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Ihr Recht ist unser Auftrag

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Viele Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung der DEVK

Sie haben noch Fragen zur Rechtsschutzversicherung oder zum Rechts-Service der DEVK? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).

Wann kann ich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Es gibt viele Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist:

  • Schadenersatz-Rechtschutz
    Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z. B. Arzt-, Arzneikosten, Schmerzensgeld, im Verkehrs-Rechtsschutz z. B. nach einem Verkehrsunfall)
  • Arbeits-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (z. B. Lohnzahlung, Urlaub, Kündigung)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Verträgen und dinglichen Rechten (z. B. Kaufvertrag, Reisevertrag oder Versicherungsvertrag, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. bei Führerscheinentzug)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (z. B. wegen Gebühren oder Ihrer Steuererklärung, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. wegen der Kfz-Steuer)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z. B. Streit bei der Feststellung des Invaliditätsgrades nach einem Berufsunfall)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten (z. B. Entzug, Einschränkung, Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis), sowie im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten ab Klageerhebung (z. B. Nichtversetzung des Kindes in die Schule, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. Führerscheinentzug, bei Verkehrserziehungsmaßnahmen)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z. B. Verweis, Gehaltskürzung, Entfernung aus dem Dienst)
  • Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens, welches Sie fahrlässig begangen haben sollen (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Brandstiftung)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Ruhestörung, Lärmbelästigung, im Verkehrs-Rechtsschutz z. B. bei Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze, Rotlichtverstoß)
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Erbrecht
    Für Rat und Auskunft in familien-, lebenspartnerschafts-, und erbrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Eintritt eines Erbfalls).

Welche Kosten werden übernommen?

Folgende Vorschüsse und Kosten sind in der DEVK-Rechtsschutzversicherung inbegriffen:

  • Kosten für Rechtsanwälte (im In- und Ausland)
  • Kosten für einen Korrespondenzanwalt (sofern der Wohnort weiter als 100 km vom Gerichtsort entfernt ist)
  • Gerichtskosten (einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher)
  • Sachverständige
  • Reisekosten ins Ausland (wenn Ihr Erscheinen vorgeschrieben ist)
  • gegnerische Kosten (soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind)
  • Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Strafkaution
  • Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und Übernahme der dabei anfallenden Kosten.
  • Kosten für Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation)
  • Kosten für die Schlichtung von Streitfällen bei Online-Käufen

Die Versicherungssumme im Aktiv-Schutz beträgt derzeit 150.000 Euro, im Komfort-Schutz 300.000 Euro. Im Premium-Schutz ist die Versicherungssumme unbegrenzt.

Wen kann ich in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichern?

Wenn Sie sich für unseren Familientarif entscheiden, sind Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen oder unverheirateten Kinder mitversichert. Die Mitversicherung der Kinder endet, sobald diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. (Das gilt auch im Premium-Schutz)

Im Premium-Schutz sind zusätzlich alle in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörige mitversichert.

Können sich Senioren und Singles ohne Kinder günstig bei der DEVK versichern?

Wir bieten besonders günstige Singletarife in folgenden Leistungsvarianten an:

  • Privat und Berufs-Rechtsschutz
  • Privat, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Vergünstigte Seniorentarife können Sie abschließen in den Leistungsvarianten

  • Privat-Rechtsschutz
  • Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz

Wenn Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen (Minijobs bis 400 Euro) besteht auch in beruflichen Belangen Rechtsschutz.

Welche Selbstbeteiligungsvarianten bietet die DEVK an?

Wir bieten folgende Selbstbeteiligungsvarianten an:

  • Ohne Selbstbeteiligung
  • 150 Euro Selbstbeteiligung
  • 250 Euro Selbstbeteiligung

Unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung besteht im Aktiv-Schutz in folgenden Leistungsarten eine feste Selbstbeteiligung von 400 Euro:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Wann fällt eine Selbstbeteiligung an?

Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt NICHT an, wenn Sie eine Mediation, eine Online-Rechtsberatung oder Online-Schlichtung in Anspruch nehmen. Außerdem entfällt im Premium-Schutz die vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn der Rechtsfall nach einer Rechtsberatung erledigt ist.

In Rechtsschutzfällen, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung nur einmal an (z. B. für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren nach einem Verkehrsunfall).

Welche Wartezeiten muss ich beachten?

