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Tierisch gut!

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Viele Fragen rund um die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Sie haben noch Fragen zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung oder dem Service der DEVK? Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die meistgestellten Fragen und Antworten.

Ist die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung eine Pflichtversicherung?

In einigen Bundesländern sind Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht verpflichtet. Welche Bundesländer das sind, geht aus der Hundeverordnung (pdf, 381 KB) der Bundesländer hervor. Grundsätzlich jedoch ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer sinnvoll. Denn wir treten für Sie ein, wenn Andere durch Ihren Hund Schaden erleiden.

Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften, ist also zum Schadenersatz verpflichtet – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie, sollte Ihr Hund Anderen einen Schaden zufügen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.

Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen und:

  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder
  • wehren eine Forderung für Sie ab, wenn sie unbegründet ist.
  • Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.

Wo ist mein Tier versichert bzw. kann ich mein Tier mit in den Urlaub nehmen?

Generell bieten wir Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands. Aber selbstverständlich können Sie Ihr Tier auch mit in den Urlaub nehmen, denn für Auslandsaufenthalte besteht weltweiter Versicherungsschutz (bis zu einem Jahr).

Ist mein Hund beim Führen ohne Leine mitversichert?

Ja, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine spazieren führen und er richtet einen Schaden an, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Es kann aber in Einzelfällen vorkommen, dass der Versicherer dem Tierhalter ausdrücklich ein Leinenzwang auferlegt (in diesem Fall erhalten Sie von der DEVK eine gesonderte Information). Wird dies dann missachtet, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall gefährdet sein.

Übrigens: Bußgelder, die Ihnen bei Missachtung einer behördlichen Leinenpflicht, beispielsweise in Parkanlagen, auferlegt werden, sind natürlich nicht versichert.

Sind Personen mitversichert, die auf meinen Hund aufpassen (Hüterschutz)?

Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird.

Sind Hüter versichert, die von meinem Hund gebissen werden (Hüterbiss)?

Nein, wenn der Tierhüter selbst gebissen wird, ist sein Anspruch gegen den Tierhalter nicht mit versichert.

Besteht auch Versicherungsschutz in der Hundeschule?

Auch in der Hundeschule besteht voller Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherungssumme sollte abgeschlossen werden?

Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht oder jemanden verletzt, dann haften Sie als Halter des Tieres allein schon deshalb, weil Sie den Hund besitzen (sog. Gefährdungshaftung). Für Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, müssen Sie unbegrenzt und in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen haften. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme zu vereinbaren (z. B. 10 Mio. Euro).

Gibt es Rabatt für weitere Hunde? Müssen diese gleicher Rasse sein?

Der Beitrag steigt nicht linear mit der Anzahl der Hunde, da wir einen Staffeltarif haben. Die Hunderasse ist unerheblich.

Sind Mietsachschäden z.B. in Ferienwohnungen oder Hotels mitversichert?

Ja, Mietsachschäden sind weltweit bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.

Welche Rassen sind nicht versicherbar?

Bei nachstehenden Rassen behalten wir uns eine Prüfung der Antragsannahme vor, das heißt aber nicht, dass diese Rassen bei der DEVK grundsätzlich nicht versicherbar sind:
American Staffordshire-Terrier, American-Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. American Bulldog sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

Was passiert, wenn jemand unberechtigte Forderungen stellt (Rechtsschutzfunktion)?

Unberechtigte Forderungen werden durch die Haftpflicht abgewehrt, notfalls auch gerichtlich.

Besteht auch Versicherungsschutz für die "ungewollte Deckung"?

Der sogenannte "ungewollte Deckakt" ist bei Mitgliedern von Rassehundvereinen versichert, die dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angegliedert sind.

Wird pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung fällig?

Bei der DEVK wird keine Selbstbeteiligung in der Tierhalterhaftpflichtversicherung zu Grunde gelegt.

Bei meinem Tier steht Nachwuchs an. Was muss ich beachten?

Im Rahmen unseres Tarifs bieten wir Ihnen kostenlosen Versicherungsschutz auch für Welpen (ab Geburt bis zum Ende der 16. Lebenswoche) und Fohlen (ab Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres). Voraussetzung ist, dass sich die Welpen/ Fohlen in Ihrem Besitz befinden. Bitte setzen Sie uns über den Nachwuchs in Kenntnis, damit wir den Versicherungsschutz nach der 16. Lebenswoche bzw. nach der Vollendung des ersten Lebensjahres anschließend lückenlos fortführen können.

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