Auslandsaufenthalte besteht weltweiter Versicherungsschutz (bis zu einem Jahr).
Ja, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine spazieren führen und er richtet einen Schaden an, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Es kann aber in Einzelfällen vorkommen, dass der Versicherer dem Tierhalter ausdrücklich ein Leinenzwang auferlegt (in diesem Fall erhalten Sie von der DEVK eine gesonderte Information). Wird dies dann missachtet, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall gefährdet sein.
Übrigens: Bußgelder, die Ihnen bei Missachtung einer behördlichen Leinenpflicht, beispielsweise in Parkanlagen, auferlegt werden, sind natürlich nicht versichert.
Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird.
Nein, wenn der Tierhüter selbst gebissen wird, ist sein Anspruch gegen den Tierhalter nicht mit versichert.
Auch in der Hundeschule besteht voller Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht oder jemanden verletzt, dann haften Sie als Halter des Tieres allein schon deshalb, weil Sie den Hund besitzen (sog. Gefährdungshaftung). Für Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, müssen Sie unbegrenzt und in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen haften. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme zu vereinbaren (z. B. 10 Mio. Euro).
Der Beitrag steigt nicht linear mit der Anzahl der Hunde, da wir einen Staffeltarif haben. Die Hunderasse ist unerheblich.
Ja, Mietsachschäden sind weltweit bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Bei nachstehenden Rassen behalten wir uns eine Prüfung der Antragsannahme vor, das heißt aber nicht, dass diese Rassen bei der DEVK grundsätzlich nicht versicherbar sind:
American Staffordshire-Terrier, American-Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. American Bulldog sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Unberechtigte Forderungen werden durch die Haftpflicht abgewehrt, notfalls auch gerichtlich.
Der sogenannte "ungewollte Deckakt" ist bei Mitgliedern von Rassehundvereinen versichert, die dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angegliedert sind.
Bei der DEVK wird keine Selbstbeteiligung in der Tierhalterhaftpflichtversicherung zu Grunde gelegt.
Im Rahmen unseres Tarifs bieten wir Ihnen kostenlosen Versicherungsschutz auch für Welpen (ab Geburt bis zum Ende der 16. Lebenswoche) und Fohlen (ab Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres). Voraussetzung ist, dass sich die Welpen/ Fohlen in Ihrem Besitz befinden. Bitte setzen Sie uns über den Nachwuchs in Kenntnis, damit wir den Versicherungsschutz nach der 16. Lebenswoche bzw. nach der Vollendung des ersten Lebensjahres anschließend lückenlos fortführen können.
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