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Viele Fragen rund um die Reparaturkostenversicherung bestGarantie-HAUSHALT:

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Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur Reparaturkostenversicherung bestGarantie-HAUSHALT:

Warum kann ich den Beitrag nur jährlich zahlen (und nicht monatlich)?

Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten und damit auch den zu zahlenden Beitrag gering zu halten, haben wir uns dafür entschieden, nur eine jährliche Prämienzahlung anzubieten.

Die Jahresprämie beträgt fast 80,00 EURO, eine Waschmaschine hat nur 500,00 EURO gekostet und nach einigen Jahren erhalte ich bei einem Defekt nur die Hälfte. Das lohnt sich doch nicht.

Natürlich verliert jedes Gerät im Laufe der Zeit an Wert. Aber neben der Waschmaschine sind noch viele andere, notwendige Haushaltsgeräte in den Versicherungsschutz einbezogen, die vielleicht sogar gerade erst neu angeschafft wurden. Und je neuer das Gerät ist, desto höher ist die Entschädigung, die Sie erhalten.

Warum sind Computer und Computer-Bildschirme nicht mitversichert?

Um Ihnen bestGarantie HAUSHALT zu dem günstigen Beitrag von 78,00 Euro anbieten zu können, wurde der Versicherungsschutz hauptsächlich auf für den Haushalt wichtige Geräte beschränkt, die eine Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren erwarten lassen. Dies gilt jedoch nicht für einen Computer und Computer-Zubehör. Hier wird in der Regel von einer wesentlich kürzeren Nutzungsdauer ausgegangen.

Sind DVD/Blu-Ray-Player versichert, die auch als Spielkonsolen genutzt werden können?

Nein, denn Spielkonsolen sind im Prinzip Computer. Computer und Spielkonsolen (entscheidend ist die Verkaufsbezeichnung) sind jedoch nicht versicherbar. Versichert sind nur reine Player.

In meiner Wohnung gibt es zwei Fernseher, sind beide versichert?

Ja, alle Fernseher in Ihrer Wohnung sind versichert.

Ich habe zwei Wohnungen. In jeder steht ein Kühlschrank. Sind beide Kühlschränke versichert?

Nein. Versichert sind nur diejenigen Geräte, die sich in der Wohnung befinden, die im Antrag/Versicherungsschein genannt ist.

Wie kann man nachweisen, dass ein versichertes Gerät nicht älter als 10 Jahre ist?

Am einfachsten natürlich durch den Kaufbeleg (Rechnung). Ist diese nicht mehr vorhanden, ergibt sich der Produktionszeitraum sehr oft aus der Seriennummer bzw. Typenbezeichnung. In einigen Fällen hilft bei der Schadenbearbeitung auch eine Recherche in Dateien weiter, die im Internet veröffentlicht sind.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Zuerst holen Sie sich bitte einen Kostenvoranschlag ein, z. B. beim Händler Ihres Vertrauens. Diesen reichen Sie dann bitte zusammen mit folgenden Unterlagen ein: Genaue Gerätebezeichnung, möglichst mit Seriennummer und Gerätebeschreibung (Angabe zu Funktionen, hilfreich kann auch die Bedienungsanleitung sein), Kaufbeleg, Beschreibung des Schadens und eine Information darüber, ob Sie eine Reparatur des defekten Gerätes wünschen. Der Schaden wird dann geprüft. Sobald Sie anschließend eine Freigabe erhalten, können Sie die Reparatur in Auftrag geben.

Übernimmt die Reparatur ein Reparaturdienst?

Soweit eine Reparatur gewünscht wird und Sie von uns eine entsprechende Information/Freigabe erhalten haben, können Sie die Reparatur auf Basis des Kostenvoranschlages bei einem Händler Ihres Vertrauens durchführen lassen. In Einzelfällen wird ein Reparaturdienst direkt von uns beauftragt.

Gibt es einen Handwerkernotdienst speziell für bestGarantie-HAUSHALT?

Nein, einen Handwerkernotdienst für bestGarantie HAUSHALT gibt es nicht.

Wird seitens des Versicherers eine Garantie für die Reparaturarbeiten übernommen, die über die werkvertraglichen Rechte gegenüber dem Reparaturbetrieb hinausgeht?

Nein, eine solche Garantie können wir nicht gewähren.

Können weitere Geräte gegen Aufpreis versichert werden?

Grundsätzlich nicht. Wenn Sie jedoch während der Vertragslaufzeit ein Gerät anschaffen, das nicht über bestGarantie-HAUSHALT versichert ist, prüfen wir auf Anfrage gern, ob und wie wir dieses Gerät ggfs. gegen einen Zusatzbeitrag einschließen können.

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