Bei nahtlosem Anschluss an eine Vorversicherung mit gleichem Leistungsumfang besteht keine Wartezeit. Ansonsten gilt eine dreimonatige Wartezeit bei folgenden Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Steuer-Rechtsschutz im Einspruchsverfahren (Premium)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz im Widerspruchsverfahren (Premium)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im Widerspruchsverfahren (Premium)
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Premium)
  • Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen von Arbeitsverträgen (Premium)
  • Weltweite Deckung (Komfort und Premium)
  • Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz (Komfort und Premium)

Bitte beachten Sie: Für Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden, wird kein Rechtsschutz gewährt.
Im Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK entfällt die Wartezeit grundsätzlich.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Die DEVK-Rechtsschutzversicherung sichert Sie in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira ab.

Zusätzlich bieten wir Ihnen im Premium-Schutz eine weltweite Deckung von bis zu einem Jahr (mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro), im Komfort-Schutz bis zu 3 Wochen (bei einer Versicherungssumme von 30.000 Euro).

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Steuer-Rechtsschutz und Sozialgerichts-Rechtsschutz gelten nur vor deutschen Gerichten. Beim Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.

Welche Services bietet die Rechtsschutzversicherung der DEVK?

Der Rechtsservice der DEVK bietet Ihnen umfangreiche Serviceleistungen:

  • Rechtsschutz-Schadenhilfe
  • Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Online-Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
  • Vermittlung kompetenter Rechtsanwälte
  • Mustervertrags-Service
  • Mediation
  • Online-Schlichtung

Diese Serviceleistungen können Sie ohne Anrechnung einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen!

Was ist Mediation und wozu dient sie?

Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, nachbarschaftliche Spannungen und Konflikte in Sachen Miet- oder Vertragsrecht können oftmals auch durch eine Mediation beigelegt werden. Als Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung ist die Mediation besonders dann angezeigt, wenn Ihnen an einer schnellen und beziehungserhaltenden Konfliktlösung gelegen ist. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Mediation sinnvoll ist und vermitteln Ihnen ggf. einen unabhängigen Mediator. Sollte die Mediation zu keiner befriedigenden Einigung führen, steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen. Die Kosten übernimmt in beiden Fällen die DEVK, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht fällig.

Bin ich auch bei Streitigkeiten rund um einen Online-Kauf geschützt?

Online-Käufe können Streitigkeiten rund um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen nach sich ziehen. Die Rechtsschutzversicherung der DEVK schützt Sie auch bei Kaufverträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden. Nehmen Sie im Streitfall unsere Rechtsberatung in Anspruch oder nutzen Sie für eine schnelle außergerichtliche Konfliktbeilegung unsere Online-Schlichtung. Bei Nutzung unserer Online-Schlichtung entfällt die ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wo und wann schützt mich der Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK?

Unser Verkehrs-Rechtsschutz tritt für Ihre rechtlichen Interessen im Straßenverkehr ein. Sie sind geschützt

  • als Eigentümer oder Halter eines motorisierten Landfahrzeugs (z. B. Pkw oder Kraftrad),
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • bei der Benutzung von Rolltreppen und Aufzügen, beim Joggen und Reiten, Rudern und Surfen, Rollschuh-, Inline-, Skateboardfahren
  • beim Skifahren und Snowboarden (im Premium-Schutz)

Der Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK umfasst außerdem alle Personen, die berechtigt sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.

Versicherungsschutz besteht über die Grenzen Deutschlands hinaus im europäischen Ausland, in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira.

Wer ist in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert?

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie als Versicherungsnehmer versichert, im "Erweiterten Verkehrs-Rechtsschutz" sind zudem alle Fahrzeuge, Ihr Ehe - bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder beitragsfrei in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen. Haben Sie unseren Premium-Schutz abgeschlossen, sind Sie auch als Skifahrer und Snowboarder versichert.

Im Verkehrs-Rechtsschutz der DEVK entfällt die Wartezeit grundsätzlich.

Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?

Ordentliche Kündigung

Rechtsschutzverträge können regulär mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres (Versicherungsjahr = Kalenderjahr) gekündigt werden. Die Kündigung sollte bis spätestens 30. September bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.

Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung

Im Falle einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Rechtsschutzvertrag auch unterjährig kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen zu beachten:

Versicherungsbeginn Beitragserhöhung Kündigungsfrist
Bis zum 31.12.1990 Mehr als 15% Innerhalb eines Monats nach Eingang der Erhöhungsmitteilung
Ab 01.01.1991 bis 29.07.1994 Mehr als 15% Innerhalb eines Monats nach Eingang der Erhöhungsmitteilung
Ab 30.07.1994 Gleich welcher Höhe Innerhalb eines Monats nach Eingang der Erhöhungsmitteilung
Sonderregelung in den neuen Bundesländern
Ab 01.07.1990 bis 31.12.1992 Mehr als 15% Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Erhöhungsmitteilung

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