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Viele Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung der DEVK

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Sie haben noch Fragen zur Rechtsschutzversicherung oder zum Service der DEVK? Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die meistgestellten Fragen und Antworten.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung und wozu brauche ich sie?

Egal wie vorsichtig Sie sind – auch Sie können schnell in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Kündigungen laufen nicht immer nach Recht und Gesetz. Gleiches gilt für Autounfälle. Sie haben es bestimmt schon mitbekommen: Häufig sucht die eine Partei die Schuld bei der anderen. Oder Sie kaufen etwas im Internet, was nie bei Ihnen eintrifft. Wie kommen Sie jetzt an Ihr gezahltes Geld? Ehe Sie sich versehen, brauchen Sie einen starken Partner, der Ihre berechtigten Interessen für Sie durchsetzt – die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Optional können Sie dieses Produkt mit dem Grundstücks- und Mietrechtsschutz kombinieren.

Wann kann ich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Es gibt viele Fälle, bei denen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist und für Sie kämpft.

Nachfolgend ein erster Überblick:

  • Schadenersatz-Rechtschutz
    Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z. B. Arzt-, Arzneikosten, Schmerzensgeld, im Verkehrs-Rechtsschutz z. B. nach einem Verkehrsunfall)
  • Arbeits-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (z. B. Lohnzahlung, Urlaub, Kündigung)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Verträgen und dinglichen Rechten (z. B. Kaufvertrag, Reisevertrag oder Versicherungsvertrag, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. bei Führerscheinentzug)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (z. B. wegen Gebühren oder Ihrer Steuererklärung, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. wegen der Kfz-Steuer)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z. B. Streit um den Invaliditätsgrad aus einem Berufsunfall)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten (z. B. Entzug, Einschränkung, Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis), sowie im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten ab Klageerhebung (z. B. Nichtversetzung des Kindes in die Schule, im Verkehrs-Rechtsschutz, z. B. bei Führerscheinentzug, bei Verkehrserziehungsmaßnahmen)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z. B. Verweis, Gehaltskürzung, Entfernung aus dem Dienst)
  • Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens, welches Sie fahrlässig begangen haben sollen (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Brandstiftung)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Ruhestörung, Lärmbelästigung, im Verkehrs-Rechtsschutz z. B. bei Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze, Rotlichtverstoß)
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Erbrecht
    Für Rat und Auskunft in familien-, lebenspartnerschafts-, und erbrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Eintritt eines Erbfalls).

Welche Kosten werden übernommen?

Folgende Vorschüsse und Kosten sind in dem DEVK-Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von zur Zeit 300.000 Euro inbegriffen:

  • Kosten für Rechtsanwälte (im In- und Ausland)
  • Kosten für einen Korrespondenzanwalt (sofern der Wohnort weiter als 100 km vom Gerichtsort entfernt ist)
  • Gerichtskosten (einschließlich der Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher)
  • Sachverständige
  • Reisekosten ins Ausland (wenn Ihr Erscheinen vorgeschrieben ist)
  • gegnerische Kosten (soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind)
  • die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Strafkaution
  • Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und Übernahme der dabei anfallenden Kosten.

Wann endet der Vertrag?

Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Versicherungsjahr (Versicherungsjahr = Kalenderjahr) geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (31.12) gekündigt wird.

Wie kann ich von meinem alten Rechtsschutzversicherer zur DEVK wechseln?

Sie können Ihren derzeitigen Versicherungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. September bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer ermöglichen Ihren Kunden aber auch eine unterjährige Kündigung.

An wen kann ich mich wenden? Wie kann ich die DEVK erreichen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter - kontaktieren Sie uns online, per Telefon, E-Mail, Fax oder lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von Ihrem DEVK-Berater in Ihrer Nähe beraten. Wir sind für Sie da.

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