Verlängern Sie die Garantie
- 10 Jahre Langzeitgarantie
- bis 2.000 € pro Schadenfall und Jahr
- schon für 78 € jährlich
- Schadenhotline
Tarif berechnen
Sie sind hier: Startseite > FAQ
Tarif berechnen
Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten und damit auch den zu zahlenden Beitrag gering zu halten, haben wir uns dafür entschieden, nur eine jährliche Prämienzahlung anzubieten.
Natürlich verliert jedes Gerät im Laufe der Zeit an Wert. Aber neben der Waschmaschine sind noch viele andere, notwendige Haushaltsgeräte in den Versicherungsschutz einbezogen, die vielleicht sogar gerade erst neu angeschafft wurden. Und je neuer das Gerät ist, desto höher ist die Entschädigung, die Sie erhalten.
Um Ihnen bestGarantie HAUSHALT zu dem günstigen Beitrag von 78,00 Euro anbieten zu können, wurde der Versicherungsschutz hauptsächlich auf für den Haushalt wichtige Geräte beschränkt, die eine Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren erwarten lassen. Dies gilt jedoch nicht für einen Computer und Computer-Zubehör. Hier wird in der Regel von einer wesentlich kürzeren Nutzungsdauer ausgegangen.
Nein, denn Spielkonsolen sind im Prinzip Computer. Computer und Spielkonsolen (entscheidend ist die Verkaufsbezeichnung) sind jedoch nicht versicherbar. Versichert sind nur reine Player.
Ja, alle Fernseher in Ihrer Wohnung sind versichert.
Nein. Versichert sind nur diejenigen Geräte, die sich in der Wohnung befinden, die im Antrag/Versicherungsschein genannt ist.
Am einfachsten natürlich durch den Kaufbeleg (Rechnung). Ist diese nicht mehr vorhanden, ergibt sich der Produktionszeitraum sehr oft aus der Seriennummer bzw. Typenbezeichnung. In einigen Fällen hilft bei der Schadenbearbeitung auch eine Recherche in Dateien weiter, die im Internet veröffentlicht sind.
Zuerst holen Sie sich bitte einen Kostenvoranschlag ein, z. B. beim Händler Ihres Vertrauens. Diesen reichen Sie dann bitte zusammen mit folgenden Unterlagen ein: Genaue Gerätebezeichnung, möglichst mit Seriennummer und Gerätebeschreibung (Angabe zu Funktionen, hilfreich kann auch die Bedienungsanleitung sein), Kaufbeleg, Beschreibung des Schadens und eine Information darüber, ob Sie eine Reparatur des defekten Gerätes wünschen. Der Schaden wird dann geprüft. Sobald Sie anschließend eine Freigabe erhalten, können Sie die Reparatur in Auftrag geben.
Soweit eine Reparatur gewünscht wird und Sie von uns eine entsprechende Information/Freigabe erhalten haben, können Sie die Reparatur auf Basis des Kostenvoranschlages bei einem Händler Ihres Vertrauens durchführen lassen. In Einzelfällen wird ein Reparaturdienst direkt von uns beauftragt.
Nein, einen Handwerkernotdienst für bestGarantie HAUSHALT gibt es nicht.
Nein, eine solche Garantie können wir nicht gewähren.
Grundsätzlich nicht. Wenn Sie jedoch während der Vertragslaufzeit ein Gerät anschaffen, das nicht über bestGarantie-HAUSHALT versichert ist, prüfen wir auf Anfrage gern, ob und wie wir dieses Gerät ggfs. gegen einen Zusatzbeitrag einschließen können.
Unverbindliches Angebot erstellen, oder online abschließen!
Unser Partner in Ihrer Nähe berät Sie kompetent und zuverlässig
Wir sind näher, als Sie denken, preiswerter, als Sie glauben und so persönlich, dass Sie staunen werden.
Überzeugen Sie sich selbst - auf unserer Internetseite oder bei Ihrem DEVK-Berater direkt vor Ort.
Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu unseren Produkten per Newsletter: